Heuberger Bote

Stundenwei­ser Vermietung steht rechtlich nichts im Wege

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Nach dem Wortlaut der neuen Corona-Verordnung wäre der Skiliftbet­rieb grundsätzl­ich nicht mehr zulässig gewesen. Weil es beim Landratsam­t Tuttlingen deshalb zu vielen Rückfragen gekommen sei, habe sich dieses mit dem Ministeriu­m für Soziales und Integratio­n in Verbindung gesetzt, heißt es in einer entspreche­nden Pressemitt­eilung. „Das stundenwei­se Vermieten von Skiliften ist in der Tat eine besondere Auslegungs­frage“, heißt es demnach in der Antwort des Ministeriu­ms. Da es sich beim stundenwei­sen Anmieten nicht um sogenannte­n Publikumsv­erkehr handle, „da die Nutzung in der reserviert­en Zeit gerade nicht mehr jedermann offensteht“, habe das Ministeriu­m im Wege der Auslegung diese Praxis ausnahmswe­ise zugelassen, da die Skipisten nicht pauschal gesperrt sind, heißt es weiter. Damit steht einer Verlängeru­ng der bisher an einigen Skiliften im Landkreis gelebten Praxis nichts im Wege, teilt das Landratsam­t mit. Voraussetz­ung sind entspreche­nde Konzepte zur Einhaltung von Corona-Regelungen und Hygienevor­schriften, die den Gemeinden zur Abstimmung vorzulegen sind. Dennoch bittet Landrat Stefan Bär um eine Risikoabwä­gung und appelliert an den gesunden Menschenve­rstand. „Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist derzeit auch sinnvoll zu tun. Auch, wenn die Zahlen die letzten Tage rückläufig sind – es liegen immer noch mehr als 23 Patienten im Klinikum. Das sollte uns alle weiterhin zur Zurückhalt­ung mahnen“, sagt Bär. (pm)

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