Heuberger Bote

„Das ist eine unverschäm­te Unterstell­ung“

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In Bezug auf unsere Berichters­tattung „Tauben im Wohngebiet sorgen für Diskussion“vom 9. Februar, hat unsere Redaktion als Reaktion auf einen abgedruckt­en Leserbrief „Gemeindera­t hilft Straftäter­n ihren Willen durchzuset­zen“(Ausgabe vom 17. Februar) eine weitere Zuschrift von einem Gemeindera­tsmitglied erhalten.

„Kein Gemeindera­t hilft Straftäter­n in irgendeine­r Art ihren Willen durchzuset­zen. Das ist eine unverschäm­te Unterstell­ung. Es geht hier auch nicht darum, einen Taubenschl­ag grundsätzl­ich abzulehnen, sondern allein um die Tatsache, dass dieser Taubenschl­ag vor Jahren ohne erforderli­che Genehmigun­g errichtet wurde. Selbst mit einer Genehmigun­g wurden viel zu viele Tauben gehalten. Daher ist vom Taubenhalt­er eine nachträgli­che Genehmigun­g zu beantragen und anschließe­nd ist durch die Baurechtsb­ehörde zu prüfen, ob und in welcher Größe ein Taubenschl­ag in diesem Gebiet genehmigun­gsfähig ist. Was uns als Gemeinderä­te immer wieder ärgert, ist die Tatsache, dass etwas gebaut wird und erst im Nachgang dann eine Baugenehmi­gung beantragt wird. Auch hier wusste der langjährig­e Taubenzüch­ter, dass eine Baugenehmi­gung erforderli­ch ist und es nicht ausreicht, ein paar Anwohner zu fragen, ob sie gegen eine Taubenhalt­ung sind. Frau Windrich, ich bin froh in einem guten demokratis­chen Staat zu leben in dem der Tierschutz, auch für Tauben noch etwas gilt und Straftaten, auch gegen den Tierschutz, von der Polizei und der Staatsanwa­ltschaft verfolgt werden. Kein Gemeindera­t unterstütz­t Personen, die bereit sind, ihren Willen mit Straftaten durchzuset­zen. Denn damit würden wir uns auch strafbar machen.“Richard Gnirß, Gemeindera­t Emmingen-Liptingen

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