Ausnahmegenehmigungen gibt’s nur mit belastbarem Hygienekonzept
Trossingen schränkt Personenzahl auch bei öffentlichen Veranstaltungen ein - In der Vergangenheit gab es Verstöße
- In den vergangenen Tagen sind die Corona-Infektionen im Landkreis stark angestiegen und der Sieben-Tages-Wert über die Marke von 35 geklettert - Anlass für die Gemeinden, weitere Einschränkungen zu erlassen. In Trossingen sind davon auch die öffentlichen Veranstaltungen betroffen (wir haben berichtet).
Sowohl für private als auch öffentliche Veranstaltungen in angemieteten Räumen sind in Trossingen nur 50 anstatt 100 sowie in privaten Räumen 25 statt 50 Personen erlaubt. Unter die öffentlichen Veranstaltungen fallen unter anderem Fußballspiele,
Gottesdienste oder Konzerte. Zudem gilt auf dem Wochenmarkt Maskenpflicht. „Wir müssen nach wie vor beziehungsweise mehr denn je vorsichtig sein“, betont Bürgermeister Clemens Maier. In der Vergangenheit habe die Stadt die Erfahrung gemacht, dass nicht jeder Veranstalter ein belastbares Hygienekonzept aufgestellt hatte. Durch die neue Regelung muss dieses nun der Stadt vorgelegt werden, wenn mehr als 50 Personen an einer Veranstaltung teilnehmen sollen. Die Verwaltung prüft das Konzept und kann gegebenenfalls Ausnahmeregelungen erteilen - etwa für städtische Kulturveranstaltungen.
Während Landrat Bär am Dienstag
vermutet hatte, dass die Trossinger Regelung ihre Ursache in Veranstaltungen von Freikirchen habe, die im Frühjahr zu Infektionsherden geworden seien, betonte Maier nun, es habe in verschiedenen Bereichen Veranstalter gegeben, die sich nicht an die Vorgaben gehalten hätten. Dem möchte die Stadt jetzt vorbeugen. „Unser Ziel muss sein, dass Schulen, Kindergärten, Einzelhandel und Gastronomie offen bleiben“, sagt der Bürgermeister und appelliert an den „gesunden Menschenverstand“der Trossinger.
Im Gastronomiebereich werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt, wie Ordnungsamtsleiter Eike Richter bestätigt. „Aber wir sehen es als ein Miteinander mit den Gastronomen. Die Verordnungen werden bei uns gut eingehalten“, sagt Richter. Einzelne „Ausreißer“gebe es natürlich, die habe das Ordnungsamt aber im Auge. Maier fügte hinzu, die Stadt wolle „präventiv, nicht repressiv“wirken.
Fünf Mitarbeiter des Ordnungsamts sind für die Kontrollen im Einsatz, allerdings kann Richter weitere städtische Mitarbeiter für die Aufgabe hinzuziehen. In Spitzenzeiten seien rund 20 Mitarbeiter in der Stadt unterwegs gewesen.
Anonymen Hinweisen auf Verstöße gegen die Corona-Verordnung geht das Ordnungsamt hingegen in der Regel nicht nach, wie Richter ausführt. „Die betrachten wir als Denunziantentum“, stellt er fest. Falls der Vorwurf nicht sehr gravierend sei, überprüfe das Amt lediglich konkrete, namentlich unterzeichnete Hinweise. Eine Statistik über die verhängten Bußgelder führe er nicht, so Richter. „Aber es wurden erfreulich wenig Verfahren geführt.“Bearbeitet werden diese vom zuständigen Landratsamt.
Die Trossinger Bürger bittet die Stadtverwaltung, sich regelmäßig auf der Homepage der Stadt zu informieren, wie die aktuelle Rechtslage für Trossingen ist. Polizeiliche Allgemeinverfügungen und weitere Hinweise werden dort tagesaktuell veröffentlicht.