Fasnetsbändelverbot: Straßen bleiben trist
Keine Deko wegen Corona - Möhringer mussten Fasnetsschmuck wieder abhängen
- Welches Infektionsrisiko geht von Fasnetsbändeln aus? Eigentlich schmücken sie jedes Jahr zu dieser Zeit die Straßen und Innenstädte – außer in diesem. Denn coronabedingt hat das Tuttlinger Landratsamt das Aufhängen der bunten Fähnchen untersagt. Ein Stadtteil musste ihre bereits aufgehängten Bändel deshalb auch wieder entfernen.
„Es geht nicht grundsätzlich darum, Tradition und Brauchtum zu verbieten, sondern darum, die Regelungen der Corona-Verordnung einzuhalten“, erläutert Julia Hager, Pressesprecherin des Tuttlinger Landratsamtes. Diese besagen, dass Kontaktbeschränkungen auch tagsüber einzuhalten sind und nur triftige Gründe Ausnahmen gestatten. Närrisches Treiben – und darunter fallen auch etwaige Arbeitseinsätze wie das Bändelaufhängen – sind aus diesem Grund nicht erlaubt.
Bereits am 29. Januar seien die Vereine darüber per Rundschreiben informiert worden (wir haben berichtet). Zu spät für den Stadtteil Möhringen, denn dort hingen die Bändel bereits. „Wir hatten sie schon einige Tage vorher zu zweit aufgehängt“, sagt Zunftmeister Simon Krug. Eine Woche später mussten sie dann wieder entfernt werden. „Ich kann das nicht ganz verstehen. Immerhin mussten wir uns dann erneut treffen, um die Bändel wieder abzuhängen“, sagt er. In Möhringen sei der Unmut über den fehlenden Fasnetsschmuck zu spüren. „Natürlich ist Fasnet mehr als nur Dekoration. Aber da in diesem Jahr coronabedingt die Veranstaltungen ausfallen, wollten wir wenigstens ein bisschen Fasnet ins Städtle bringen“, so der Zunftmeister.
Auch in Tuttlingen und Nendingen ist das Anbringen der Bändel nicht erlaubt. „Wir hätten uns in diesem Jahr sowieso nur auf die Innenstadt beschränkt“, erzählt die Honberger Narrenpräsidentin Sonja Vogler. Es hätte in ihren Augen wenig Sinn gemacht, die umliegenden Straßen zu schmücken, wenn sowieso kein Umzug stattfinden würde. Eigentlich hätte der Verein die bunten Fähnchen am Samstag aufgehängt und bis nach Aschermittwoch hängen lassen. „Glücklich sind wir über diese Maßnahme wirklich nicht“, so Vogler.
Wer allerdings abseits der öffentlichen Plätze dekorieren möchte, der darf das weiterhin tun: „Die Fasnet ist eine wichtige Zeit, die immer schon zu kreativen Ideen aufgefordert hat. Inzwischen sind viele Bürger dazu übergegangen, in ihren privaten Bereichen zu dekorieren und beispielsweise Hausfassaden und Vorgärten zu schmücken. Selbstverständlich ist die Fasnetsdeko im privaten Raum, solange die Einhaltung der CoronaVerordnung gegeben ist, nicht untersagt“, sagt Hager.
Es sei momentan keine leichte Zeit, dessen ist sich auch Landrat Stefan Bär bewusst. Er wisse, was das Veranstaltungsverbot und das Untersagen
der Fasnetsdeko für die Vereine und auch die Bürger bedeutet. Trotzdem ruft er dazu auf, über die närrischen Tage vernünftig zu sein: „Gerade in dieser realen Gefahr sollten wir nicht auch noch Anlässe und Gelegenheiten schaffen, die geradezu Brutstätten für neue Ansteckungen sein könnten. All das, was wir mit närrischem Treiben verbinden und lieben – Geselligkeit, Ausgelassenheit, Nähe, Trubel – sind ideale Bedingungen für die Verbreitung des Virus und damit potenzielle Ansteckungsherde“, sagt er.