Stundenweiser Vermietung steht rechtlich nichts im Wege
Nach dem Wortlaut der neuen Corona-Verordnung wäre der Skiliftbetrieb grundsätzlich nicht mehr zulässig gewesen. Weil es beim Landratsamt Tuttlingen deshalb zu vielen Rückfragen gekommen sei, habe sich dieses mit dem Ministerium für Soziales und Integration in Verbindung gesetzt, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung. „Das stundenweise Vermieten von Skiliften ist in der Tat eine besondere Auslegungsfrage“, heißt es demnach in der Antwort des Ministeriums. Da es sich beim stundenweisen Anmieten nicht um sogenannten Publikumsverkehr handle, „da die Nutzung in der reservierten Zeit gerade nicht mehr jedermann offensteht“, habe das Ministerium im Wege der Auslegung diese Praxis ausnahmsweise zugelassen, da die Skipisten nicht pauschal gesperrt sind, heißt es weiter. Damit steht einer Verlängerung der bisher an einigen Skiliften im Landkreis gelebten Praxis nichts im Wege, teilt das Landratsamt mit. Voraussetzung sind entsprechende Konzepte zur Einhaltung von Corona-Regelungen und Hygienevorschriften, die den Gemeinden zur Abstimmung vorzulegen sind. Dennoch bittet Landrat Stefan Bär um eine Risikoabwägung und appelliert an den gesunden Menschenverstand. „Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist derzeit auch sinnvoll zu tun. Auch, wenn die Zahlen die letzten Tage rückläufig sind – es liegen immer noch mehr als 23 Patienten im Klinikum. Das sollte uns alle weiterhin zur Zurückhaltung mahnen“, sagt Bär. (pm)