Südwesten fordert Klarheit für außerordentliche Wirtschaftshilfen
aussehen und personell geleistet werden sollen. Umstritten ist auch das Ansinnen, dass Soloselbstständige, die nicht mehr als 5000 Euro Förderung beantragen, ihre Anträge direkt stellen können sollen und keinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer engagieren müssen. Das CDU-geführte Landeswirtschaftsministerium teilte mit, Aspekte wie Bedarfsgerechtigkeit und Betrugsprävention müssten im Auge behalten werden. „Schnelle und unbürokratische Hilfe darf nicht dazu führen, dass staatliche Gelder in falsche Kanäle fließen und in der Folge Ermittlungsbehörden und Justiz massiv beschäftigen.“
Immer noch unklar ist zudem, ab wann überhaupt Anträge gestellt werden können. Aktuell habe der Bund noch immer keine funktionierende IT-Plattform bereitgestellt, mit der die Gelder von den Betroffenen beantragt werden könnten. „Hier ist nun der Dienstleister des Bundes gefordert, in kürzester Zeit zu liefern und eine bundesweite Beratungs-Hotline auf die Beine zu stellen. Nur so können die Bewilligungsstellen der Länder den erwarteten Ansturm meistern.“Tourismusminister Wolf betonte, es gehe allein in BadenWürttemberg um nicht weniger als die Existenz zahlreicher Betriebe mit Tausenden Betroffenen. Diese hätten ein Recht, dass die Ankündigungen schnell umgesetzt werden. „Wer Betriebe mit dem Versprechen schließt, diesen schnell zu helfen, muss das zeitnah einlösen.“
Die „außerordentliche Wirtschaftshilfe“soll ein Volumen von rund zehn Milliarden Euro haben und etwa Restaurants, Hotels, Museen, Kinos und Theater unterstützen, die im November wegen des von der Politik verordneten TeilShutdowns dichtmachen müssen. Betroffenen Betrieben sollen Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt werden. Soloselbstständige – also Einmannbetriebe wie Künstler oder Musiker – sollen als Vergleich auch den durchschnittlichen Umsatz im Jahr 2019 zugrunde legen können. (dpa)