Terminvergabe nur zentral möglich
Erste Impfdosen knapp berechnet – Landratsamt hofft auf größere Lieferung im Februar
- Wann geht das Impfen in Tuttlingen endlich los? Das Landratsamt hält an dem Start am 15. Januar fest – sofern die zugesicherten Impfdosen zur Verfügung stehen. Einen Termin dafür kann man allerdings bislang noch nicht machen.
Zuerst sollen die über 80-Jährigen und die Bewohner von Pflegeheimen sowie besonders gefährdetes Personal im Gesundheitswesen geimpft werden. Die Termine dafür vergibt allerdings nicht der Landkreis selbst. „Wir melden lediglich unsere Impfzeiten der zentralen Terminvergabestelle. So hat das Land dies festgelegt“, erklärt Erster Landesbeamter Stefan Helbig. Vereinbart werden können diese über eine Online-Plattform oder auch telefonisch. Eine personalisierte Einladung gibt es nicht. Noch ist die Online-Plattform für Tuttlingen nicht freigeschaltet. Dies soll im Laufe der Woche passieren.
„Bevor ein Termin vergeben wird, findet auf beiden Wegen eine Vorabprüfung statt. Diese gewährleistet, dass nur diejenigen geimpft werden, die prioritär den Kriterien entsprechen“, erklärt Helbig. Eine finale Prüfung erfolgt dann noch einmal vor Ort im Impfzentrum. Wer geimpft werden möchte, muss seinen Impfpass, eine elektronische Gesundheitskarte und ein Ausweisdokument zu seinem Termin mitzubringen. Mitarbeiter von Pflege- und anderen Einrichtungen bekommen in der Regel von der jeweiligen Einrichtung eine zusätzliche Bescheinigung.
„Pflegeheimbewohner müssen sich nicht selbst um eine Impfung kümmern. Die Heime werden durch ein mobiles Impfteam versorgt, dazu stehen wir wegen den notwendigen Vorbereitungen bereits in Kontakt mit den Einrichtungen“, erläutert der Erste Landesbeamte. Zunächst soll ein Impfteam unterwegs sein, das sich um die Bewohner in den Einrichtungen kümmert.
Doch wieso beginnt das Impfen nicht, wie in anderen Städten, am 27. Dezember, sondern erst am 15. Januar, fragte sich ein Leser unserer Zeitung? Die Termine dafür wurden zentral vom Land Baden-Württemberg terminiert. In einer Teststrategie ist festgelegt, dass zunächst Zentrale Impfzentren öffnen, und danach dann am 15. Januar die Kreisimpfzentren (KIZ).
„Wir werden von unserer Seite aus den 15. Januar als Eröffnungstermin in jedem Fall halten können, vorausgesetzt der zugesagte Impfstoff steht zur Verfügung“, sagt Helbig. Vorgesehen ist, dass zunächst jedes KIZ 975 Impfdosen pro Woche bekommt. Davon wird allerdings die Hälfte für die nötige Zweitimpfung reserviert werden, so dass sich die sofort zur Verfügung stehende Menge auf 480 reduziert. Von den 480 Impfdosen sind nach den Vorgaben des Landes 300 für die Heime vorgesehen, so dass für das Impfen in der Halle selbst eine Menge von 180 Impfdosen in der Woche verbleibt.
Anders formuliert: Mit Blick auf die rund 12 000 bis 13 000 Menschen, die nach den Schätzungen des Landratsamtes zu der ersten priorisierten Gruppe gehören, ist das deutlich zu wenig. „Insofern hoffen wir sehr, dass ab Mitte Februar wie angekündigt die verfügbaren Impfdosen deutlich steigen werden“, sagt Helbig.
In den vergangenen Wochen hätte es außerdem immer wieder Probleme mit der Hotline des Landratsamtes gegeben. Laut Helbig liegt das an einem erhöhten Anrufaufkommen aufgrund der Impfungen. „Wir merken, dass sich entsprechende Anrufe bei unserer Hotline des Gesundheitsamtes häufen, obwohl wir wie gesagt für die Terminvergabe nicht zuständig sind“, sagt der Erste Landesbeamte. Deshalb bittet das Landratsamt darum, die Hotline nicht mit Anrufen rund um das Impfzentrum zu blockieren. Helbig: „Wer dort – was leider oft geschieht – nur seinen Frust ablassen möchte, trifft ohnehin die Falschen.“
Während das Impfen in den KIZ noch nicht einmal begonnen hat, meldete das KIZ in Singen bereits Ende Dezember, dass alle möglichen Termine bereits ausgebucht sind. Ein Impftermin könne auch in den Zentralen Impfzentren wie Freiburg, Stuttgart oder Tübingen gebucht werden. Allerdings müsse die Wiederholungsimpfung zwingend am selben Ort stattfinden.