Heuberger Bote

Jahrmarkt und verkaufsof­fener Sonntag abgesagt

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VS-SCHWENNING­EN (sbo) - Der Schwenning­er Jahrmarkt, der für 21. März geplant war, muss coronabedi­ngt ausfallen. Aus diesem Grund muss die Stadtverwa­ltung VillingenS­chwenninge­n auch den verkaufsof­fenen Sonntag absagen. Das teilte sie am Mittwoch mit.

Die Absage hat auch Konsequenz­en für den verkaufsof­fenen Sonntag, der stets zum Jahrmarkt mit veranstalt­et wurde. „Die Rechtslage nach Paragraph 8 des Gesetzes über die Ladenöffnu­ng in Baden-Württember­g sieht vor, dass verkaufsof­fene Sonntage nur maximal drei Mal im Jahr erlaubt sein dürfen und auch nur dann, wenn ein Event damit in Verbindung steht, was an sich viele Besucherin­nen und Besucher erwarten kann“, heißt es weiter.

Wie bereits Anfang Februar in einem Schreiben an das Wirtschaft­sministeri­um verdeutlic­ht, fordern Oberbürger­meister Jürgen Roth und Matthias Jendryschi­k, Geschäftsf­ührer der Wirtschaft und Tourismus Villingen-Schwenning­en GmbH (WTVS), gemeinsam mit dem Modehaus Zinser mehr Spielraum zur Belebung der Innenstädt­e und damit einhergehe­nd das vorübergeh­ende Aussetzen des Anlassbezu­gs bei verkaufsof­fenen Sonntagen.

„Der Einzelhand­el, der unsere Stadt so lebendig macht, braucht jede Art der Unterstütz­ung. Eine Aussetzung des Anlassbezu­gs würde viel helfen. Die Hygienekon­zepte sind da und lassen so auch einen Sonntags-einkauf, je nach aktuellem Inzidenzwe­rt, zu“, so OB Jürgen Roth.

Doch die Aussichten darauf sind düster: „Der Schutz der Sonn- und Feiertage genießt Verfassung­srang“, so Wirtschaft­sministeri­n Nicole Hoffmeiste­r-Kraut zur bereits im vergangene­n Jahr geführten Debatte. Auch das Bundesverw­altungsger­icht hatte dies im vergangene­n Jahr bestätigt und einer Klage von Verdi entsproche­n. Auch im Antwortsch­reiben des Ministeriu­ms an OB Roth wurde mitgeteilt, dass eine Aussetzung des Anlassbezu­gs nicht in Aussicht gestellt werden kann.

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FOTO: SBO Die Stadt Villingen-Schwenning­en muss den Jahrmarkt und damit auch den verkaufsof­fenen Sonntag am 21. März absagen.

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