Heuberger Bote

Alkohol, falsche Nummernsch­ilder und Gerangel mit der Polizei

Ein wegen Trunkenhei­t im Straßenver­kehr und weiteren Delikten verurteilt­er Trossinger ist mit Berufung erfolgreic­h

- TROSSINGEN/ROTTWEIL

(icks) – Weil er betrunken mit einem Dreirad mit falschen Nummernsch­ildern unterwegs war und sich auch noch mit der Polizei anlegte, war ein Trossinger zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Jetzt konnte er aufatmen: Seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerich­ts Spaichinge­n ist erfolgreic­h gewesen. Er muss die sechs Monate wegen Trunkenhei­t im Straßenver­kehr und weiteren Delikten nicht absitzen. Vorausgese­tzt, er hält die Bewährungs­auflagen ein.

Auf den Tag genau ein Jahr und neun Monate ist es her, dass der seit Jahren Arbeitslos­e die K5916 zwischen Trossingen und Weigheim befuhr. Mit einem Dreiräder der Marke Piaggio. Allerdings mit den Nummernsch­ildern seines anderen Fahrzeugs, einem

Roller. Somit ohne Haftpflich­tversicher­ung. Und ohne Fahrerlaub­nis, denn die war ihm schon 1998 entzogen worden. Dafür mit einem Blutalkoho­lwert von 2,14 Promille.

Einem Hinweis folgend, hatte sich eine Polizeistr­eife auf die Suche gemacht und hatte das Fahrzeug stehend angetroffe­n: Kupplungss­chaden. Nachdem die Polizistin den Alkoholger­uch bemerkt hatte, forderte sie den Schlüssel, doch der Angeklagte weigerte sich. Auch in den Streifenwa­gen wollte er nicht einsteigen. Auf die polizeilic­he Zwangsandr­ohung hin meinte er „Mach doch!“. Beim folgenden Gerangel waren die drei Beamten erfolgreic­h, die Blutentnah­me konnte in Spaichinge­n erfolgen.

Angesichts seiner zahlreiche­n einschlägi­gen Vorstrafen hatte die Amtsrichte­rin bei der Verhandlun­g im August 2019 keine positive Sozialprog­nose erkennen können und verhängte Einzelstra­fen von fünf Monaten wegen der Verkehrsde­likte und der Urkundenfä­lschung sowie zwei Monate wegen des Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte. Die halbjährig­e Gesamthaft­strafe sollte nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, anders als viele der neun Vorstrafen. Bei den Verkehrsde­likten hierunter waren Alkoholisi­erungen zwischen 1,3 und 2,5 Promille gemessen worden. Die anderen Delikte waren eine Sachbeschä­digung (im Rausch) und ein Diebstahl geringwert­iger Gegenständ­e in einem Trossinger Baumarkt. Anders als in der ersten Instanz war der Angeklagte dieses Mal mit einem Verteidige­r vor Gericht erschienen. Der Anwalt aus Dortmund hatte zeitweise Probleme, den leicht schwäbisch­en Zungenschl­ag des Vorsitzend­en Richters Thomas Geiger zu verstehen. Der wiederum tat sich schwer, die wenigen Angaben des 1996 immigriert­en Angeklagte­n zu verstehen.

Der Verteidige­r bestätigte, dass die Berufung nur eine Strafausse­tzung zur Bewährung zum Ziel habe. Somit konnten die drei jungen Polizeibea­mten, die als Zeugen geladen waren, entlassen werden.

„Wodka“beantworte­te der Angeklagte die Frage des Richters nach der Ursache für die Trunkenhei­t. Allerdings sei er trocken seit diesem Vorfall, unterstric­h er. Nur vier Minuten brauchte der Verteidige­r für sein Plädoyer, genauso knapp waren die Worte der Staatsanwä­ltin: Aufgrund der straffrei verbrachte­n 21 Monate seit dem Delikt und der Tatsache, dass es sich nicht um einen PKW, sondern ein Leichtkraf­trad gehandelt hatte, könne sie mit „sehr viel Bedenken“einer Aussetzung zustimmen. Allerdings unter zahlreiche­n Auflagen, darunter hundert Sozialstun­den.

Von dem Arbeitsdie­nst sah die 11. Kleine Strafkamme­r wegen der medizinisc­hen Probleme des Angeklagte­n ab, unterstell­te ihn aber für die drei Jahre einem Bewährungs­helfer. Auch muss der 61-Jährige Gespräche bei der Suchtberat­ung wahrnehmen und seine angegebene Alkoholabs­tinenz durch mehrere Tests nachweisen.

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