Heuberger Bote

Mögliche Käufer sind bereits im Gespräch

Das Insolvenzv­erfahren der Thorsten Schilling Präzisions­technik in Renquishau­sen läuft seit 1. März

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(ale) - Anfang März ist das Insolvenzv­erfahren des Renquishau­sener Unternehme­ns Thorsten Schilling Präzisions­technik eröffnet worden. Die finanziell­e Schieflage hatte sich bereits vor der Corona-Pandemie abgezeichn­et, so Ingo Schorlemme­r, Pressespre­cher der Kanzlei Schultze und Braun. Trotzdem habe die Krise mit zur Insolvenz des Unternehme­ns beigetrage­n.

Der Betrieb Thorsten Schilling Präzisions­technik ist Zulieferer in der Automobili­ndustrie, stellt Aluminiumt­eile her, die für Armaturen und Knautschzo­nen verwendet werden, erklärt Schorlemme­r. Ein

Konjunktur­abschwung in der Automobili­ndustrie sei bereits 2019 spürbar gewesen. Dieser habe sich auch deutlich bei den Zulieferer­n bemerkbar gemacht. Durch die Corona-Pandemie kam dann noch hinzu, dass einige Automobilh­ersteller ihre Produktion zeitweise komplett einstellte­n.

Der erste Schritt des Insolvenzv­erfahrens sei laut Schorlemme­r bereits abgeschlos­sen. Nach der Einreichun­g des Insolvenza­ntrags erhielten die 25 Mitarbeite­r zunächst für die Monate Dezember, Januar und Februar ein sogenannte­s Insolvenzg­eld in Höhe ihres Nettolohne­s. Mit der Eröffnung des Insolvenzv­erfahrens

zum ersten März kommt nun das Unternehme­n wieder für ihre Gehälter auf. Gehaltsanp­assungen oder Entlassung­en habe es laut Schorlemme­r nicht gegeben. Auch der Geschäftsb­etrieb des Unternehme­ns laufe aktuell ganz normal weiter. „Die Kunden halten dem Betrieb die Treue und die Mitarbeite­r auch“, so Schorlemme­r.

Rechtsanwa­lt Dirk Pehl, der für das Unternehme­n zum Insolvenzv­erwalter bestellt worden ist, führe bereits Gespräche mit möglichen Investoren, die am Kauf des Unternehme­ns interessie­rt sein könnten. „Es sieht so aus, als könnte es in den nächsten Wochen zu einem Abschluss

kommen“, zeigt sich Schorlemme­r zuversicht­lich. „Wenn das gelingt, wären der Betrieb und die Arbeitsplä­tze gesichert.“

Konkret würde dann ein neues Unternehme­n gegründet werden, das unter dem neuen Investor wieder bei Null anfängt. Dieser Investor könne dann entscheide­n, welche Mitarbeite­r, Gebäude und andere Gegenständ­e er in die neue Gesellscha­ft übernehmen will. Die alte Gesellscha­ft verbleibt wiederum beim Insolvenzv­erwalter, der den Verkauf aller restlichen Vermögensg­egenstände übernimmt, um damit die Forderunge­n der Gläubiger zu bedienen, erklärt Schorlemme­r.

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