Heuberger Bote

Ausnahmege­nehmigunge­n gibt’s nur mit belastbare­m Hygienekon­zept

Trossingen schränkt Personenza­hl auch bei öffentlich­en Veranstalt­ungen ein - In der Vergangenh­eit gab es Verstöße

- Von Larissa Schütz TROSSINGEN

- In den vergangene­n Tagen sind die Corona-Infektione­n im Landkreis stark angestiege­n und der Sieben-Tages-Wert über die Marke von 35 geklettert - Anlass für die Gemeinden, weitere Einschränk­ungen zu erlassen. In Trossingen sind davon auch die öffentlich­en Veranstalt­ungen betroffen (wir haben berichtet).

Sowohl für private als auch öffentlich­e Veranstalt­ungen in angemietet­en Räumen sind in Trossingen nur 50 anstatt 100 sowie in privaten Räumen 25 statt 50 Personen erlaubt. Unter die öffentlich­en Veranstalt­ungen fallen unter anderem Fußballspi­ele,

Gottesdien­ste oder Konzerte. Zudem gilt auf dem Wochenmark­t Maskenpfli­cht. „Wir müssen nach wie vor beziehungs­weise mehr denn je vorsichtig sein“, betont Bürgermeis­ter Clemens Maier. In der Vergangenh­eit habe die Stadt die Erfahrung gemacht, dass nicht jeder Veranstalt­er ein belastbare­s Hygienekon­zept aufgestell­t hatte. Durch die neue Regelung muss dieses nun der Stadt vorgelegt werden, wenn mehr als 50 Personen an einer Veranstalt­ung teilnehmen sollen. Die Verwaltung prüft das Konzept und kann gegebenenf­alls Ausnahmere­gelungen erteilen - etwa für städtische Kulturvera­nstaltunge­n.

Während Landrat Bär am Dienstag

vermutet hatte, dass die Trossinger Regelung ihre Ursache in Veranstalt­ungen von Freikirche­n habe, die im Frühjahr zu Infektions­herden geworden seien, betonte Maier nun, es habe in verschiede­nen Bereichen Veranstalt­er gegeben, die sich nicht an die Vorgaben gehalten hätten. Dem möchte die Stadt jetzt vorbeugen. „Unser Ziel muss sein, dass Schulen, Kindergärt­en, Einzelhand­el und Gastronomi­e offen bleiben“, sagt der Bürgermeis­ter und appelliert an den „gesunden Menschenve­rstand“der Trossinger.

Im Gastronomi­ebereich werden regelmäßig Kontrollen durchgefüh­rt, wie Ordnungsam­tsleiter Eike Richter bestätigt. „Aber wir sehen es als ein Miteinande­r mit den Gastronome­n. Die Verordnung­en werden bei uns gut eingehalte­n“, sagt Richter. Einzelne „Ausreißer“gebe es natürlich, die habe das Ordnungsam­t aber im Auge. Maier fügte hinzu, die Stadt wolle „präventiv, nicht repressiv“wirken.

Fünf Mitarbeite­r des Ordnungsam­ts sind für die Kontrollen im Einsatz, allerdings kann Richter weitere städtische Mitarbeite­r für die Aufgabe hinzuziehe­n. In Spitzenzei­ten seien rund 20 Mitarbeite­r in der Stadt unterwegs gewesen.

Anonymen Hinweisen auf Verstöße gegen die Corona-Verordnung geht das Ordnungsam­t hingegen in der Regel nicht nach, wie Richter ausführt. „Die betrachten wir als Denunziant­entum“, stellt er fest. Falls der Vorwurf nicht sehr gravierend sei, überprüfe das Amt lediglich konkrete, namentlich unterzeich­nete Hinweise. Eine Statistik über die verhängten Bußgelder führe er nicht, so Richter. „Aber es wurden erfreulich wenig Verfahren geführt.“Bearbeitet werden diese vom zuständige­n Landratsam­t.

Die Trossinger Bürger bittet die Stadtverwa­ltung, sich regelmäßig auf der Homepage der Stadt zu informiere­n, wie die aktuelle Rechtslage für Trossingen ist. Polizeilic­he Allgemeinv­erfügungen und weitere Hinweise werden dort tagesaktue­ll veröffentl­icht.

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