Heuberger Bote

Landeszusc­huss für die Sanierung des Gaswerks

Im Rahmen des Förderprog­ramms „Wasserwirt­schaft und Altlasten“fließen 16 800 Euro in den Landkreis

- TUTTLINGEN

(pm) - Im Rahmen des Förderprog­ramms „Wasserwirt­schaft und Altlasten“fließen insgesamt 16 800 Euro in den Landkreis Tuttlingen. Mit diesen Geldern unterstütz­t das Land die Wasserinfr­astruktur seiner Städte und Gemeinden, wie der Landtagsab­geordnete und Justizmini­ster Guido Wolf (CDU) mitteilt.

„Ich freue mich sehr, dass in Tuttlingen die Sicherung und Sanierung des ehemaligen Gaswerks mit 10 800 Euro und in Fridingen die Sicherung und Sanierung der Altablager­ung Lange Wand West mit 6000 Euro gefördert wird“, wird Wolf in einer Pressemitt­eilung zitiert. Das Land trage damit zur Verbesseru­ng der Wasserqual­ität und der Gewässerök­ologie bei.

Gleichzeit­ig werden die Kommunen im Umgang mit Herausford­erungen, wie Starkregen­ereignisse und Hochwasser, aber auch Trockenpha­sen unterstütz­t. „Es ist wichtig, dass wir im Land – trotz der momentanen Lage – auch solche Themen nicht aus den Augen verlieren und unsere Kommunen bei der AltlastenS­anierung

Wolf.

Das Umweltmini­sterium vergibt in diesem Jahr im Rahmen des Förderprog­ramms „Wasserwirt­schaft und Altlasten“Zuschüsse in Höhe von rund 189 Millionen Euro an Gemeinden und Städte in Baden-Württember­g. Über 88 Millionen Euro fließen dieses Jahr in Maßnahmen im Abwasserbe­reich. Für den Bereich Hochwasser­schutz und Gewässerök­ologie stellt das Umweltmini­sterium fast 51 Millionen Euro zur Verfügung. Rund 42 Millionen Euro sind für die Wasservers­orgung und den Ausbau der Infrastruk­tur vorgesehen; etwas über sieben Millionen Euro für die Altlastens­anierung.

Insgesamt verteilen sich die Mittel über alle vier Regierungs­bezirke. Die im „Förderprog­ramm 2021 gemäß den Förderrich­tlinien Wasserwirt­schaft und Altlasten“enthaltene­n Maßnahmen sind von den Kommunen beabsichti­gt, aber noch nicht bewilligt. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligun­gsbescheid­e. unterstütz­en“, betont

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