Auto-Speed-Dating vor dem Aus? Veranstalter ringt mit den Behörden
„Noch ist nicht klar“, ob es eine Ausnahmegenehigung geben könnte - Zuständigkeitswirrwarr
(sbo) Dieter Albrecht möchte Singles eine corona-konforme Möglichkeit geben, andere Menschen kennenzulernen. Als er von einem Auto-SpeedDating im bayerischen Landshut hörte, plante er eine ähnliche Veranstaltung in Zimmern. Einzig eine Erlaubnis der Behörden fehlt ihm noch. Doch ob er die bekommt, ist derzeit fraglich.
Albrecht wandte sich zunächst an die Gemeinde Zimmern, um eine Sondererlaubnis für die Nutzung des
Straßenabschnitts zu bekommen. Die Gemeinde verwies auf die Corona-Verordnung des Landes, die Veranstaltungen dieser Art verbietet. Albrecht nahm also Kontakt zum baden-württembergischen Staatsministerium auf, um zunächst eine Ausnahmegenehmigung von der Corona-Verordnung zu erhalten.
Das Staatsministerium erklärte ihm, dass, je nach Infektionslage, die Gemeinde oder das Gesundheitsamt im Landkreis für die Zulassung solcher Ausnahmen zuständig sei. Da die Inzidenz im Landkreis Rottweil über 50 liegt, sei in diesem Fall das
Gesundheitsamt zuständig. Also beantragte er dort eine Ausnahmegenehmigung. Die Antwort, die er erhielt, verblüffte ihn dann aber etwas: Er solle sich an die Gemeinde wenden. Die Zuständigkeit liege nicht bei der unteren Gesundheitsbehörde.
Keiner fühlt sich zuständig
„Jetzt beißt sich die Katze in den Schwanz“, meinte Albrecht dazu. Er wollte endlich Klarheit und wandte sich mit einer Mail an das Staatsministerium, das Gesundheitsamt und die Gemeinde Zimmern. „Würden Sie bitte untereinander klären, wer für die Ausnahmegenehmigung zuständig ist“, schrieb er.
Daraufhin erklärte ihm das Gesundheitsamt nochmals, dass das von ihm geplante Auto-Speed-Dating aufgrund der Corona-Verordnung untersagt sei. Von dieser Antwort war Albrecht etwas genervt. „Ich kann lesen und habe das bereits vorher verstanden.“Er wolle ja gerade deswegen die Ausnahmegenehmigung für seine Veranstaltung.
Albrecht sagt, ihn stört es, dass die Ämter nicht eindeutig Stellung beziehen und sich stattdessen herumdrucksen würden. „Es sieht so aus, als ob sich die Behörden nicht mit dem Thema beschäftigen wollen. Für sie ist es einfacher, die Angelegenheit weiterzuschieben. Keiner fühlt sich zuständig“, sagt er.
Speed-Dating wie Autokino?
Albrecht will nicht aufgeben, er bleibt an der Sache dran. „Ich bin in freudiger, kämpferischer Erwartungshaltung.“In der Corona-Verordnung des Landes sind Autokinos ausdrücklich erlaubt. Er ist der Meinung, dass seine Veranstaltung aus infektiologischer Sicht damit vergleichbar sei. Lediglich für vier Minuten werden die Fensterscheiben heruntergelassen, damit sich die Teilnehmer im Freien und mit Abstand und aufgesetzter Maske unterhalten können. Er ist sich sicher, dass das Auto-Speed-Dating „eine absolut sichere Veranstaltung, ohne jegliches Ansteckungs- und Verbreitungsrisiko“
sei. Albrecht sieht keinen Grund dafür, dass das Event nicht genehmigt werden sollte. Die Corona-Verordnung verbietet zwar Veranstaltungen dieser Art, doch sei es unmöglich, eine Verordnung zu schaffen, bei der alle Lebenslagen oder Eventualitäten angemessen berücksichtigt werden. Gerade dafür seien die Ausnahmeregelungen da.
Landratsamt will keine Ausnahme machen
Man dürfe den Grundgedanken der Verordnungen nicht aus den Augen verlieren, meint Albrecht. „Der Sinn ist, dass eine Ausbreitung des Virus verhindert wird. Es ist nicht der Sinn, die Leute einzusperren“, sagt Albrecht. „Es kann nicht nur Verbote in Zeiten wie diesen geben. Sofern möglich, müssen den Bürgern auch Freiheiten gewährt werden.“
Auf Nachfrage unserer Zeitung äußerte sich das Landratsamt zu dem Thema. „Ein wichtiger Grund, der eine Ausnahmeregelung im vorliegenden Fall ermöglichen könnte, liegt uns nicht vor beziehungsweise ist auch nicht erkennbar.“Zwischen dem Auto-Speed-Dating und dem Autokino gebe es einen entscheidenden Unterschied. Das Interesse liege in der Kontaktsuche zur Person im nebenstehenden Fahrzeug. „Eine solche Kontaktaufnahme kann sowohl nach der Corona-Verordnung als auch aus epidemiologischer Sicht nicht als vertretbar angesehen werden“, so die Behörde.