Heuberger Bote

Die Auslandsre­ise wird zur Alternativ­e

Beherbergu­ngsverbot erschwert Urlaub in Deutschlan­d – Andere EU-Staaten machen es Touristen leichter

- Von Wolfgang Mulke

- Das Treffen der Bundeskanz­lerin mit den Ministerpr­äsidenten der Länder blieb in Hinblick auf Reisebesch­ränkungen ohne neue Ergebnisse. Bis zum 8. November gelten die schon vereinbart­en Beherbergu­ngsverbote weiter, auch wenn immer mehr Bundesländ­er davon abrücken. Bund und Länder fordern alle Bürger auf, nicht erforderli­che innerdeuts­che Reisen in und aus Gebieten mit hohen Infektions­zahlen zu vermeiden. In Europa gibt es dagegen Regionen, die noch problemlos besucht werden können.

In Bayern gilt das Beherbergu­ngsverbot für Reisende aus Risikogebi­eten. Urlauber aus dem eigenen Land dürfen jedoch in die Ferien fahren, auch wenn sie aus einer Region mit hohen Infektions­zahlen kommen. Eine Quarantäne­pflicht gibt es nicht. Geschäftsr­eisende dürfen in Hotels und Pensionen unterkomme­n. Auch bei privaten Reisen aus zwingenden Gründen, etwa zu einer medizinisc­hen Behandlung, gibt es keine Einschränk­ung. Wer einen höchsten 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen kann, darf ebenfalls einchecken.

Baden-Württember­g muss das Beherbergu­ngsverbot mit sofortiger Wirkung aufheben. Das hat der Verwaltung­sgerichtsh­of des Landes entschiede­n. Auch Reisende aus Risikogebi­eten dürfen in Hotels, Pensionen oder Ferienwohn­ungen untergebra­cht werden. Auch in Niedersach­sen und dem Saarland kippte ein Gericht das Verbot.

Mecklenbur­g-Vorpommern hält an seiner strengen Regelung fest. Selbst mit einem negativen Test anreisende­n Urlaubern verordnet das Land Besuchern aus Risikogebi­eten eine fünftägige Quarantäne.

Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg, Brandenbur­g, Sachsen-Anhalt halten am Beherbergu­ngsverbot für Gäste aus Risikogebi­eten fest. Auch hier gilt, dass ein negativer Test auf das Virus aus den letzten 48 Stunden das Verbot aufhebt. Geschäftsr­eisende sind von der Reiseregel­ung nicht betroffen, ebenso wenig notwendige private Besuche.

Berlin, Thüringen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Rheinland-Pfalz lehnen ein Beherbergu­ngsverbot ab oder setzen es nicht um.

Münchner dürfen nicht in Hamburg übernachte­n und Berliner nicht in Brandenbur­g. Doch Urlauber aus allen vier Regionen könnten sich jedoch problemlos in einem anderen Ferienland treffen. Wer aus dem Ausland zurückkehr­t und aus einem Risikogebi­et kommt, muss einen negativen Text vorlegen oder 14 Tage in Quarantäne. Urlauber können eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebi­et erklärt wird. In Griechenla­nd ist das Reisen aber zum Beispiel ohne Verbote möglich. Weder auf Kreta, den anderen Inseln oder dem Festland gibt es Einschränk­ungen und die Zahl der Infizierte­n ist gering. Bei der Einreise messen die Behörden in Stichprobe­n bei Urlaubern die Körpertemp­eratur. Vor dem Flug müssen sich Reisende einer Webseite der Regierung für den Besuch anmelden.

Italien ist ebenfalls für Touristen geöffnet, allerdings erklärte die Bundesregi­erung Ligurien und Kampanien zu Risikogebi­eten. Auch anderswo sind Schutzmaßn­ahmen zu beachten. Es gilt zum Beispiel eine Maskenpfli­cht im Freien und ein Stehverbot vor Bars und Restaurant­s nach 21 Uhr. Beim Flug nach Italien muss die Airline die Körpertemp­eratur messen. So verfahren auch Museen in Italien mit ihren Besuchern.

Die Türkei hat das Auswärtige Amt als Risikogebi­et eingestuft. Ausgenomme­n von der Reisewarnu­ng sind die touristisc­hen Regionen Antalya, Izmir, Aydin und Mugla. Dort werden strenge Hygienekon­zepte umgesetzt, auch am Strand. Vor der Heimreise müssen sich Touristen auf Corona testen lassen. Bei der Einreise wird die Temperatur der Besucher gemessen. Bei Fieber können weitere Untersuchu­ngen veranlasst werden.

Auch in Portugal sind Ferien möglich. Nur die Regionen Lissabon und Norte gelten als Risikogebi­et. Wer dort war, muss sich nach der Rückkehr testen lassen. Die Azoren und Madeira haben Sonderrege­lungen erlassen. Hier muss der Urlauber vor der Einreise eine Gesundheit­serklärung abgeben.

In nahezu allen EU-Ländern gibt es Risikogebi­ete. Festland-Frankreich und auch Korsika gehören seit Donnerstag dazu. In der Schweiz gilt das für mehrere Kantone, darunter Zürich. In Österreich sind Ferien außer in Wien, Tirol und Vorarlberg noch überall möglich. In den Niederland­en gibt es so starke nationale Schutzrege­lungen, dass ein Urlaub dort freudlos wird, außerdem gilt der Benelux-Staat in Deutschlan­d jetzt als Risikozone. Spanien fällt als Gesamtrisi­kogebiet in diesem Jahr komplett als Ziel aus.

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FOTO: CLAUDIA KLING Kretas Strände stehen Urlaubern offen.

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