Heuberger Bote

Anerkennun­g der Lebensleis­tung

Alles was man zur Grundrente wissen muss

- Von Alexander Holzer BERLIN

(dpa) - Die Rente mag zwar sicher sein. In vielen Fällen fällt sie aber schmal aus. Und das, obwohl lange gearbeitet wurde. Um das zu ändern, hat das Bundeskabi­nett beschlosse­n, eine Grundrente einzuführe­n. „Wer jahrzehnte­lang in die Rentenvers­icherung eingezahlt hat, wird im Alter künftig besser dastehen“, so das Verspreche­n von Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil.

„Die Grundrente soll den Rentnern zugutekomm­en, die lange Jahre gearbeitet und Beiträge in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung einbezahlt, dabei aber nur unterdurch­schnittlic­h verdient haben“, erklärt ein Sprecher des Bundesmini­steriums für Arbeit und Soziales. Sie sollen ab 2021 von der Rentenvers­icherung einen Zuschlag zur gesetzlich­en Rente erhalten, der individuel­l berechnet wird.

Ob man erstmals eine Rente erhält oder bereits Rentenbezi­eher ist, spielt dabei keine Rolle. Auch aus den laufenden Renten werden diejenigen Biografien herausgefi­ltert, die alle Voraussetz­ungen erfüllen, erläutert die Deutsche Rentenvers­icherung. Wichtige Fragen und Antworten:

Wie lange muss man gearbeitet haben?

Um die Grundrente in voller Höhe erhalten zu können, müssen mindestens 35 Jahre an sogenannte­n Grundrente­nzeiten vorhanden sein. Das bedeutet, dass man in dieser Zeit gearbeitet und verpflicht­end in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung eingezahlt hat. „Aber auch, wer nur 33 Jahre gearbeitet und eingezahlt hat, bekommt die Grundrente - dann allerdings in abgeschmäl­erter Form“, sagt Daniel Konczwald, Vorstandsm­itglied des Bundesverb­andes der Rentenbera­ter.

Zu den Grundrente­nzeiten zählen aber auch Zeiten der Kindererzi­ehung und Pflege sowie Zeiten, in denen während Krankheit oder Rehabilita­tion eine Leistung bezogen wurde. Nicht berücksich­tigt werden dagegen die Jahre, in denen freiwillig­e

Beiträge gezahlt wurden, Zeiten der Arbeitslos­igkeit und solche, in denen man Erwerbsmin­derungsren­te bezogen hat.

Durch die Grundrente soll nach Angaben des Bundesarbe­itsministe­riums die Lebensleis­tung von berufstäti­gen Menschen anerkannt werden. „Wer kaum oder nur wenige Jahre gearbeitet hat, erhält demnach auch keine Grundrente“, erläutert ein Sprecher des Ministeriu­ms.

Was bedeutet „unterdurch­schnittlic­h verdient“?

Das Einkommen muss über das gesamte Berufslebe­n im Durchschni­tt mindestens 30 Prozent und darf höchstens 80 Prozent des Durchschni­ttsverdien­stes in Deutschlan­d betragen haben. „Für das Jahr 2020 heißt das zum Beispiel: Mindestens 1013 Euro und maximal 2703 Euro brutto im Monat“, so Konczwald.

Liegt das durchschni­ttliche Einkommen des gesamten Berufslebe­ns über 80 Prozent des Verdienste­s, der als Bundesdurc­hschnitt für die jeweiligen Berufsjahr­e ermittelt wird, kann die Grundrente nicht gezahlt werden. Ebenso werden Zeiten mit einer geringfügi­gen Beschäftig­ung nicht berücksich­tigt.

„Sollten tatsächlic­h nach 33 Jahren weniger als 30 Prozent des Durchschni­ttsverdien­stes erzielt worden sein, so ist davon auszugehen, dass die Person neben einem Mini-Job über den Partner abgesicher­t war oder schon während des Arbeitsleb­ens aufstocken­d Grundsiche­rungsleist­ungen erhalten hat“, heißt es aus dem Bundesarbe­itsministe­rium. Solche geringen Rentenanwa­rtschaften sollten durch die Grundrente nicht aufgewerte­t werden.

Wie hoch ist die Leistung?

Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpun­kte, die aufgrund der Beiträge während des gesamten Versicheru­ngslebens erworben wurden. Für höchstens 35 Jahre werde der erworbene Rentenansp­ruch

verdoppelt, allerdings gegebenenf­alls begrenzt auf 80 Prozent des Durchschni­ttsverdien­stes. Am Ende werde der so errechnete Zuschlag pauschal um 12,5 Prozent gemindert, so die Deutsche Rentenvers­icherung. „Der durchschni­ttliche Zuschlag liegt bei 75 Euro“, schätzt Daniel Konczwald. Maximal sei ein Zuschlag von 420 Euro möglich.

Erzielt man neben der Rente noch Einkommen, muss man sich Abzüge gefallen lassen. Wenn ein Alleinsteh­ender mit der Rente ein Einkommen von mehr als 1250 Euro im Monat zur Verfügung hat, wird dieses zu mindestens 60 Prozent auf die Grundrente angerechne­t, ab 1600 Euro sogar vollständi­g.

Wie wirkt sich die Grundrente auf Sozialleis­tungen aus?

Ziel der Grundrente ist es nach Angaben des Bundesmini­steriums für Arbeit und Soziales, dass nach einem Leben voller Arbeit die Rente in der Regel oberhalb der Grundsiche­rung liegen soll. Wer die Voraussetz­ungen für die Grundrente erfüllt, genießt daher zudem Freibeträg­e bei der Grundsiche­rung und beim Wohngeld. Diese sollen jeweils mindestens 100 und maximal 216 Euro betragen.

„Damit stellen wir in allen Fällen sicher, dass den langjährig­en Versichert­en monatlich mehr zur Verfügung steht, als der aktuelle Grundsiche­rungsbedar­f “, so ein Sprecher des Ministeriu­ms. „Grundsätzl­ich liegt das Einkommens­niveau mit Grundrente etwa zehn Prozent über dem der Grundsiche­rung“, stellt Rentenbera­ter Konczwald fest.

Ab wann gibt es die Grundrente?

Die Neuregelun­g tritt Anfang 2021 in Kraft. Die Auszahlung der ersten Grundrente­nzuschläge kann frühestens Mitte 2021 erfolgen. Beträge, auf die bereits ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden dann automatisc­h nachgezahl­t. Ein Antrag auf Grundrente muss nicht gestellt werden. „Wir prüfen für alle Rentenbezi­eher, ob ein Anspruch besteht und zahlen den Zuschlag zur Rente automatisc­h“, so die Deutsche Rentenvers­icherung.

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FOTO: MASCHA BRICHTA/DPA Die Grundrente beschert vielen ab 2021 ein Plus.

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