Landkreis Rottweil regelt Grenzpendler-Verkehr
Allgemeinverfügung schreibt Corona-Tests vor
(pm) - Das Landratsamt Rottweil hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die mit Beginn des 27. Februar in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung beinhaltet, dass Grenzpendler mit Wohnsitz im Kreisgebiet, die sich mindestens zweimal wöchentlich zum Arbeiten, zum Studium oder zur Ausbildungsstätte in ein Hochinzidenzgebiet begeben, zweimal je betreffender Kalenderwoche bei Grenzübertritt nach Deutschland einen negativen Corona-Test nachweisen müssen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Reist man innerhalb einer Kalenderwoche ausschließlich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein, genügt ein einzelner negativer Testnachweis. Wird an der Grenze kein negativer Test vorgelegt, muss die Testung unmittelbar nach Einreise erfolgen. Dasselbe gilt für den Besuch von Verwandten ersten Grades, wie Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder. Für Grenzgänger aus Risikogebieten, die zu den genannten Zwecken nach Baden-Württemberg einreisen und regelmäßig an ihren Wohnsitz zurückkehren, gelten dieselben Regelungen.
Der Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-rottweil.de unter Bekanntmachungen abzurufen.
Hochinzidenzgebiete sind Länder, in denen eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des CoronaVirus
SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung eines Landes zum Hochinzidenzgebiet nimmt der Bund vor. Aufgrund der aktuellen Infektionslage ist damit zu rechnen, dass Nachbarländer des Landes Baden-Württemberg zu Hochinzidenzgebieten erklärt werden können. Das Land Baden-Württemberg hat für den Fall der Ausweisung eines Hochinzidenzgebiets festgelegt, dass die Kosten der dadurch erforderlich werdenden und in Baden-Württemberg durchgeführten Tests vom Land getragen werden. Hierfür soll die bestehende Testinfrastruktur genutzt werden.
Mit der Coronavirus-Einreiseverordnung wurden bundesweite Regelungen für die Test- und Nachweispflichten von Einreisenden aus Risikogebieten festgelegt. Für den Fall, dass Nachbarländer von Baden-Württemberg aufgrund der aktuellen Infektionslage zu Hochinzidenzgebieten erklärt werden, wären auch für Grenzpendler (Baden-Württemberger, die im Ausland tätig sind), Grenzgänger (Personen, die nach Baden-Württemberg einpendeln) und nahe Angehörige strengere Einreise-Pflichten die Folge – z.B. ein negativer Corona-Test vor jedem Grenzübertritt nach Deutschland, der nach der bundesweiten Coronavirus-Einreiseverordnung nicht älter als 48 Stunden sein darf. Eine Öffnungsklausel in der Verordnung erlaubt den zuständigen Behörden vor Ort, Ausnahmen bei Einreisenden aus Hochinzidenzgebieten.