Wenn das Auto den Raser verrät
Bord-Software kann dazu beitragen, dass die Straße nicht zur Strecke für illegale Rennen wird
Schüsse in Wiesbaden – Mann soll getrennt lebende Ehefrau getötet haben
(dpa) - Ein Viertel am Rand der Wiesbadener Innenstadt. Hier, vor einem der Häuser, sind in der Nacht zum Montag zwei Menschen an Schussverletzungen gestorben. Ein 56 Jahre alter Mann soll seine 49-jährige Frau und anschließend sich getötet haben. Die Schwester der Ehefrau wurde schwer am Kopf verletzt, wie die Polizei mitteilte. Erst vier Wochen zuvor sei es zur Trennung der Eheleute gekommen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Kurz vor der Tat seien die beiden Frauen vermutlich gemeinsam in der Wiesbadener Innenstadt unterwegs gewesen und dort auf den Mann getroffen. Dieser habe dann nach bisherigen Ermittlungen die Schüsse abgegeben, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Weitere Personen scheinen, Stand jetzt, nicht beteiligt gewesen zu sein“, so die Polizei.
Anwältin bekräftigt: Marine-Vorwürfe des Boulevards gegen Prinz Harry waren falsch
(AFP) - Prinz Harry (Foto: AFP) hat einen Rechtsstreit mit den britischen Boulevardmedien „Mail on Sunday“und „MailOnline“um Berichte über seine angeblich gekappten Beziehungen zur Marine endgültig beigelegt. In einer virtuellen Gerichtsanhörung am Montag bekräftigte Harrys Anwältin Jenny Afia, dass die in den Medien erhobenen Vorwürfe gegen ihren Mandanten falsch gewesen seien. Harry hatte die zur Zeitungsgruppe Associated Newspapers gehörenden Medien wegen Verleumdung verklagt. Hintergrund waren im Oktober veröffentlichte Berichte, wonach der Prinz seit seinem letzten Auftritt als Ehrenmitglied der Marine im März 2020 „keinen Kontakt“mehr zu den Streitkräften gepflegt habe. Im Dezember entschuldigte sich die „Mail on Sunday“für diese Darstellung und überwies eine Spende an Harrys Stiftung. Tatsächlich habe der Enkel der Queen auch noch nach März den Kontakt zur Marine gesucht, räumte das Blatt ein. Harry und seine Frau Meghan hatten sich Anfang des vergangenen Jahres von ihren royalen Pflichten zurückgezogen. Laut Anwältin Afia habe sich der Prinz 2020 „wiederholt“um die Unterstützung von Marinesoldaten und ihrer Familien bemüht, „obwohl er von allen formalen Positionen“habe zurücktreten müssen.
Nicht witzig: Umzug von Karnevalisten in Thüringer Corona-Hotspot
(dpa) - Ein illegaler Umzug von Karnevalisten sorgt im thüringischen Landkreis Schmalkalden-Meiningen für Empörung. „In den aktuell so schwierigen Corona-Zeiten ist dies einfach verantwortungslos und rückt den organisierten Karneval in ein völlig falsches Licht“, erklärte der Landesverband Thüringer Karnevalvereine am Montag. Am Sonntag hatte erst die Polizei dem Treiben ein Ende gesetzt, nachdem bis zu 90 Teilnehmer bei einem Umzug im Ortsteil Jüchsen der Gemeinde Grabfeld zusammengekommen waren. Wie ein Polizeisprecher sagte, weist Jüchsen den höchsten Wochenwert an Corona-Infektionen je 100 000 Einwohnern in Thüringen auf und gilt somit als Hotspot. Nach Angaben des Sprechers hatten sich die Teilnehmer des Umzugs über soziale Netzwerke verabredet. Auch Pferde und teils geschmückte Fahrzeuge seien beteiligt gewesen; teilweise hätten die Teilnehmenden Mindestabstände nicht eingehalten und keine Mund-Nasen-Bedeckungen getragen.
