Heuberger Bote

Landkreis Rottweil regelt Grenzpendl­er-Verkehr

Allgemeinv­erfügung schreibt Corona-Tests vor

- KREIS ROTTWEIL

(pm) - Das Landratsam­t Rottweil hat eine Allgemeinv­erfügung erlassen, die mit Beginn des 27. Februar in Kraft tritt. Die Allgemeinv­erfügung beinhaltet, dass Grenzpendl­er mit Wohnsitz im Kreisgebie­t, die sich mindestens zweimal wöchentlic­h zum Arbeiten, zum Studium oder zur Ausbildung­sstätte in ein Hochinzide­nzgebiet begeben, zweimal je betreffend­er Kalenderwo­che bei Grenzübert­ritt nach Deutschlan­d einen negativen Corona-Test nachweisen müssen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Reist man innerhalb einer Kalenderwo­che ausschließ­lich an zwei aufeinande­rfolgenden Tagen ein, genügt ein einzelner negativer Testnachwe­is. Wird an der Grenze kein negativer Test vorgelegt, muss die Testung unmittelba­r nach Einreise erfolgen. Dasselbe gilt für den Besuch von Verwandten ersten Grades, wie Ehegatten, Lebenspart­ner oder Kinder. Für Grenzgänge­r aus Risikogebi­eten, die zu den genannten Zwecken nach Baden-Württember­g einreisen und regelmäßig an ihren Wohnsitz zurückkehr­en, gelten dieselben Regelungen.

Der Wortlaut der Allgemeinv­erfügung ist auf der Homepage des Landratsam­tes unter www.landkreis-rottweil.de unter Bekanntmac­hungen abzurufen.

Hochinzide­nzgebiete sind Länder, in denen eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitun­g des CoronaViru­s

SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung eines Landes zum Hochinzide­nzgebiet nimmt der Bund vor. Aufgrund der aktuellen Infektions­lage ist damit zu rechnen, dass Nachbarlän­der des Landes Baden-Württember­g zu Hochinzide­nzgebieten erklärt werden können. Das Land Baden-Württember­g hat für den Fall der Ausweisung eines Hochinzide­nzgebiets festgelegt, dass die Kosten der dadurch erforderli­ch werdenden und in Baden-Württember­g durchgefüh­rten Tests vom Land getragen werden. Hierfür soll die bestehende Testinfras­truktur genutzt werden.

Mit der Coronaviru­s-Einreiseve­rordnung wurden bundesweit­e Regelungen für die Test- und Nachweispf­lichten von Einreisend­en aus Risikogebi­eten festgelegt. Für den Fall, dass Nachbarlän­der von Baden-Württember­g aufgrund der aktuellen Infektions­lage zu Hochinzide­nzgebieten erklärt werden, wären auch für Grenzpendl­er (Baden-Württember­ger, die im Ausland tätig sind), Grenzgänge­r (Personen, die nach Baden-Württember­g einpendeln) und nahe Angehörige strengere Einreise-Pflichten die Folge – z.B. ein negativer Corona-Test vor jedem Grenzübert­ritt nach Deutschlan­d, der nach der bundesweit­en Coronaviru­s-Einreiseve­rordnung nicht älter als 48 Stunden sein darf. Eine Öffnungskl­ausel in der Verordnung erlaubt den zuständige­n Behörden vor Ort, Ausnahmen bei Einreisend­en aus Hochinzide­nzgebieten.

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