Landratsamt hat nichts zu beanstanden
(pm) - Das Landratsamt Tuttlingen hat Stellung genommen zum mehrtägigen orthodoxen Osterfest der rumänischen Gemeinde „St. Johannes der Täufer“Durchhausen/Trossingen am Wochenende auf dem Sportgelände des SV Durchhausen. Das hatte, wie berichtet, viele Durchhausener empört, der Polizei wurden Verstöße gegen die Corona-Regeln gemeldet. Die konnte jedoch bei mehreren Kontrollen nichts feststellen.
„Gottesdienste sind nach Paragraf 12 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg erlaubt“, sagt Julia Hager, Pressesprecherin des Landratsamts. Unter bestimmten Voraussetzungen dürften religiöse Glaubensgemeinschaften „ihren Glauben gemeinsam und aktiv ausüben“. So sehe es die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vor. Neben der Veranstaltung der rumänisch-orthodoxen Gemeinschaft anlässlich des orthodoxen Osterfestes in Durchhausen hätten auch einige angezeigte Maiandachten der Kirchen das Aufsehen einiger Bürger erregt.
„Laut Corona-Verordnung gilt, dass Gottesdienste ab einer Größe von zehn Personen angezeigt werden müssen“, erläutert Hager. Maximal dürften 500 Personen an einem Gottesdienst im Freien teilnehmen. Die Veranstaltung in Durchhausen habe unter freiem Himmel stattgefunden mit 20 (Freitag), 100 (Samstag) und 40 (Sonntag) Gläubigen und sei im Vorfeld ordnungsgemäß beim Gesundheitsamt in Tuttlingen angezeigt worden. „Zusätzlich legten die Veranstalter ein ausgearbeitetes Hygienekonzept vor, so dass an der Durchführung der Veranstaltung seitens des Gesundheitsamtes nichts zu beanstanden war.“
Laut Aussage der Polizei seien hier keine Regelverstöße festgestellt worden, „die Vorgaben nach der Corona-Verordnung wie Maskenpflicht und Abstandsregelung wurden eingehalten“.