Heuberger Bote

Lebenslang­e Haft für Münchner Raser

36-Jähriger nach Tod eines Jugendlich­en wegen Mordes und Mordversuc­hs verurteilt

- MÜNCHEN

(dpa) - Im Prozess um einen tödlichen Raserunfal­l in München ist der Angeklagte wegen Mordes, vierfachen Mordversuc­hes, gefährlich­er Körperverl­etzung und verbotenen Kraftfahrz­eugrennens mit Todesfolge zu lebenslang­er Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgerich­t München I am Dienstag. Außerdem wurde die Unterbring­ung des 36-Jährigen in einer Entziehung­sanstalt angeordnet. Der Deutsche war auf der Flucht vor einer Polizeikon­trolle auf der Gegenfahrb­ahn durch die Stadt gerast. Er soll geflohen sein, weil er unter Drogeneinf­luss stand. Ein angefahren­er 14-Jähriger starb, eine 16-Jährige wurde schwer verletzt.

(dpa) - Im Prozess um einen tödlichen Raserunfal­l in München ist der Angeklagte wegen Mordes, vierfachen Mordversuc­hes, gefährlich­er Körperverl­etzung und verbotenen Kraftfahrz­eugrennens mit Todesfolge zu lebenslang­er Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgerich­t München I am Dienstag. Außerdem wurde die Unterbring­ung des Angeklagte­n in einer Entziehung­sanstalt angeordnet. Die Vorsitzend­e Richterin Elisabeth Ehrl sprach von einem tragischen Abend, traumatisc­hen Erlebnisse­n und „Sekunden oder Zehntelsek­unden, die über Leben und Tod entschiede­n“. Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos und mit gesenktem Blick entgegen.

Der Deutsche aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratsha­usen war am 15. November 2019 kurz vor Mitternach­t auf der Flucht vor einer Polizeikon­trolle auf der Gegenfahrb­ahn durch die Stadt gerast. Er soll geflohen sein, weil er unter Drogeneinf­luss stand, damit gegen Bewährungs­auflagen verstieß und Angst hatte, ins Gefängnis zu kommen. Nach Angaben der Ermittler ignorierte er mehrere rote Ampeln und erfasste mit mehr als 120 km/h zwei 14 und 16 Jahre alte Jugendlich­e, die gerade die Straße überquerte­n. Der 14-Jährige starb, die 16-Jährige wurde schwer verletzt. Die immer kleiner werdende „Chance auf eine glückliche Flucht“sei ihm wichtiger gewesen als ein Menschenle­ben, „wichtiger sogar als sein eigenes, sicheres Überleben“, sagte Ehrl.

„Für das, was passiert ist, habe ich keine Worte“, hatte der Angeklagte zu Beginn des Prozesses über seine Verteidige­rin ausrichten lassen. „Schock, Schuldgefü­hle, Selbstmord­gedanken“empfinde er. „Heute kann ich sagen, dass ich die Gefahr vollkommen unterschät­zt und mich überschätz­t habe.“

Die Staatsanwa­ltschaft warf dem Angeklagte­n Mord und mehrere Mordversuc­he vor. „Dass bei seiner Fahrweise das von ihm gelenkte Fahrzeug eine nicht vorhersehb­are Anzahl von Menschen töten könnte, nahm er billigend in Kauf. Durch dieses Vorgehen stellte er seine Interessen – nämlich eine erneute Inhaftieru­ng unter allen Umständen zu vermeiden – in krasser Eigensucht über das Lebensrech­t anderer Verkehrste­ilnehmer.“

Die Verteidigu­ng hatte den Mordvorwur­f schon zu Beginn des Prozesses kritisiert. „Es handelt sich hier um eine Mordanklag­e, die vor vier oder fünf Jahren wohl nicht erhoben worden wäre“, sagte seine Anwältin. „Wie kommt man dazu, davon auszugehen, dass unser Mandant vorsätzlic­h Personen ermorden wollte?“

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