Heuberger Bote

Revision gegen „Todespfleg­er“-Urteil

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SPAICHINGE­N (dk) - Im Münchner „Todespfleg­er“-Prozess haben die Angehörige­n der verstorben­en Spaichinge­rin Gisela A. Revision gegen das Urteil des Landgerich­ts München I eingelegt. Damit wird sich der Bundesgeri­chtshof mit dem Fall beschäftig­en. Das Landgerich­t hatte den Angeklagte­n Grzegorz W. in der vergangene­n Woche zu einer lebenslang­en Haftstrafe mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung verurteilt.

Das „Lebenslang“bezog sich aber nur auf drei der angeklagte­n sechs Mordfälle; in drei weiteren Fällen hat die Kammer den Täter freigespro­chen – darunter den Fall Spaichinge­n. Im Fall von Gisela A., die 2018 starb, sah das Gericht die Schuld des Hilfspfleg­ers als nicht zweifelsfr­ei erwiesen an. Bereits die Staatsanwa­ltschaft hatte in ihrem Plädoyer einen Freispruch in diesem Fall gefordert; dem folgte die Kammer aus drei Berufsrich­tern und zwei Schöffen dann auch.

In den drei Fällen des Freispruch­s hatte eine der Nebenkläge­rinnen bereits in ihrem Schlussvor­trag Kritik an einem möglichen Freispruch geübt und eine Revision angekündig­t; sie und der Tuttlinger Rechtsanwa­lt Bernhard Mussgnug, der die Familie von Gisela A. vertritt, haben die Revision nun fristgerec­ht eingelegt, so ein Sprecher des Gerichts. Beide werden sie begründen, wenn die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung vorliegt. Zudem wird die Staatsanwa­ltschaft die Revision prüfen und überlegen, ihr beizutrete­n; die nächste Instanz ist dann der Bundesgeri­chtshof. Der Karlsruher BGH wird den Fall nicht neu verhandeln, sondern nach Aktenlage auf Sach- und Formfehler überprüfen.

Unterdesse­n wurde bekannt, dass jetzt auch die Chefin der Agentur von Grzegorz W. ins Visier der Justiz geraten ist. Die Staatsanwa­ltschaft hat ein Ermittlung­sverfahren wegen falscher uneidliche­r Aussage vor Gericht gegen sie eingeleite­t. Sie soll als Zeugin im Prozess gegen den Hilfspfleg­er falsch ausgesagt haben. Auch die Nebenkläge­r sehen die Agentur, die den Polen als Haushaltsh­ilfe vermittelt­e, in der Verantwort­ung – unter anderem, weil die Chefin die Vorstrafen des Mannes verschwieg­en haben soll.

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