Keine rasche Rückkehr zur Normalität
Spahn zweifelt an Weihnachtsfeiern – Wolf verteidigt Zulassung von Demonstrationen
Seit anderthalb Wochen ist Deutschland im Teil-Lockdown. Ob die Maßnahmen erfolgreich waren, lässt sich noch nicht sagen. Sicher scheint nur, dass es wohl keine rasche Rückkehr zur Normalität geben wird. Vor dem nächsten Corona-Gipfel mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten am Montag zeichnet sich keine Entspannung der Lage ab. Das Infektionsgeschehen nehme immer noch in ganz Deutschland zu, Kliniken meldeten zunehmend Engpässe, hieß es am Donnerstag vom Robert-Koch-Institut (RKI).
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte, Veranstaltungen mit mehr als 10 bis 15 Personen wie etwa Weihnachtsfeiern sehe er „in diesem Winter nicht mehr“. Auch Kanzlerin Merkel stimmte die Bevölkerung am Donnerstag auf „schwere Wintermonate“ein. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder warnte vor voreiligen Lockerungen der aktuellen Anti-Corona-Maßnahmen. „Unser Ziel muss sein, unter die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 zu kommen“, sagte der CSUChef dem „Münchner Merkur“. Laut
RKI liegt der Wert bundesweit bei 138,9. Ob der für November geltende Teil-Lockdown im Dezember verlängert werden muss, ließ Söder offen. „Wenn wir jetzt nur ein bisschen die Zahlen senken und zu früh abbrechen, verfallen wir vielleicht in einen ständigen Wechsel von Lockdown und Öffnung. Das wäre für die Menschen kaum nachvollziehbar.“
Kaum nachvollziehbar ist für viele Bürger auch, dass trotz steigender Infektionszahlen Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen zugelassen werden – oftmals auch von Gerichten. Auch seitens der Polizei gab es, etwa nach den Gewaltausbrüchen zuletzt in Leipzig, daran Kritik. CDU-Politiker Guido Wolf verteidigt die Justiz jedoch. Den Gerichten komme gerade in diesen Zeiten „eine sehr schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe zu“, sagte BadenWürttembergs Justizminister der „Schwäbischen Zeitung“. „Wir dürfen hier nicht vergessen: Das Versammlungsrecht ist Voraussetzung für jede Demokratie, wie es auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen zu Demonstrationen in Corona-Zeiten nochmals klargestellt hat.“