Lebenslange Haft für Münchner Raser
36-Jähriger nach Tod eines Jugendlichen wegen Mordes und Mordversuchs verurteilt
(dpa) - Im Prozess um einen tödlichen Raserunfall in München ist der Angeklagte wegen Mordes, vierfachen Mordversuches, gefährlicher Körperverletzung und verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht München I am Dienstag. Außerdem wurde die Unterbringung des 36-Jährigen in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Der Deutsche war auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle auf der Gegenfahrbahn durch die Stadt gerast. Er soll geflohen sein, weil er unter Drogeneinfluss stand. Ein angefahrener 14-Jähriger starb, eine 16-Jährige wurde schwer verletzt.
(dpa) - Im Prozess um einen tödlichen Raserunfall in München ist der Angeklagte wegen Mordes, vierfachen Mordversuches, gefährlicher Körperverletzung und verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht München I am Dienstag. Außerdem wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl sprach von einem tragischen Abend, traumatischen Erlebnissen und „Sekunden oder Zehntelsekunden, die über Leben und Tod entschieden“. Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos und mit gesenktem Blick entgegen.
Der Deutsche aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen war am 15. November 2019 kurz vor Mitternacht auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle auf der Gegenfahrbahn durch die Stadt gerast. Er soll geflohen sein, weil er unter Drogeneinfluss stand, damit gegen Bewährungsauflagen verstieß und Angst hatte, ins Gefängnis zu kommen. Nach Angaben der Ermittler ignorierte er mehrere rote Ampeln und erfasste mit mehr als 120 km/h zwei 14 und 16 Jahre alte Jugendliche, die gerade die Straße überquerten. Der 14-Jährige starb, die 16-Jährige wurde schwer verletzt. Die immer kleiner werdende „Chance auf eine glückliche Flucht“sei ihm wichtiger gewesen als ein Menschenleben, „wichtiger sogar als sein eigenes, sicheres Überleben“, sagte Ehrl.
„Für das, was passiert ist, habe ich keine Worte“, hatte der Angeklagte zu Beginn des Prozesses über seine Verteidigerin ausrichten lassen. „Schock, Schuldgefühle, Selbstmordgedanken“empfinde er. „Heute kann ich sagen, dass ich die Gefahr vollkommen unterschätzt und mich überschätzt habe.“
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten Mord und mehrere Mordversuche vor. „Dass bei seiner Fahrweise das von ihm gelenkte Fahrzeug eine nicht vorhersehbare Anzahl von Menschen töten könnte, nahm er billigend in Kauf. Durch dieses Vorgehen stellte er seine Interessen – nämlich eine erneute Inhaftierung unter allen Umständen zu vermeiden – in krasser Eigensucht über das Lebensrecht anderer Verkehrsteilnehmer.“
Die Verteidigung hatte den Mordvorwurf schon zu Beginn des Prozesses kritisiert. „Es handelt sich hier um eine Mordanklage, die vor vier oder fünf Jahren wohl nicht erhoben worden wäre“, sagte seine Anwältin. „Wie kommt man dazu, davon auszugehen, dass unser Mandant vorsätzlich Personen ermorden wollte?“