Heuberger Bote

Nur ein Schüler positiv getestet

Fünf Klassen des Gymnasiums können nach Quarantäne kommende Woche wieder zur Schule - „Grenze des Überblicks überschrit­ten“

- Von Michael Hochheuser TROSSINGEN

- Die Testergebn­isse für die fünf Klassen des Trossinger Gymnasiums, die wegen CoronaVerd­achts in Quarantäne geschickt worden waren, stehen fest. Wie Schulleite­r Markus Eisele auf Anfrage sagte, sei ein Schüler positiv getestet worden. Bei allen anderen sei das Ergebnis negativ gewesen. Die Schüler könnten Anfang kommender Woche wieder zur Schule gehen. Betroffen waren, wie berichtet, die komplette neunte Jahrgangss­tufe, die 7a und die 10a.

Angesichts von 546 Schülern am Gymnasium sei inzwischen „die Grenze des Überblicks überschrit­ten“, sagte Eisele.

Er sieht eine „nervöse Grundsitua­tion“und eine „Grundaufge­regtheit“von Eltern und auch Schülern, die sich übermäßige Sorgen wegen einer Ansteckung in der Schule machten.

Am Trossinger Gymnasium gelte seit Freitag eine schulinter­ne, verbindlic­he Regelung: Danach sollen Schüler zuhause bleiben, „wenn in einer Familie ein Anlass besteht, dass ein Familienmi­tglied egal wer - einen Corona-Test machen sollte“. Eisele: „Sie bleiben also in dieser Phase während der offizielle­n Unterricht­s-zeit zu Hause und werden nach besten Möglichkei­ten via IServ über den in der Schule laufenden Unterricht und die Aufgaben auf dem Laufenden gehalten. Diese Situation hält an, bis das Testergebn­is des getesteten

Familienmi­tglieds da ist. Ist es positiv, so ordnet das Gesundheit­samt ohnehin sofort eine 14-tägige häusliche Quarantäne an. Ist der Test negativ, so können die Schülerinn­en und Schüler des Gymnasiums umgehend wieder am Präsenzunt­erricht teilnehmen.“

Bevor die fünf Klassen in Quarantäne geschickt worden waren, hatten Eltern ihre Kinder trotz Symptomen zur Schule geschickt.

Die Phase des Fernbleibe­ns vom Präsenzunt­erricht sei noch keine vom Gesundheit­samt verordnete „häusliche Quarantäne“, so der Schulleite­r.

Diese ordne das Gesundheit­samt erst dann offiziell an, wenn ein Familienmi­tglied bzw. eine Schülerin oder ein Schüler einer Klasse positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden sei.

„Mit dieser Maßnahme hoffen wir, eine praktikabl­e Regelung zu schaffen, die der Verbreitun­g des Virus im Raum der Schule effektiv Einhalt gebietet“, so Eisele.

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