Zoll erwischt Tierschmuggler an der A 81
Mit illegal eingeführten Hunden und Katzen wird auch in der Region gehandelt
Sieben junge Rassekatzen, zwei Hundewelpen und 8000 Zigaretten: Das ist auch für die Beamten des Hauptzollamts Singen bei weitem kein alltäglicher Fund. Mit genau dieser Ladung im Auto ist ihnen aber Ende Oktober auf einem Parkplatz an der Autobahn 81 bei Geisingen ein Mann ins Visier geraten. Nun sind Polizei, Zoll und Veterinäramt mit dem Fall beschäftigt.
Die Zigaretten hatte der Mann in zwei Reservereifen versteckt, für die Tiere, die er nach eigenen Angaben aus Russland nach Frankreich bringen wollte, fehlten die nötigen zollund veterinärrechtlichen Papiere. Und: Gegen den 49-Jährigen lag bereits ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Allein für die geschmuggelten Zigaretten hat er nun über 1300 Euro an Einfuhrabgaben zu bezahlen.
Auf der A 81 ist der Zoll häufig präsent, sagt Mark Eferl, Sprecher des Hauptzollamts Singen. Die Autobahn sei eine wichtige Hauptverkehrsachse für Waren und außerdem eine wichtige Route für Reisende aus der Schweiz. Laut Eferl gebe es zwar immer wieder vereinzelte Fälle illegalen Tiertransports, die Regel sei das aber nicht. Häufiger seien es die illegalen Einfuhren von Uhren, Schmuck, Waffen oder Rauschgift, die den Zoll beschäftigen. „Wir haben aber eine große Bandbreite“, erklärt er. So habe es auch schon einige kuriose Funde gegeben – darunter eine antike Klarinette aus dem 17. Jahrhundert, ein echtes, nicht angemeldetes Renoir-Gemälde oder ganze 40 Kilogramm Marihuana.
Tatsächlich gebe es zollrechtlich keinen Unterschied zwischen illegalen Waren- und Tiertransporten. „Das klingt zwar erst einmal komisch, aber zollrechtlich sind die Tiere auch Waren, die bestimmten Vorschriften unterliegen“, so Eferl. Weil der Mann im vorliegenden Fall gleich mehrere Hunde und Katzen im Gepäck hatte, sei davon auszugehen, dass mit ihnen Handel betrieben werden sollte. Deshalb hätten die Tiere vor ihrer Einfuhr angemeldet werden müssen, außerdem seien dafür in der EU auch bestimmte Dokumente nötig.
Etwas schwieriger ist hingegen die Ermittlung des Zollwerts. Fest stehe, dass es sich bei den Hunden und Katzen um Rassetiere handelt. „Der Zollwert kommt dann darauf an, um welche Rasse es sich handelt und wie teuer diese gehandelt wird“, erklärt Eferl. Das zu ermitteln sei nun Aufgabe des Tuttlinger Veterinäramts, an das die Tiere im Anschluss an den Einsatz übergeben wurden.
„Die Tiere waren versteckt unter Gepäck, hatten kein Licht und keine Belüftung“, beschrebt Amtsleiter Karl Schwab die Transportbedingungen.
Auch die Behältnisse, in denen die Tiere transportiert wurden, seien zu klein gewesen und hätten nicht den rechtlichen Vorgaben entsprochen. Abgesehen davon sei der Gesundheitszustand der Tiere aber recht gut. „Da haben wir schon ganz andere Fälle gesehen“, sagt Schwab.
Nun seien die Hunde und Katzen in einem Tierheim untergebracht. Dort sei unter anderem eine Blutprobe veranlasst worden, um zu überprüfen, ob der notwendige Impfschutz gegen Tollwut gewährleistet ist. Wie genau es mit den beschlagnahmten Tieren weitergeht, das werde laut Schwab im Einzelfall entschieden. In diesem Fall stehe die Entscheidung noch aus, es habe sich aber bereits ein Anwalt gemeldet, der die Tiere beansprucht.
Ob die Tiere tatsächlich wieder zurück in die Hände der Händler gegeben werden, hänge laut Schwab von verschiedenen Kriterien ab, die vom Veterinäramt festgelegt sind: So müssen etwa neue Papiere ausgestellt werden, außerdem müsse gewährleistet sein, dass die Bedingungen für den Weitertransport tiergerecht und die Kosten für den Aufenthalt im Tierheim beglichen sind. Es habe in der Vergangenheit auch schon Fälle gegeben, in denen die Tiere eingezogen und zur Vermittlung freigeben worden seien.
Bislang sei das Veterinäramt in diesem Jahr mit fünf Fällen von illegalem Tiertransport befasst gewesen, in denen neun Hunde und neun Katzen betroffen waren. Im vergangenen Jahr habe es ebenfalls fünf Fälle mit insgesamt 14 Hunden und drei Katzen gegeben. „Zum Teil sind das aber auch Zufallstreffer“, schätzt Schwab.
Dass vor allem junge Hunde illegal aus Osteuropa eingeführt und verkauft werden, komme aber häufiger vor. „Die Leute bringen die Tiere hier her und verkaufen sie für ein paar hundert Euro. Das Risiko, dass sie als Privatperson mit den Hunden an der Grenze kontrolliert werden, gehen sie ein“, sagt Schwab. Fälle wie diese fallen immer dann beim Veterinäramt auf, wenn sich herausstellt, dass die Tiere krank sind und ihre neuen Besitzer sie zum Tierarzt bringen.
Deshalb empfiehlt Schwab beim Hundekauf einiges zu beachten: Kommt der Welpe aus einer Zucht, sollte der Züchter immer bereit sein, auch das Muttertier zu zeigen. Außerdem sollte eine Zuchterlaubnis nach Pragraf 11 des Tierschutzgesetzes vorliegen. Ein Heimtierausweis, in dem Impfungen und Wurmkuren dokumentiert sind, sei ein weiterer Hinweis für eine seriöse Vermittlung. Aktiver Tierschutz könne aber auch betrieben werden, indem sich Interessenten zunächst in den regionalen Tierheimen umschauen. Auch damit lässt sich vermeiden, dass weitere Tiere illegal aus dem Ausland nach Deutschland gebracht werden.
Laut Pressemitteilung des Hauptzollamts ist gegen den 49 Jahre alten Mann nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Einfuhrschmuggels der Tiere und der Zigaretten eingeleitet worden. Wie Polizeisprecherin Sandra Kratzer mitteilt, betreffen die möglichen Verstöße außerdem das Tierschutzgesetz, das Tiergesundheitsgesetz, die Tierschutztransportverordnung und die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung. Auch Kratzer beziffert die Tierschmuggel-Fälle im Polizeipräsidium Konstanz auf wenige Fälle jährlich – mit steigender Tendenz.