In und um New York bricht sich der Winter mit Macht Bahn
(AFP) - Ein schwerer Schneesturm hat im Nordosten der USA für Verkehrschaos gesorgt. In der Millionenmetropole New York (Foto: AFP) und in anderen Städten wurden für Montag Hunderte Flüge gestrichen, auch zahlreiche Züge fielen aus. New Yorks Bürgermeister Bill de Blasio rief den Notstand aus, Straßen wurden für den Einsatz von Rettungsfahrzeugen freigehalten, alle nicht notwendigen Fahrten eingeschränkt. In der Großstadt wurden bis zu 60 Zentimeter Schnee erwartet. Der nationale Wetterdienst warnte für die gesamte Nordostküste von Virginia bis Maine vor heftigem Schneefall und starken Winden. Die Behörde sprach von „Blizzard-ähnlichen Zuständen“.
(dpa) - Mitten in der Großstadt stehen die Verräter stumm und aufgereiht auf eigenen Parkplätzen. Sie sind begehrte Zeugen. In etlichen Fällen haben Daten aus der Bordelektronik einer beschlagnahmten Luxuskarosse bereits Raser und Poser nach fatalen Unfällen und illegalen Autorennen hinter Gitter gebracht. Die Autos, die auf den Sicherstellungsgeländen der deutschen Polizeien stehen, besitzen oft eine ausgefeilte Technik. Waghalsige Fahrmanöver und rasantes Tempo lassen sich per Mausklick abrufen. Für Staatsanwälte ist es ist der sicherste Weg, um Straßenrowdys zu überführen. Was lässt sich sonst noch machen gegen diese Rennen und auch gegen Raser? Fünf Möglichkeiten – und ihre Nachteile:
Technik: „Das eigene Auto kann durchaus die Täter verpfeifen“, sagt Andreas Winkelmann. Er leitet bei der Berliner Amtsanwaltschaft die Abteilung, in der seit 2018 verbotene Rennen gesammelt und verfolgt werden. Neben den klassischen Beweismitteln verfolgt sein Team immer stärker den technischen Ansatz über die Blackbox. „Wichtig sind für uns vor allem digitale Fahrzeugdaten, Navigationsdaten und Videoaufzeichnungen“, sagt Andreas Winkelmann.
Mit Hilfe des sogenannten EDR (Event Data Recorder) können die letzten fünf Sekunden Fahrt nachvollzogen werden. „So können wir verfolgen, wie tief das Gaspedal vor dem Auslösen des Airbags eingedrückt wurde, wir können das Bremsniveau ablesen und die Radrollgeschwindigkeit.“Premiere feiert dieses Beweismittel nach Angaben Winkelmanns im spektakulären Fall eines mittlerweile rechtskräftig wegen Mordes verurteilten Berliner Ku’damm-Rasers.
Andreas Winkelmann schätzt, dass mit den Daten der kleinen Festplatte im Airbag-Steuergerät allein in Berlin Rennen oder Rasen in etwa 100 bis 120 Verfahren nachgewiesen werden konnten. „Ebenso viele Fälle werden es bei Daten außerhalb des Fahrzeugs sein, also bei Daten aus GPS-Systemen aus dem Navi oder bei Daten von den Herstellern“, sagt er. Tendenz steigend. Denn von 2022 an müssen EDR verbindlich in konventionelle Autos eingebaut werden.
Abschreckung und Strafe: Seit Oktober 2017 gelten illegale Autorennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Der neue Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht zudem bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn der Tod eines anderen Menschen durch ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“verursacht wird. Außerdem werden die meist sündhaft teuren Autos oder Leihwagen an Ort und Stelle eingezogen. Den Führerschein darf ein Raser in vielen Fällen auch gleich neu machen.
Eine abschreckende Wirkung hat das aber selten. Denn allen angedrohten Strafen und Gerichtsurteilen zum Trotz geben Autofahrer weiter Gas: Eine bundesweite Statistik zu illegalen Straßenrennen gibt es zwar nicht. Aber aus den veröffentlichten Zahlen geht hervor, dass allein in Baden-Württemberg im Jahr 2019 mehr als 250 Fälle erfasst wurden, in Nordrhein-Westfalen waren es sogar mehr als 650. In Berlin sind seit der Verschärfung des sogenannten Raser-Paragrafen 2017 bis Anfang Oktober 2020 mindestens 1560 Verfahren anhängig geworden.
