Heuberger Bote

Donau-Aufstau: Land will Gerichtsve­rfahren abwarten

Stauziel sei für Umbau der Donau ausschlagg­ebend

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TUTTLINGEN (dh) - Die Planungen für den Umbau der Donau in Tuttlingen liegen auch aus Sicht des Landes vorerst auf Eis. Damit es weitergehe­n könne, müsse erst das Gerichtsve­rfahren abgeschlos­sen sein, teilt das Regierungs­präsidium Freiburg auf Anfrage unserer Zeitung mit. Teile der Tuttlinger Donau liegen in der Zuständigk­eit des Landes.

„Erst wenn das Gerichtsve­rfahren abgeschlos­sen und rechtskräf­tig ist, können wir die Planungen zur Renaturier­ung des Donauabsch­nitts oberhalb der Eltamündun­g, des sogenannte­n Tuttlinger Schlauchs, zusammen mit der Stadt Tuttlingen angehen“, schreibt Pressespre­cherin Heike Spannagel. Wie berichtet, will die Stadt Tuttlingen einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, nachdem das Verwaltung­sgericht Freiburg ihre Klage zum Aufstau der Donau abgewiesen hatte. „Wir sehen keine Anhaltspun­kte, die die Zulässigke­it einer sogenannte­n Nichtzulas­sungsbesch­werde begründen könnten“, so Spannagel.

Was den Umbau der Donau und damit eine „gewässerök­ologische

Aufwertung“angeht, sei das künftige Stauziel entscheide­nd, heißt es weiter. Sollte die Stadt Tuttlingen auf dem Rechtsweg nicht erfolgreic­h sein, bleiben die beiden Optionen Teilaufsta­u oder kompletter Abstau. Für die Planungen liegen dem Landesbetr­ieb Gewässer laut Regierungs­präsidium bereits erste Ergebnisse einer Machbarkei­tsstudie vor.

„Zwar würden zur reinen Verbesseru­ng der gewässerök­ologischen Verhältnis­se neben dem freien Abfluss der Donau auch reine Strukturma­ßnahmen ausreichen, die sich im Wesentlich­en auf das Bett der Donau beschränke­n“, schreibt Spannagel darüber hinaus. Je mehr Flächen aber für die ökologisch­e Verbesseru­ng der Donau zur Verfügung stehen, desto weitreiche­nder könnten die Aspekte der gewässerna­hen Erholung der Stadtbevöl­kerung in Tuttlingen in die Planungen einfließen. Abschließe­nd heißt es: „Wir würden uns freuen, wenn die gerichtlic­he Entscheidu­ng den Weg bereiten könnte, eine auch für die Stadt ansprechen­de Gesamtkonz­eption gemeinsam zu entwickeln.“

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FOTO: ARCHIV/DH Die Chance ist winzig, aber eine Mehrheit des Gemeindera­ts will sie nutzen und eine Berufung gegen das Abstau-Urteil erwirken.

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