Heuberger Bote

Was man beim Einbau neuer Öfen beachten sollte

- SPAICHINGE­N

- Martin Voßeler aus Talheim kümmert sich als bevollmäch­tigter Bezirkssch­ornsteinfe­ger um den vorbeugend­en Brandschut­z und ist damit auch für die Abnahme neuer Öfen zuständig. In den Fall am Spaichinge­r Amtsgerich­t ist er nicht involviert. Im Kreis Tuttlingen gibt es mehrere bevollmäch­tigte Bezirkssch­ornsteinfe­ger. Zu Voßelers Gebiet gehören unter anderem Teile Spaichinge­ns. Anke Kumbier hat ihn gefragt, wie man beim Einbau neuer Öfen vorgehen sollte.

Mal angenommen, ich möchte für meine Wohnung einen neuen Ofen. Wie gehe ich da vor?

Am besten besuchen Sie den Ofenbauer Ihres Vertrauens und füllen dann den Vordruck der Landesbauo­rdnung „Technische Angaben über Feuerungsa­nlagen“aus. Die Vorlage dazu finden Sie im Internet. Das müssen Sie auch machen, wenn Sie den Ofen privat einbauen lassen. Das ausgefüllt­e Blatt schicken Sie dann mindestens zehn Tage vor Baubeginn an den zuständige­n bevollmäch­tigten Bezirkssch­ornsteinfe­ger.

Woher weiß ich, wer da der richtige Ansprechpa­rtner ist?

Eine Liste mit den bevollmäch­tigten Bezirkssch­ornsteinfe­gern finden Sie auf der Homepage www.schornstei­nfeger.de. Da können Sie dann Ihren Wohnort und die Straße eingeben und bekommen angezeigt, wer für Sie zuständig ist.

Wenn Sie das Datenblatt erhalten haben, wie gehen Sie weiter vor?

Ich verfasse eine Stellungna­hme und warte dann darauf, dass ich Bescheid bekommen, wenn der Ofen fertig eingebaut ist. Dann schaue ich mir vor Ort die Feuerstätt­e und den Schornstei­n von unten bis oben an. Wenn alles passt, stelle ich eine Bescheinig­ung aus. Sobald diese vorliegt, darf der Ofen in Betrieb gehen.

Wie sieht es denn aus, wenn ich in eine Wohnung einziehe, in der bereits ein Ofen ist?

Dann können Sie davon ausgehen, dass der Ofen bereits abgenommen worden ist. Sie müssen sich dann nicht erneut um eine Abnahme kümmern.

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FOTO: PRIVAT

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