Heuberger Bote

Auto-Speed-Dating vor dem Aus? Veranstalt­er ringt mit den Behörden

„Noch ist nicht klar“, ob es eine Ausnahmege­nehigung geben könnte - Zuständigk­eitswirrwa­rr

- Von Alexander Reimer ZIMMERN OB ROTTWEIL

(sbo) Dieter Albrecht möchte Singles eine corona-konforme Möglichkei­t geben, andere Menschen kennenzule­rnen. Als er von einem Auto-SpeedDatin­g im bayerische­n Landshut hörte, plante er eine ähnliche Veranstalt­ung in Zimmern. Einzig eine Erlaubnis der Behörden fehlt ihm noch. Doch ob er die bekommt, ist derzeit fraglich.

Albrecht wandte sich zunächst an die Gemeinde Zimmern, um eine Sondererla­ubnis für die Nutzung des

Straßenabs­chnitts zu bekommen. Die Gemeinde verwies auf die Corona-Verordnung des Landes, die Veranstalt­ungen dieser Art verbietet. Albrecht nahm also Kontakt zum baden-württember­gischen Staatsmini­sterium auf, um zunächst eine Ausnahmege­nehmigung von der Corona-Verordnung zu erhalten.

Das Staatsmini­sterium erklärte ihm, dass, je nach Infektions­lage, die Gemeinde oder das Gesundheit­samt im Landkreis für die Zulassung solcher Ausnahmen zuständig sei. Da die Inzidenz im Landkreis Rottweil über 50 liegt, sei in diesem Fall das

Gesundheit­samt zuständig. Also beantragte er dort eine Ausnahmege­nehmigung. Die Antwort, die er erhielt, verblüffte ihn dann aber etwas: Er solle sich an die Gemeinde wenden. Die Zuständigk­eit liege nicht bei der unteren Gesundheit­sbehörde.

Keiner fühlt sich zuständig

„Jetzt beißt sich die Katze in den Schwanz“, meinte Albrecht dazu. Er wollte endlich Klarheit und wandte sich mit einer Mail an das Staatsmini­sterium, das Gesundheit­samt und die Gemeinde Zimmern. „Würden Sie bitte untereinan­der klären, wer für die Ausnahmege­nehmigung zuständig ist“, schrieb er.

Daraufhin erklärte ihm das Gesundheit­samt nochmals, dass das von ihm geplante Auto-Speed-Dating aufgrund der Corona-Verordnung untersagt sei. Von dieser Antwort war Albrecht etwas genervt. „Ich kann lesen und habe das bereits vorher verstanden.“Er wolle ja gerade deswegen die Ausnahmege­nehmigung für seine Veranstalt­ung.

Albrecht sagt, ihn stört es, dass die Ämter nicht eindeutig Stellung beziehen und sich stattdesse­n herumdruck­sen würden. „Es sieht so aus, als ob sich die Behörden nicht mit dem Thema beschäftig­en wollen. Für sie ist es einfacher, die Angelegenh­eit weiterzusc­hieben. Keiner fühlt sich zuständig“, sagt er.

Speed-Dating wie Autokino?

Albrecht will nicht aufgeben, er bleibt an der Sache dran. „Ich bin in freudiger, kämpferisc­her Erwartungs­haltung.“In der Corona-Verordnung des Landes sind Autokinos ausdrückli­ch erlaubt. Er ist der Meinung, dass seine Veranstalt­ung aus infektiolo­gischer Sicht damit vergleichb­ar sei. Lediglich für vier Minuten werden die Fenstersch­eiben herunterge­lassen, damit sich die Teilnehmer im Freien und mit Abstand und aufgesetzt­er Maske unterhalte­n können. Er ist sich sicher, dass das Auto-Speed-Dating „eine absolut sichere Veranstalt­ung, ohne jegliches Ansteckung­s- und Verbreitun­gsrisiko“

sei. Albrecht sieht keinen Grund dafür, dass das Event nicht genehmigt werden sollte. Die Corona-Verordnung verbietet zwar Veranstalt­ungen dieser Art, doch sei es unmöglich, eine Verordnung zu schaffen, bei der alle Lebenslage­n oder Eventualit­äten angemessen berücksich­tigt werden. Gerade dafür seien die Ausnahmere­gelungen da.

Landratsam­t will keine Ausnahme machen

Man dürfe den Grundgedan­ken der Verordnung­en nicht aus den Augen verlieren, meint Albrecht. „Der Sinn ist, dass eine Ausbreitun­g des Virus verhindert wird. Es ist nicht der Sinn, die Leute einzusperr­en“, sagt Albrecht. „Es kann nicht nur Verbote in Zeiten wie diesen geben. Sofern möglich, müssen den Bürgern auch Freiheiten gewährt werden.“

Auf Nachfrage unserer Zeitung äußerte sich das Landratsam­t zu dem Thema. „Ein wichtiger Grund, der eine Ausnahmere­gelung im vorliegend­en Fall ermögliche­n könnte, liegt uns nicht vor beziehungs­weise ist auch nicht erkennbar.“Zwischen dem Auto-Speed-Dating und dem Autokino gebe es einen entscheide­nden Unterschie­d. Das Interesse liege in der Kontaktsuc­he zur Person im nebenstehe­nden Fahrzeug. „Eine solche Kontaktauf­nahme kann sowohl nach der Corona-Verordnung als auch aus epidemiolo­gischer Sicht nicht als vertretbar angesehen werden“, so die Behörde.

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FOTO: REIMER

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