Heuberger Bote

Der kontaktarm­e Urlaub daheim ist vom Tisch

Bund und Länder raten von touristisc­hen Reisen im In- und Ausland ab – Was erlaubt ist und was nicht

- Von Magdalena Tröndle und Michael Fischer BERLIN

(dpa) - Ein paar Tage am Strand, eine Städtereis­e oder ein Ferienhaus irgendwo im Grünen: All das bleibt in den Osterferie­n schwierig bis unmöglich. Angesichts steigender Infektions­zahlen haben sich Bund und Länder in der Nacht zu Dienstag darauf verständig­t, weiter von touristisc­hen Reisen im In- und Ausland abzuraten. Das bedeutet zwar nicht, dass man gar nicht reisen kann und darf. Viel ist aber nicht mehr möglich.

Wohin kann ich im Inland reisen?

Reisen kann man überall hin, man findet nur keine Unterkunft. Denn Hotels und Ferienwohn­ungen bleiben auch an Ostern in allen Bundesländ­ern für Touristen geschlosse­n. Übernachtu­ngen sind weiterhin nur in Sonderfäll­en gestattet, etwa wenn man beruflich unterwegs ist. In den allermeist­en Ländern darf man auch nicht in Hotels übernachte­n, um Verwandte zu besuchen – nur dann, wenn dafür ein dringender Grund vorliegt. Das gilt auch für Ostern. Die Einzelheit­en sind in den Ländervero­rdnungen geregelt.

Darf ich wenigstens zu meinen Verwandten reisen?

Einem Osterbesuc­h bei der Familie steht grundsätzl­ich nichts im Weg. Allerdings dürfen auch dann nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenko­mmen, wobei

Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen. Eine Lockerung der Kontaktbes­chränkunge­n über die Feiertage wie etwa an Weihnachte­n wird es zu Ostern nicht geben. Außerdem werden Bürger dazu ermutigt, die kostenlose­n Testangebo­te zu nutzen – sich also vor dem Zusammenko­mmen testen zu lassen. Bayern und Niedersach­sen kündigten am Dienstag an, in Gegenden mit mehr als 100 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen an der Regel festzuhalt­en und auch an Ostern Treffen mit nur einer einzigen weiteren Person zu erlauben.

Wo kann ich dann übernachte­n?

Schleswig-Holstein, Mecklenbur­gVorpommer­n, Niedersach­sen, Sachsen-Anhalt

und Rheinland-Pfalz hatten sich dafür eingesetzt, über Ostern einen „kontaktarm­en Urlaub“(etwa im Selbstvers­orger-Ferienhaus) im eigenen Bundesland zu ermögliche­n, scheiterte­n aber mit ihrem Vorschlag. Wer eine eigene Ferienwohn­ung als Zweitwohnu­ng angemeldet oder einen Campingwag­en dauerhaft angemietet hat, darf dort in der Regel weiterhin urlauben. Auch hier sind die Einzelheit­en in den Verordnung­en der Länder geregelt.

Was ist mit Tagesausfl­ügen?

Tagesausfl­üge sind erlaubt, aber auch hier raten Bund und Länder zu Vorsicht. Restaurant­s und Cafés bleiben geschlosse­n. In wenigen ausgewählt­en Regionen mit niedriger Inzidenz dürfen im Rahmen von zeitlich befristete­n Modellproj­ekten mit strengen Schutzmaßn­ahmen und einem Testkonzep­t einzelne Bereiche des öffentlich­en Lebens geöffnet werden, um die Umsetzbark­eit von Öffnungssc­hritten zu testen. Die Auflagen für die sogenannte Außengastr­onomie sind streng.

Bleibt denn Mallorca eine Alternativ­e zum Inlandsurl­aub?

Im Prinzip schon. Bei der Rückkehr sollen die Touristen nun aber zumindest auf Corona getestet werden, bevor sie auf der Insel in den Flieger steigen. Das soll künftig grundsätzl­ich für alle Flüge nach Deutschlan­d und für alle Reisenden gelten – unabhängig davon, ob sie in Corona-Risikogebi­eten starten oder zu welchem

Zweck sie nach Deutschlan­d kommen. Außerdem erwarten Bund und Länder von den Fluggesell­schaften, dass sie in den Osterferie­n keine zusätzlich­en Flüge auf die Lieblingsi­nsel der Deutschen anbieten. Die Quarantäne für Mallorca-Rückkehrer wird aber nicht wieder eingeführt.

Wohin kann ich im Ausland sonst noch reisen?

Es gibt für kein Ziel ein Reiseverbo­t. Grundsätzl­ich kann man in alle Länder reisen, in denen keine Einreisebe­schränkung­en für Deutschlan­d gelten und in die es Flugverbin­dungen gibt. Für etwa 160 von rund 200 Ländern weltweit gilt aber die Quarantäne­pflicht bei Rückkehr, weil sie als Risikogebi­et eingestuft sind. Neben Mallorca und den anderen Balearen-Inseln wie Ibiza, Menorca und Formentera sind bisher nur wenige Urlaubsgeb­iete in Europa nicht auf der Risikolist­e. Dazu zählen die kroatische Ferienhalb­insel Istrien, Teile des spanischen Festlands und Portugals Algarve-Küste. An der Algarve dürfen aber beispielsw­eise die Hotels – wie in Deutschlan­d – keine Touristen aufnehmen.

Kann ich auch in einem Risikogebi­et Urlaub machen?

Verboten ist auch das nicht. Und Flugverbin­dungen gibt es in solche Gebiete auch. Zum Beispiel auf die Kanaren. Dort sind viele Hotels geöffnet. Allerdings muss man dann die Quarantäne bei der Rückkehr nach Deutschlan­d auf sich nehmen.

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FOTO: BRITTA PEDERSEN/DPA Zu Ostern bleibt nach den neuen Beschlüsse­n der Bundesregi­erung für viele wohl nur der Urlaub auf Balkonien.

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