Südwesten verschärft Quarantäne-Regeln
Isolationspflicht künftig ohne amtliche Anweisung – Bundestag regelt Infektionsschutz neu
- Wer in Baden-Württemberg positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich künftig sofort in häusliche Isolation begeben. Bislang war dafür eine Anordnung des Gesundheitsamtes erforderlich. Das hat die grün-schwarze Landesregierung laut Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) am Dienstag in Stuttgart beschlossen. Gleiches gelte für diejenigen, die mit den Infizierten zusammenleben, ergänzt Luchas Sprecherin. Da die Gesundheitsämter aber zunehmend überlastet sind, kann dies
Tage dauern, bis Behörden die Quarantäne anordnen. Künftig haben die Betroffenen dann sofort Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Entschädigung für Einkommensausfall.
Verschärfungen zum Infektionsschutz an baden-württembergischen Schulen sind dagegen offenbar nicht angedacht – im Gegenteil. „Bayern macht jetzt eine Maskenpflicht auch für die Kleinen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Im Südwesten sei dies für Grundschüler aber nicht geplant. Von Klasse 5 an gibt es die Pflicht, Maske zu tragen und regelmäßig zu lüften. Werden
die Regeln eingehalten, müssen künftig selbst Nebensitzer von infizierten Schülern nicht mehr zwangsweise getestet werden, geschweige denn zu Hause bleiben.
Trotz der anhaltend hohen Infektionszahlen im Südwesten seien die Krankenhäuser nicht überlastet, erläuterte Lucha weiter. Er sprach von 396 Corona-Infizierten auf Intensivstationen, von denen 57 Prozent beatmet würden. Von landesweit 3014 Intensivbetten seien 717 frei.
Der Bundestag stimmt heute über die geplante Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes ab, das den Ländern
im Falle einer Pandemie „Leitplanken“für Maßnahmen geben soll, damit Bund und Länder schneller reagieren können. Die Berliner Polizei bereitet sich auf Demonstrationen und womöglich gewalttätige Proteste von Gegnern vor. Bundestagsabgeordnete wurden zudem mit Tausenden kritischen E-Mails überhäuft. Regierungsvertreter wiesen Vergleiche des Infektionsschutzgesetzes mit dem sogenannten Ermächtigungsgesetz von 1933 scharf zurück. Damals hatte sich der Reichstag selbst entmachtet und die Gesetzgebung auf Adolf Hitler übertragen.
Bis heute spielt der tschechische Komponist Josef Suk (1874-1935) im Klassikbetrieb allenfalls eine Nebenrolle. Wenn überhaupt die Rede von ihm ist, wird er nicht selten mit seinem als Geiger berühmt gewordenen Enkel gleichen Namens verwechselt. Auch er selbst war Violinvirtuose, verstand sich aber hauptsächlich als Tonsetzer. Seine großformatige, im Todesjahr seiner Frau entstandene Sinfonie „Asrael“von 1905 schreibt spätromantische Klangwelten im Gefolge von Mahler und Strauss fort. Erst in jüngster Zeit wird ihre Bedeutung zunehmend gewürdigt. Kirill Petrenko hat sich schon zu Beginn des Millenniums mit dem Orchester der Komischen Oper Berlin für Suks Musik eingesetzt. Mit den Berliner Philharmonikern führte er Anfang 2020 erneut die „Asrael“Sinfonie des im selben Jahr wie Schönberg geborenen Schülers und Schwiegersohns von Dvorák auf.
Der junge tschechische Dirigent Jakub Hruša, der noch im vergangenen März kurz vor dem ersten Corona-Lockdown mit der Starcellistin Sol Gabetta und der Tschechischen Philharmonie in Friedrichshafen aufgetreten ist, hat jetzt eine Referenzeinspielung von Suks Meisterwerk „Asrael“mit dem Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks vorgelegt. Plastisch sind da alle Details der reichen Partitur herausgearbeitet. Dank brillanter Aufnahmetechnik ist der Klang geradezu dreidimensional räumlich erlebbar. Bedrohlicher als Petrenko beschwört Hruša am Ende des Kopfsatzes dieser tönenden „Trauerarbeit“die penetrant wiederholte Geste von vier Paukenschlägen als rohen Einbruch realer Gewalt in die Kunstwelt – ein Schicksal, das nicht nur anklopft, sondern brutal zuschlägt.
Josef Suk: Symphonie Nr. 2
c-Moll, op. 27 („Asrael“); Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks, Jakub Hruša; BR-Klassik 900188 (Vertrieb: Naxos)