Mögliche Käufer sind bereits im Gespräch
Das Insolvenzverfahren der Thorsten Schilling Präzisionstechnik in Renquishausen läuft seit 1. März
(ale) - Anfang März ist das Insolvenzverfahren des Renquishausener Unternehmens Thorsten Schilling Präzisionstechnik eröffnet worden. Die finanzielle Schieflage hatte sich bereits vor der Corona-Pandemie abgezeichnet, so Ingo Schorlemmer, Pressesprecher der Kanzlei Schultze und Braun. Trotzdem habe die Krise mit zur Insolvenz des Unternehmens beigetragen.
Der Betrieb Thorsten Schilling Präzisionstechnik ist Zulieferer in der Automobilindustrie, stellt Aluminiumteile her, die für Armaturen und Knautschzonen verwendet werden, erklärt Schorlemmer. Ein
Konjunkturabschwung in der Automobilindustrie sei bereits 2019 spürbar gewesen. Dieser habe sich auch deutlich bei den Zulieferern bemerkbar gemacht. Durch die Corona-Pandemie kam dann noch hinzu, dass einige Automobilhersteller ihre Produktion zeitweise komplett einstellten.
Der erste Schritt des Insolvenzverfahrens sei laut Schorlemmer bereits abgeschlossen. Nach der Einreichung des Insolvenzantrags erhielten die 25 Mitarbeiter zunächst für die Monate Dezember, Januar und Februar ein sogenanntes Insolvenzgeld in Höhe ihres Nettolohnes. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
zum ersten März kommt nun das Unternehmen wieder für ihre Gehälter auf. Gehaltsanpassungen oder Entlassungen habe es laut Schorlemmer nicht gegeben. Auch der Geschäftsbetrieb des Unternehmens laufe aktuell ganz normal weiter. „Die Kunden halten dem Betrieb die Treue und die Mitarbeiter auch“, so Schorlemmer.
Rechtsanwalt Dirk Pehl, der für das Unternehmen zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist, führe bereits Gespräche mit möglichen Investoren, die am Kauf des Unternehmens interessiert sein könnten. „Es sieht so aus, als könnte es in den nächsten Wochen zu einem Abschluss
kommen“, zeigt sich Schorlemmer zuversichtlich. „Wenn das gelingt, wären der Betrieb und die Arbeitsplätze gesichert.“
Konkret würde dann ein neues Unternehmen gegründet werden, das unter dem neuen Investor wieder bei Null anfängt. Dieser Investor könne dann entscheiden, welche Mitarbeiter, Gebäude und andere Gegenstände er in die neue Gesellschaft übernehmen will. Die alte Gesellschaft verbleibt wiederum beim Insolvenzverwalter, der den Verkauf aller restlichen Vermögensgegenstände übernimmt, um damit die Forderungen der Gläubiger zu bedienen, erklärt Schorlemmer.