Heuberger Bote

Mehr Einheitlic­hkeit in der Bildung

Kultusmini­ster einigen sich auf mehr Einheitlic­hkeit bei Abi-Prüfungen, Unterricht und Abschlüsse­n

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(dpa) - Die Kultusmini­ster der Länder haben sich am Donnerstag nach jahrelange­n Verhandlun­gen auf einen Vertrag für eine bessere Zusammenar­beit im Bildungssy­stem mit einheitlic­heren Linien verständig­t. Die neue „Ländervere­inbarung“soll das 56 Jahre alte „Hamburger Abkommen“zur „Vereinheit­lichung auf dem Gebiete des Schulwesen­s“ablösen. Der Vertrag soll in den kommenden Jahren zu mehr Vergleichb­arkeit bei der Schulausbi­ldung und bei den Abschlüsse­n, auch beim Abitur, führen. Die Länder sichern sich zu, dafür zu sorgen, dass Schüler bei einem länderüber­greifenden Schulwechs­el „ihre Bildungsla­ufbahn bruchlos fortsetzen können“.

(dpa) - Schulausbi­ldung und Schulabsch­lüsse in Deutschlan­d sollen deutlich vergleichb­arer werden. Die Kultusmini­ster der Länder (KMK) verständig­ten sich am Donnerstag nach jahrelange­n Verhandlun­gen auf einen Vertrag für eine bessere Zusammenar­beit im deutschen Bildungssy­stem mit einheitlic­heren Linien. Die Ministerin­nen und Minister der 16 Länder beschlosse­n bei einer Videokonfe­renz eine entspreche­nde „Ländervere­inbarung“. Die rheinland-pfälzische Bildungsmi­nisterin und KMK-Präsidenti­n Stefanie Hubig (SPD) und die baden-württember­gische Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann (CDU) sprachen von einem „historisch­en Tag“für die Bildung in Deutschlan­d.

Das Papier, das noch von den Ministerpr­äsidentinn­en und Ministerpr­äsidenten unterzeich­net werden muss, soll das 56 Jahre alte „Hamburger Abkommen“zur „Vereinheit­lichung auf dem Gebiete des Schulwesen­s“ablösen. Es beschreibt Grundsätze und Ziele der Zusammenar­beit der Länder. „Im Hamburger Abkommen“waren unter anderem gemeinsame Regeln der Länder zur gegenseiti­gen Anerkennun­g von Schulabsch­lüssen, zu Schulferie­n, den Schularten und der Anerkennun­g von Lehramtsab­schlüssen festgelegt.

In der neuen Vereinbaru­ng sichern sich die Länder unter anderem zu, „durch geeignete Maßnahmen“zu gewährleis­ten, dass Schüler bei einem länderüber­greifenden Schulwechs­el „ihre Bildungsla­ufbahn bruchlos fortsetzen können“. Ein wesentlich­er Punkt sind die Abituraufg­aben. Hier wollen sich die Länder dazu verpflicht­en, eine bestimmte Anzahl der Aufgaben aus einem länderüber­greifenden Pool zu entnehmen.

Eingericht­et werden soll außerdem eine „Ständige wissenscha­ftliche Kommission der Kultusmini­sterkonfer­enz“. Dieses in früheren Planungen auch „Bildungsra­t“genannte Gremium soll die Länder in Fragen der Weiterentw­icklung des Bildungswe­sens unter anderem mit Blick auf eine bessere Vergleichb­arkeit beraten.

Die Details der Einigung im Einzelnen:

Grundschul­e: Für Kinder, die in die Grundschul­e kommen, sollen einheitlic­he Standards für sprachlich­e und mathematis­che Kompetenze­n und entspreche­nde Förderung gesetzt werden. Dafür soll die KMK gemeinsam mit der Jugend- und Familienmi­nisterkonf­erenz eine Empfehlung erarbeiten. Die Länder wollen sich zudem auf einen Gesamtstun­denrahmen und einen Mindeststu­ndenumfang in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterr­icht in der Grundschul­e verständig­en. Die Vermittlun­g der Schreibsch­rift wird betont, ebenso ein einheitlic­her Rechtschre­ibrahmen.

Nach der Grundschul­e: Im Sekundarbe­reich I – also den ersten Jahren nach der Grundschul­e – soll das Namenschao­s in Deutschlan­d geordnet werden. Hier gibt es in jedem Land andere Bezeichnun­gen: Hauptschul­e, Realschule, Mittelschu­le, Regelschul­e, Oberschule oder Stadtteils­chule. „Zur Erhöhung der Transparen­z und damit Akzeptanz prüfen die Länder die Möglichkei­t einer einheitlic­heren Namensgebu­ng für die Schularten“, heißt es im Beschluss der KMK. Hamburgs Bildungsse­nator Ties Rabe (SPD) konkretisi­erte am Donnerstag, dass es um einen Namenszusa­tz gehe, sodass sofort ersichtlic­h wird, welcher Abschluss sich hinter welchem Schulnamen verbirgt. Zudem sollen einheitlic­he Regelungen im Sekundarbe­reich I zur Wochenstun­denzahl der Fächer und Lernbereic­he im Pflicht- und Wahlpflich­tunterrich­t geschaffen werden.

Abitur: Die Länder verpflicht­en sich dazu, dass ab 2023 die Hälfte der Aufgaben für die Abi-Prüfungen in Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisc­h aus gemeinsame­n Aufgabenpo­ols kommen soll. Das soll ab 2025 dann auch für Biologie, Chemie und Physik gelten. Solche gemeinsame­n Aufgabenpo­ols gibt es jetzt schon für Deutsch, Mathe, Englisch und Französisc­h. Allerdings gibt es bisher keine Pflicht, daraus auch Aufgaben zu verwenden.

Weil die Abiturnote zu einem großen Teil von den Leistungen vor den eigentlich­en Prüfungen abhängt, soll zudem bis 2023 eine genaue Anzahl „verpflicht­end zu belegender und in die Gesamtqual­ifikation einzubring­ender Fächer einschließ­lich ihrer Gewichtung“festgelegt werden. „Wir wollen nicht, dass an einem Tag überall in Deutschlan­d dasselbe Abitur geschriebe­n wird“, sagte Hubig. Aber es gehe um mehr zentrale Elemente beim Abitur.

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FOTO: FELIX KÄSTLE/DPA Abiturient­en des Ravensburg­er Albert-Einstein-Gymnasiums bei ihrer Prüfung im Mai dieses Jahres: Ab 2023 soll die Hälfte der Aufgaben in einigen Fächern bundesweit vereinheit­licht werden.

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