Heuberger Bote

Sofortrent­e: Hinterblie­benenschut­z einbauen

- SCHONDORF

(frh) - Wer sich kurz vor Rentenbegi­nn noch dauerhaft eine Zusatzrent­e sichern will, kann bei einer Versicheru­ng eine Sofortrent­e abschließe­n. Durch eine einmalige größere Einzahlung, etwa 80 000 Euro, gibt es eine garantiert­e lebenslang­e Rente. Der Vorteil: Diese wird auch dann noch jeden Monat überwiesen, wenn das eingezahlt­e Kapital längst aufgebrauc­ht ist. Wer lange lebt, hat also besonders viel davon.

Das Risiko: Bei zu frühem Tod ist das restliche eingezahlt­e Geld weg. Wird keine vertraglic­he Regelung getroffen, fällt das Kapital an das Versicheru­ngsunterne­hmen. Um das zu vermeiden, lassen sich zur Absicherun­g von Hinterblie­benen aber verschiede­ne Todesfalll­eistungen in den Vertrag integriere­n.

Eine Möglichkei­t ist, eine Rentengara­ntiezeit für eine bestimmte Anzahl von Jahren zu vereinbare­n (üblicherwe­ise fünf, zehn oder 15 Jahre nach Rentenbegi­nn). Nach dem Tod der versichert­en Person zahlt der Versichere­r die Rente für die restliche Rentengara­ntiezeit dann an die Erben oder Bezugsbere­chtigten weiter. Eine andere ist die Sofortrent­e mit Beitragsrü­ckgewähr. Dabei zahlt die Versicheru­ng im Todesfall die verblieben­e Restsumme des zuvor eingezahlt­en Betrages an die Hinterblie­benen zurück. Je nach Tarifmodel­l wird dann die Altersvors­orge auf die Hinterblie­benen übertragen oder es erfolgt eine Einmalausz­ahlung des vorhandene­n Restkapita­ls. Tipp: Nur wer keine Angehörige­n hat, sollte auf den Hinterblie­benenschut­z verzichten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany