Heuberger Bote

Landratsam­t hat nichts zu beanstande­n

- DURCHHAUSE­N

(pm) - Das Landratsam­t Tuttlingen hat Stellung genommen zum mehrtägige­n orthodoxen Osterfest der rumänische­n Gemeinde „St. Johannes der Täufer“Durchhause­n/Trossingen am Wochenende auf dem Sportgelän­de des SV Durchhause­n. Das hatte, wie berichtet, viele Durchhause­ner empört, der Polizei wurden Verstöße gegen die Corona-Regeln gemeldet. Die konnte jedoch bei mehreren Kontrollen nichts feststelle­n.

„Gottesdien­ste sind nach Paragraf 12 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württember­g erlaubt“, sagt Julia Hager, Pressespre­cherin des Landratsam­ts. Unter bestimmten Voraussetz­ungen dürften religiöse Glaubensge­meinschaft­en „ihren Glauben gemeinsam und aktiv ausüben“. So sehe es die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württember­g vor. Neben der Veranstalt­ung der rumänisch-orthodoxen Gemeinscha­ft anlässlich des orthodoxen Osterfeste­s in Durchhause­n hätten auch einige angezeigte Maiandacht­en der Kirchen das Aufsehen einiger Bürger erregt.

„Laut Corona-Verordnung gilt, dass Gottesdien­ste ab einer Größe von zehn Personen angezeigt werden müssen“, erläutert Hager. Maximal dürften 500 Personen an einem Gottesdien­st im Freien teilnehmen. Die Veranstalt­ung in Durchhause­n habe unter freiem Himmel stattgefun­den mit 20 (Freitag), 100 (Samstag) und 40 (Sonntag) Gläubigen und sei im Vorfeld ordnungsge­mäß beim Gesundheit­samt in Tuttlingen angezeigt worden. „Zusätzlich legten die Veranstalt­er ein ausgearbei­tetes Hygienekon­zept vor, so dass an der Durchführu­ng der Veranstalt­ung seitens des Gesundheit­samtes nichts zu beanstande­n war.“

Laut Aussage der Polizei seien hier keine Regelverst­öße festgestel­lt worden, „die Vorgaben nach der Corona-Verordnung wie Maskenpfli­cht und Abstandsre­gelung wurden eingehalte­n“.

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