Deilingen erhält 1,6 Millionen Euro für Sporthalle
Bund und Land unterstützten die Modernisierung und Erweiterung aus ihrem Investitionspaket Sportstätten
(pm/sz) Die Gemeinde Deilingen erhält 1 606 000 Euro für die Modernisierung und Erweiterung der Sporthalle im Erneuerungsgebiet „Hauptstraße“. Dies geht aus Pressemitteilungen des Landeswirtschaftsministeriums und von Guido Wolf, CDULandtagsabgeordneter
des Wahlkreises Tuttlingen-Donaueschingen, vor.
Der Zuschuss ist Teil eines Gesamtpakets von insgesamt rund 22,4 Millionen Euro Bundes- und Landesfinanzhilfen, mit denen das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Wohnungsbau im Rahmen des neu aufgelegten Bund-Länder-Investitionspakts Sportstätten (IVS) in diesem Jahr die Sanierung und den Ausbau von 34 kommunalen Sportstätten im Land fördert.
„Sportstätten sind immer wieder vom Sanierungsstau betroffen, dabei sind sie ein wertvoller Teil unserer sozialen Infrastruktur und tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in einem Quartier bei“, so kommentiert Guido Wolf in seiner Pressemitteilung die Investitionen. Der „Investitionspakt Sportstätten“sei deshalb von großer Bedeutung und wurde von den Städten und Gemeinden stark nachgefragt, so Wolf weiter.
Der Bund stellt im Jahr 2020 rund 18,7 Millionen Euro für Baden-Württemberg zur Verfügung. Das Land ergänzt diese Mittel mit weiteren rund 3,7 Millionen Euro.
Einen Antrag konnten Kommunen stellen, die im Städtebauförderungsprogramm
des Landes aufgenommen sind. Voraussetzung ist, dass die Sporteinrichtungen in einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet liegen oder diesem dienen. Gefördert wird die Sanierung oder in Ausnahmefällen auch ein Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen. Darunter fallen auch Freibäder und Schwimmhallen, die für den Schul-, Vereins und Breitensport genutzt werden und in kommunalem Eigentum sind. Kur- und Erlebnisbäder sind ausgenommen.
Wichtig ist, dass die Vorhaben rasch umgesetzt werden. Der Bewilligungszeitraum läuft bis zum 30. April 2024. Der Antragsaufruf bezog sich auf die Jahre 2020 und 2021. Für das Jahr 2021 stellt der Bund erneut Mittel zur Verfügung, so dass Kommunen, die in der aktuellen Entscheidung nicht berücksichtigt werden konnten, im kommenden Jahr nochmals eine Chance haben.