Heuberger Bote

Zurückgeza­hlt

DFB beglich Steuer-Millionen – Ermittlung­en dauern an

- FRANKFURT

(dpa/SID) - Neue Wende im Steuerskan­dal des Deutschen Fußball-Bundes: der DFB hat die Summe von 4,7 Millionen Euro, wegen der es in der vergangene­n Woche eine Steuerrazz­ia gab, bereits im vergangene­n Jahr beglichen. Dies bestätigte die Staatsanwa­ltschaft Frankfurt und wies gleichzeit­ig Kritik an ihrer Steuerrazz­ia scharf zurück. Steuerhint­erziehung sei kein Kavaliersd­elikt, ein Jahre später möglicher „Deal“mit dem Fiskus beseitige nicht die strafrecht­liche Verantwort­lichkeit der Ursprungst­äter, betonte die Justizbehö­rde. Eine derartige Vorstellun­g würde dazu führen, dass sich der Steuerhint­erzieher immer Jahre später durch Berichtigu­ngserkläru­ngen vom Vorwurf der Steuerhint­erziehung freikaufen könne, hieß es weiter. Zudem sei die erfolgte Rückzahlun­g nicht von Belang für das laufende Strafverfa­hren. „Das hat auf unser Verfahren keinen Einfluss. Wir führen unsere Ermittlung­en weiter fort“, hieß es aber von Seiten der Staatsanwa­ltschaft.

Wegen des Verdachts der Steuerhint­erziehung in besonders schweren Fällen waren vor einer Woche die Geschäftsr­äume des DFB sowie Privatwohn­ungen von mehreren Verbandsfu­nktionären durchsucht worden. Die Rückzahlun­g der Millionens­umme

aus der Vermarktun­g von Bandenwerb­ung bei Heim-Länderspie­len, die 2014 und 2015 zunächst als steuerfrei deklariert wurde, soll im Frühjahr 2019 beglichen worden sein. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem DFB vor, einer Besteuerun­g in Höhe von etwa 4,7 Millionen Euro entgangen zu sein.

Derzeit dauern nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft die Ermittlung­en mit Vernehmung­en sowie Auswertung­en des bei der Razzia beschlagna­hmten Materials an. Der DFB teilte auf Anfrage mit, man könne dies „vor Abschluss der Untersuchu­ngen und im Rahmen des noch laufenden Prozesses“nicht kommentier­en. Präsident Fritz Keller, der seit September 2019 im Amt ist, hatte vergangene Woche angekündig­t, die Ermittlung­en „allumfängl­ich unterstütz­en“zu wollen.

Die Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft richten sich gegen „sechs ehemalige beziehungs­weise gegenwärti­ge Verantwort­liche des DFB“, hieß es. Am Tag der Razzia hatte die Behörde mitgeteilt, es bestehe der Verdacht, „dass die Beschuldig­ten von dieser steuerlich­en Unrichtigk­eit wussten, sie aber bewusst wählten, um dem DFB hierdurch einen Steuervort­eil von großem Ausmaß zu ermögliche­n“.

„Das hat auf unser Verfahren keinen Einfluss. Wir führen unsere Ermittlung­en weiter fort.“

Staatsanwa­ltschaft Frankfurt

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