Wenig Leistung für viel Geld
Restschuldversicherungen decken weniger Risiken ab als vermutet – Verbraucherschützer fordern Provisionsdeckel
- Der vermeintlich günstige Kredit für die neue Küche oder den Fernseher kann schnell viel teurer werden als erwartet. Denn Banken bieten mit dem Vertrag oft auch eine Restschuldversicherung an. Sie soll einspringen, wenn der Kunde etwa durch Arbeitslosigkeit oder Tod die Raten nicht mehr bezahlen kann. Doch diese Hoffnung geht in vielen Fällen durch Ausschlusskriterien in der Police nicht auf. Das ergab eine neue Untersuchung der Stiftung Warentest.
Gefragt wurde nach Restschuldversicherungen gegen Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Diese drei Risiken können einzeln oder zusammen abgesichert werden. Beim Todesfallschutz schnitten die untersuchten 25 Banken noch gut ab. Hier wird nur in Ausnahmefällen nicht gezahlt, zum Beispiel wenn der Versicherte beim Abschluss schon krank war oder Suizid begeht. Bei Arbeitslosigkeit sitzen Verbraucher laut Stiftung Warentest oft einem Irrtum auf. Die Versicherungen zahlen nur bei einem unverschuldeten Verlust der Stelle. Läuft der Arbeitsvertrag aus oder wird er von beiden Seiten aufgehoben, springt die Versicherung bei der Ratenzahlung nicht ein.
Deutlich schlechter geschützt sind die Kunden bei Arbeitsunfähigkeit. 15 der 25 Banken erhielten hier im Test die Note „mangelhaft“. Die Versicherungen würden oft nicht einspringen, wenn ein Kunde zwar seinen Job nicht mehr machen kann, dafür aber eine andere Tätigkeit in Frage käme. „Eine solche Klausel benachteiligt die Kunden unangemessen“, kritisiert Versicherungsexpertin Stephanie Pallasch. Das hat das Oberlandesgericht Hamm schon 2012 festgestellt. Geändert hat sich anscheinend seither nichts. Die Restschuldversicherung steht schon lange in der Kritik. Die Banken haben ein großes Interesse am Verkauf der Policen, bringen sie ihnen doch ein gutes Zubrot ein. „Die Provisionen liegen sehr häufig bei 50 Prozent der Versicherungsprämie“, sagt Dorothea Mohn, Finanzexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Sie fordert einen gesetzlichen Deckel dafür, der politisch allerdings innerhalb der Bundesregierung umstritten ist.
Immerhin 41 Prozent der Kreditnehmer schließen eine Restschuldversicherung ab. Zwei Drittel sind laut Stiftung Warentest überzeugt, dass die Versicherung einspringt, wenn sie aus irgendeinem Grund die Raten nicht mehr bezahlen können. Doch das ist ein teurer Irrtum, wie die Untersuchung zeigt. Denn durch die Prämie verteuern sich die Darlehen enorm.
Bei 25 Banken erfragten die Prüfer die Konditionen für einen Kredit über 10 000 Euro mit einer Laufzeit von 60 Monaten. Die Deutsche Skatbank berechnete für den Kredit einen effektiven Jahreszins von 2,89 Prozent. Die Absicherung für den Todesfall schlägt dort mit 531 Euro zu Buche, alle drei Risiken – Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit – können für 2280 Euro versichert werden. Diese Kosten eingerechnet, erhöht sich der effektive Jahreszins auf 12,3 Prozent. Pallasch fordert daher, die Kosten für eine Restschuldversicherung in die Preiskennzeichnung einzubeziehen. Zudem gibt es große Preisunterschiede. Für den Todesfall vorzubeugen kostet bei der Noris-Bank nur 128 Euro. Alle drei Risiken sichert die Degussa-Bank für 764 Euro ab. Ob sich der Abschluss lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel können die Verträge Pallasch zufolge aber jederzeit gekündigt werden.