Heuberger Bote

Vielen alten Holzöfen droht die Abschaltun­g

Wegen zu hoher Schadstoff­werte müssen Feuerstell­en ausgetausc­ht oder abmontiert werden

- Von Simone A. Mayer STUTTGART

(dpa) - Eine Schonfrist für viele Holzöfen endete 2020: Modelle, die vor 1995 errichtet wurden und deren Schadstoff­ausstoß festgelegt­e Grenzwerte überschrei­tet, müssen ausgemuste­rt oder zumindest nachgerüst­et werden. Das sieht die Bundes-Immissions­schutzvero­rdnung vor. Fragen und Antworten zum Thema.

Was heißt das konkret?

Viele Hauseigent­ümer müssen prüfen, ob ihr Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin für Festbrenns­toffe wie Holzscheit­e, Pellets, Hackschnit­zel oder Kohle den gesetzlich­en Anforderun­gen entspricht. Darauf weist das vom Umweltmini­sterium Baden-Württember­g geförderte Informatio­nsprogramm Zukunft Altbau hin. Stichtag war der 31. Dezember 2020.

Betroffen sind ummauerte Feuerstätt­en mit einem industriel­len Heizeinsat­z und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden und deren Emissionsw­erte für Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und für Kohlenmono­xid 4 Gramm pro Kubikmeter überschrei­ten.

Diese Anlagen müssen eine verschließ­bare Tür haben. Das bedeutet: Raumheizer wie Schwedenöf­en, die nicht über eine Ummauerung verfügen, müssen ebenfalls nachgerüst­et werden.

Offene Kamine, handwerkli­ch errichtete Grundöfen und Kochherde sowie geschlosse­ne Kamine, die auch im offenen Zustand betrieben werden dürfen, sind hingegen ausgenomme­n. Das gilt ebenfalls für historisch­e Kaminöfen, die nachweisli­ch vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden und nach wie vor an der gleichen Stelle im Haus stehen. Wurden sie umgesetzt, endete ebenfalls zum 31. Dezember 2020 die Schonfrist.

Warum sind die Werte ein Problem?

Zwar gelten Fahrzeuge und auch die Industrie als die größten Verursache­r von Feinstaub. Doch auch das Verbrennen von Holz in Öfen ist eine Ursache. Die winzigen Partikel können Atemwegspr­obleme und Erkrankung­en des Herz-Kreislaufs­ystems verursache­n.

Um diese Emissionen weiter zu verringern, greift der Gesetzgebe­r ein: Seit Jahren werden bereits schrittwei­se Ofengenera­tionen den gesetzlich­en Regelungen in der Ersten Bundesimmi­ssionsschu­tz-Verordnung (1. BImSchV) unterworfe­n. Laut Industriev­erband Haus-, Heizund Küchentech­nik (HKI) sind die

Feinstaub-Emissionen von häuslichen Feuerstätt­en seit Beginn der Nachrüst- und Austauschp­flicht 2010 um rund ein Drittel gesunken.

Wie finde ich heraus, ob mein Ofen betroffen ist?

Das Typenschil­d auf dem Ofen sollte das Alter der Anlage nennen. Fehlt dieses Schild, müssen Ofenbesitz­er anhand von Messdaten des Schornstei­nfegers oder einer Bescheinig­ung des Hersteller­s nachweisen, dass ein Ofenmodell die Schadstoff­grenzen einhält.

Die Datenbank des HKI und anderer Verbände hilft dabei, die Werte des jeweiligen Ofenmodell­s zu finden. Viele, wenn auch nicht alle Öfen sind hier gelistet. Aber: Können Baujahr oder Emissionsh­öhe nicht festgestel­lt werden, muss die Feuerstätt­e ersetzt werden.

Mein Ofen ist betroffen, was muss ich tun?

Sind die Emissionen zu hoch, dürfen die Anlagen nach 2020 nicht weiter betrieben werden. Die Nachrüstun­g ist zwar möglich, es gibt etwa Partikelfi­lter gegen Feinstaub, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Aber nicht gegen zu viel Kohlenmono­xid.

Außerdem rät das Programm davon ab, da die Nachrüstun­g und das anschließe­nde Nachmessen der Öfen oft teurer seien als Kauf und Installati­on einer neuen, effiziente­ren Anlage, die bis zu einem Drittel weniger Brennstoff benötigen kann.

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FOTO: HKI/DPA Vielen alten Holzöfen droht der Austausch.

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