Falsch installierter Ofen führt zu Brand
Das Amtsgericht Spaichingen musste nun die Frage klären, wer für das Feuer verantwortlich ist
- Eine 27-Jährige hat sich am Amtsgericht Spaichingen gegen die Anklage der fahrlässigen Brandstiftung verteidigt. Die Staatsanwaltschaft warf der Angeklagten vor, dass sie einen Ofen nicht ordnungsgemäß einbauen ließ und versäumt habe, den Ofen von einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abnehmen zu lassen.
Die Angeklagte wohnt inzwischen in Denkingen, doch der Fall bezieht sich auf eine Mietwohnung in einer anderen Primtalgemeinde, in der sie im Jahr 2018 für einige Monate lebt. Dort lässt sie sich einen neuen Ofen einbauen. Als die junge Frau bereits ausgezogen ist, bricht im April 2019 in der Wohnung ein Feuer aus. Dabei entsteht ein Sachschaden von 250.000 Euro, verletzt wird niemand. Untersuchungen nach dem Brand legen nahe, dass ein Rohr des neuen Ofens zu dicht an einem Holzbalken installiert war und so das Feuer verursacht hat.
Im Laufe der Verhandlung kommen die Angeklagte und fünf Zeugen zu Wort. Sie zeichnen das Bild einer
Situation, in der von verschiedenen Seiten falsche Annahmen getroffen wurden. Am Ende entscheidet das Gericht, in Absprache mit der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen die Zahlung von 300 Euro einzustellen. Die Angeklagte muss die Kosten in sechs Raten à 50 Euro zahlen.
Doch der Reihe nach: Im Spätsommer 2018 baut der damalige Partner der Angeklagten bei ihr in der Wohnung den Ofen ein. Er ist LKW-Fahrer von Beruf, gibt aber vor Gericht an, schon drei Öfen bei sich zuhause installiert zu haben. Die Vermieter der Wohnung stimmen dem Vorhaben zu. In ihren Zeugenaussagen verweisen sie allerdings darauf, dass sich die Angeklagte um alles kümmern und für alle Kosten aufkommen sollte.
Die Verhandlung zeigt, dass alle Beteiligten anscheinend wussten, dass ein Ofen abgenommen werden muss und alle gingen wohl davon aus, dass das auch passiert sei. Staatsanwalt Markus Engel aus Hechingen wundert sich allerdings, dass niemand auf ein offizielles Dokument bestand. „So ein Ofeneinbau ist doch eine gefährliche Sache.“Die Erklärung des Vermieters: „Wir hatten frisch renoviert und viel zu tun. Aber so was passiert mir nicht nochmal.“
Doch es existiert sogar ein Dokument. Dabei handelt es sich allerdings um eine erste Stellungnahme von einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und noch nicht um die endgültige Abnahme. Der als Zeuge geladene Bezirksschornsteinfeger kann sich nicht mehr erinnern, von wem er dazu beauftragt wurde. Aus der Stellungnahme geht hervor, dass der Ofen noch nicht befeuert werden darf. Allerdings erhält wohl nur die Vermieterin das Dokument. Sie habe es nicht komplett durchgelesen, sei aber davon ausgegangen, dass es sich um die Abnahme handelt. „Ich finde, selbst als Jurist, dass das eher schwammig formuliert ist“, merkt Staatsanwalt Markus Engel aus Hechingen bezüglich des Schreibens an
Die Angeklagte erklärt, das Schreiben gar nicht zu kennen. Doch auch sie habe angenommen, dass die Abnahme erfolgt sei. Denn kurz nachdem der Ofen installiert ist, schaut ein Schornsteinfeger vorbei. Das bestätigt auch das VermieterEhepaar. Es handelt sich wohl um einen Mitarbeiter des Bezirksschornsteinfegers. Der Mitarbeiter kommt drei- bis viermal im Jahr vorbei, da die Vermieter das komplette Haus mit Öfen beheizen. Laut Aussage der Angeklagten habe sich der Mitarbeiter den neuen Ofen angeschaut und soll dabei in etwa gesagt haben „Tolle Arbeit, passt so.“Allerdings befindet sich das besagte Rohr, das zu nah am Balken gebaut war, da schon hinter einer Wand und ist gar nicht mehr zu sehen. Für die Angeklagte scheint dieser Besuch aber Bestätigung genug, sie nimmt den Ofen in Betrieb.
Nach knapp vier Stunden macht Verteidiger Bernhard Mussgnug den Vorstoß, das Verfahren einzustellen. Richter Robin Spisla stimmt zu: „Nach vorläufiger Beurteilung sieht es so aus, als ob sich die Schuld auf mehrere Schultern verteilt.“Er sehe hier mehrere Beteiligte, die alle viel zu sorglos mit dem Thema umgegangen seien.