„Die Zahl von Autorennen nimmt trotz des härteren Gesetzes nicht ab, leider eher im Gegenteil“, sagt Andreas Winkelmann. „Und die Dunkelziffer ist unendlich hoch.“Sicher ist sich das baden-württembergische Innenministerium da nicht: Andere Autofahrer reagierten wegen der tragischen Unfälle und Prozesse vergangener Jahre sensibler als früher und zeigten häufiger an.
Das eingezogene Auto? Schmerzt auch kaum. „In rund 90Prozent der Fälle gehört es gar nicht dem Täter“, weiß Andreas Winkelmann. Die teuren Sportwagen werden meist bei Autovermietungen geliehen, beliebt sind auch Carsharing-Anbieter. So war es auch bei einem Raser, der im März 2019 mitten in Stuttgart mit einem ausgeliehenen Luxussportwagen einen Kleinwagen rammte, in dem zwei Menschen starben.
Zeugen: Wird eine Tat beobachtet, ist der Zeuge oft ein wichtiger Beweis. „Das wichtigste Mittel ist nicht die Technik, sondern die Wahrnehmung der Bürginnen und Bürger sowie der Polizeibeamtinnen und -beamten“, sagt ein Sprecher des badenwürttembergischen Innenministeriums. Zeugenaussagen hätten großes Gewicht. Amtsanwalt Winkelmann ist da weniger überzeugt: „Zeugenaussagen allein sind nicht immer ein sicherer Nachweis.“Die Anforderungen seien sehr hoch. „Sie müssen sich Monate nach der Tat sehr exakt über das Fahrverhalten, über den Verlauf eines Rennens, die Geschwindigkeit, über Abstand, Lichtund Witterungsverhältnisse auslassen.“Das subjektive Empfinden von Zeugen sei sehr unterschiedlich ausgeprägt. Teilweise würden auch akustische und optische Signale vertauscht. „Ein typischer Satz ist dann: ,Ich konnte hören, dass er schnell fährt‘“, sagt Andreas Winkelmann.
Blitzer und Hindernisse: Hier ein Blumenkübel auf dem Straßenstreifen, dort mobile Blitzer, wie sie der ADAC fordert. Oder engere Fahrbahnen, mehr Zivilstreifen, vielleicht auch stationäre Radaranlagen, wie sie Berliner Bezirksverordnete nach mehreren Unfällen auf dem Kurfürstendamm verlangen – lang ist die Liste der Ideen, mit denen man Raser zum Abbremsen zwingen will oder es gerne tun würde. Nicht alle sind praktikabel. Denn Kübel oder stationäre Radargeräte können auch als „Schikane“und für Nervenkitzel im illegalen Rennen eingeplant werden. „Und wenn die Leute wissen, dass da ein Blitzer steht, ziehen sie sich halt eine Maske auf und werden nicht erkannt“, sagt Andreas Winkelmann.
Stufenführerscheine und andere Hürden: Für viele Experten liegen Fehler und Lösungsansatz bei der Zulassung. Nach ihrem Geschmack werden zu viele hochmotorisierte Fahrzeuge für die Straße zugelassen. Und was früher mit 100 bis 150 PS als hochmotorisiertes Fahrzeug galt, ist heute eher Durchschnitt. Außerdem wird es jungen Menschen wie dem Stuttgarter Raser nach Ansicht von Anwälten zu leicht gemacht, an solche hochmotorisierten Geschosse zu gelangen. „Da will keiner wissen, wie lange man den Führerschein schon hat oder wie alt man ist“, sagt der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie, Thomas Wagner.
Nicht nur die Polizei fordert zudem die Einführung eines Stufenführerscheins, der abhängig ist von der Motorisierung der Fahrzeuge. Außerdem sollte es nach Ansicht Thomas Wagners möglich sein, Raser zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung zu schicken, dem sogenannten Idiotentest. „Setzt er sich damit auseinander“, hofft der Saarbrücker Psychologe, „überlegt es sich der eine oder andere vielleicht zweimal, ob er aufs Gaspedal tritt.“