Versicherung muss nicht nach jedem Diebstahl zahlen
Manche Hausratversicherungen leisten Schadenersatz für aus einem aufgebrochenen Auto gestohlene Dinge. Die Leistung kann aber entfallen, wenn nach einem Diebstahl keine Aufbruchspuren – etwa bei einer sogenannten Relay Attack – gefunden werden. Sonst bestünde laut einem Urteil ein erhebliches Missbrauchsrisiko. Der Wagen könnte schlichtweg nicht abgeschlossen worden sein. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 274 C 7752/19).
Ein Pilot parkte sein Auto und verließ es für nur fünf Minuten. Als er zurückkam, fehlten sein Pilotenkoffer mit Arbeitsutensilien und sein privater Reisekoffer. Das Auto wies keine Einbruchsspuren auf. Die Polizei konnte Teile seiner Uniform, Ausweise und die Pilotenlizenz sicherstellen. All das wurde in einer Mülltonne in Tatortnähe gefunden. Der Arbeitgeber ersetzte seinem Piloten den Pilotenkoffer und die anderen beruflichen Dinge.
Für den entwendeten Reisekoffer verlangte der Pilot rund 3300 Euro von seiner Hausratversicherung. Denn diese enthielt eine Klausel, nach der gestohlene Sachen nach Aufbrechen eines abgeschlossenen Autos versichert sind. Die Versicherung wollte aber aufgrund fehlender Aufbruchspuren nicht zahlen.
Der Pilot zog vor Gericht. Ohne Erfolg. Zwar gab der Pilot an, das Auto sicher verschlossen zu haben. Das Keyless-Go-System war seiner Ansicht nach durch eine sogenannte Relay Attack blockiert worden. Dabei überlagern Diebe die Funksignale des Schlüssels, sodass der Wagen offen bleibt. Doch dieser spezielle Fall mit Funkverstärkung eines Signals oder einem falschen Signal sei nicht von der Versicherung abgedeckt, so das Gericht. Der Begriff „Aufbrechen“sei eindeutig und umfasse die Anwendung von Gewalt – meist mit entsprechenden Spuren. Für eine Versicherung wäre die Grenze zu einem einfachen Vergessen des Abschließens „kaum nachprüfbar“. Es bestünde eine nicht unerhebliche Missbrauchsgefahr. (dpa)