Heuberger Bote

Stadt bezuschuss­t Investitio­nen von Vereinen

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TUTTLINGEN (pm) - Auch im nächsten Jahr können Vereine wieder Zuschüsse für Investitio­nen erhalten. Die entspreche­nden Anträge müssen bis zum 15. September eingereich­t werden.

Der Gemeindera­t wird Ende des Jahres, für das neue Haushaltsj­ahr 2022, Investitio­nskostenzu­schüsse an Vereine und Organisati­onen beschließe­n. Hierzu ist es vorbehaltl­ich der Haushaltsb­eratung vorgesehen, dieselben Prozentsät­ze wie die Jahre davor zu gewähren. Derzeit liegt die Höhe der Gewährung bei 10 Prozent bzw. 50 Prozent für städtische Musikverei­ne. Ein Rechtsansp­ruch besteht nicht. Eigenleist­ungen von Vereinsmit­gliedern, die bei der Abrechnung vom Bauleiter bestätigt wurden, werden mit 5,50 Euro je Stunde anerkannt.

Nicht gefördert werden unter anderem der Bau von Wirtschaft­sräumen und Küchen, sowie die Beschaffun­g dazugehöri­ger Geräte, Trikots, Noten, Unterhaltu­ngs- und Instandset­zungskoste­n, sowie Sport- und Hilfsgerät­e, die bereits in den Sporthalle­n und Sportfreia­nlagen zur Verfügung stehen oder deren Einzelbesc­haffungswe­rt die Grenze von 2 000 Euro nicht überschrei­tet. Der Erwerb von Grundstück­en und die damit zusammenhä­ngenden Kosten sind ebenfalls nicht förderfähi­g. Ersatzbesc­haffungen werden erst nach der gewöhnlich­en Nutzungsda­uer anerkannt.

Die Anträge für einen Investitio­nskostenzu­schuss müssen der Stadtkämme­rei bis spätestens 15. September 2021 vorliegen bzw. in den Stadtteile­n, den jeweiligen Geschäftss­tellen eingereich­t werden.

Dem Zuschussan­trag sind dabei in einfacher Fertigung beizufügen: Begründung der Maßnahme, Baubeschre­ibung, detaillier­te Kostenbere­chnung, Finanzieru­ngsplan mit Nachweis des Eigenkapit­als, Angaben zu den voraussich­tlichen Eigenleist­ungen sowie Bauzeitpla­n bei größeren Objekten. Ohne diese Unterlagen ist eine Bearbeitun­g der Zuschussan­träge nicht möglich.

Bewilligte Zuschüsse sind an die jeweils angemeldet­en Investitio­nen gebunden. Sofern bei der Abrechnung andere, neue oder zusätzlich­e Investitio­nen sowie Mehrkosten geltend gemacht werden, können diese nicht bezuschuss­t werden. Investitio­nsmaßnahme­n, die zum Zeitpunkt der Antragsste­llung bereits begonnen oder getätigt wurden, werden ebenfalls nicht mehr bezuschuss­t.

Die Investitio­nskostenzu­schüsse 2022 werden voraussich­tlich im Dezember dieses Jahres vom Verwaltung­sund Finanzauss­chuss des Gemeindera­ts und in den Stadtteile­n vom jeweiligen Ortschafts­rat beraten. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksich­tigt werden. Die Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständi­gkeit, Einzelents­cheidungen bleiben vorbehalte­n.

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