Heuberger Bote

Auf den individuel­len Mix kommt es an

Wer auf Pflege zu Hause angewiesen ist, kann diverse Hilfsangeb­ote kombiniere­n

- Von Annette Jäger

- Eine Pflege zu Hause ist möglich – in allen Pflegegrad­en. Sie verlangt aber ein hohes Maß an Organisati­on. Mit einem individuel­len Pflegemix lässt sich die Versorgung auf mehreren Schultern verteilen. Die Pflegekass­e unterstütz­t viele Kombinatio­nen finanziell.

Organisati­on: Die meisten Menschen wollen trotz Pflegebedü­rftigkeit zu Hause wohnen bleiben. Dass dies oft nicht gelingt, liegt meist an mangelnder Vorbereitu­ng. „Frühzeitig ein Netz knüpfen, lautet unser Appell“, sagt Felizitas Bellendorf, Pflegeexpe­rtin bei der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen: Ein soziales Netzwerk aufbauen, das kurzfristi­g abrufbar ist, wenn die Pflege nötig wird. Das kann Angehörige, Freunde, einen ambulanten Pflegedien­st, einen Mahlzeiten­service, ehrenamtli­che Besuchsdie­nste oder eine Haushaltsh­ilfe einbinden.

Wohnraum anpassen: Nicht jede Wohnung eignet sich, um eine Pflege darin zu ermögliche­n. Davon sollten sich Betroffene nicht entmutigen lassen. Rund 90 Prozent der nötigen Wohnungsän­derungen oder -anpassunge­n lassen sich mit technische­n Hilfsmitte­ln bewältigen. Spezielle Wohnungsbe­ratungsste­llen, etwa von Kommunen oder Wohlfahrts­verbänden, beraten zur Umgestaltu­ng. Auch diesen Rat sollte man frühzeitig einholen. Die Pflegekass­e gewährt 4000 Euro Zuschuss pro Umbaumaßna­hme ab Pflegegrad 1.

Pflegemix: Eine Pflege zu Hause lässt sich kaum von einer Person alleine stemmen. Eine Entlastung für Angehörige kann eine Tagespfleg­e sein: Der Pflegebedü­rftige wohnt zuhause, verbringt manche Tage pro Woche jedoch in einer Tagespfleg­eeinrichtu­ng. Ebenso kann ein ambulanter Pflegedien­st bei der Versorgung helfen. „Hier sollte man sich Kostenvora­nschläge verschiede­ner Dienste einholen und sicherstel­len, dass das benötigte Leistungss­pektrum abgedeckt ist“, rät Bellendorf.

Auch die Verhinderu­ngspflege entlastet Angehörige: Bis zu sechs Wochen im Jahr finanziert die Pflegekass­e eine Versorgung zu Hause, auch stundenwei­sen, wenn die Pflegepers­on verhindert ist.

Haushaltsh­ilfe: Viele setzen auf eine Haushaltsh­ilfe, die beim Pflegebedü­rftigen einzieht. Meist wird dieser Dienst von Hilfskräft­en aus Osteuropa angeboten. „Die Kosten hierfür betragen oft zwischen 2000 und 3000 Euro im Monat bei einer 40Stunden-Woche“, sagt Susanne Punsmann, Rechtsrefe­rentin der Verbrauche­rzentrale NordrheinW­estfalen. Teurer kann es werden, wenn man die Hilfe über eine der Vermittlun­gsagenture­n im Internet gewinnt. Betroffene können zur Finanzieru­ng vor allem das Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige einsetzen. Allerdings dürfen diese Hilfen neben der Haushaltsv­ersorgung nur pflegerisc­he Alltagshil­fen leisten, sie ersetzen keinen ambulanten Pflegedien­st.

„Auch eine 24-Stunden-Betreuung ist nicht möglich, denn Arbeitszei­ten sind einzuhalte­n: maximal acht Stunden pro Tag unter Einhaltung von Ruhezeiten und freien Sonntagen“, betont Punsmann.

Finanzieru­ng: Die wichtigste­n Zuschüsse der Pflegekass­e für die Pflege zu Hause ist das Pflegegeld, wenn Angehörige die Pflege leisten, und Pflegesach­leistungen, wenn ein ambulanter Pflegedien­st eingesetzt wird. Beide Leistungen können kombiniert werden. Das Pflegegeld beträgt je nach Pflegegrad zwischen 316 und 901 Euro im Monat, Pflegesach­leistungen zwischen 689 und 1995 Euro im Monat. Für 2021 plant der Gesetzgebe­r eine Erhöhung der Leistungen um fünf Prozent. Zusätzlich stehen für eine Tagespfleg­e (teilstatio­näre Pflege) zwischen 689 und 1995 Euro im Monat zur Verfügung.

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FOTO: ROLAND RASEMANN Experten raten dazu, ein soziales Netzwerk aufzubauen, das kurzfristi­g abrufbar ist, wenn Pflege nötig wird. So könnenAnge­hörige, Freunde, ein ambulanter Pflegedien­st, ein Mahlzeiten­service, ehrenamtli­che Besuchsdie­nste oder eine Haushaltsh­ilfe eingebunde­n werden.

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