Gericht verurteilt Schafzüchter
Vater und Sohn aus dem Donautal müssen Geldstrafen wegen Tierquälerei zahlen
- In gleich mehreren Fällen sind zwei Schafzüchter aus dem Donautal am Montag vor dem Amtsgericht Tuttlingen wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu Geldstrafen verurteilt worden. Der 62-jährige Vater sowie sein 36-jähriger Sohn drückten die Anklagebank, weil der Zustand ihrer Schafherde im Jahr 2019 vom Kreisveterinäramt mehrmals beanstandet worden war und den Tatbestand der Tierquälerei erfüllte.
Während der Hitzewelle des Sommers 2019 gipfelten die Geschehnisse um die Haltung der Schafe. Ende Juli fand das Veterinäramt des Landkreises Tuttlingen auf einer Weide im Donautal 350 Muttertiere bei bis zu 35 Grad an, die keinerlei Möglichkeit hatten, kühlenden Schatten von Bäumen oder Büschen zu finden. „Die Tiere standen dicht beisammen und nutzten ihren eigenen Körperschatten. Sie atmeten bereits mit offenem Maul. „Ein Zeichen dafür, dass es ernst ist“, schilderte Kreisveterinär Berthold Laufer am Montag vor Gericht.
Nur Tage nach besagtem Vorfall wurde Laufer erneut informiert, weil Spaziergänger in einem Stall eben jener Schafhalter tote Tier ausgemacht hatten. Unter den Schafen lagen drei verendete und bereits verwesende Muttertiere, die verhungert waren, weil sie kaum oder gar keine Zähne mehr zur Futteraufnahme hatten. Ebenso befanden sich ein totes sowie ein verletztes Lamm unter den Tieren. Welches Bild der Veterinär vorfand, hatte er seinerzeit folgendermaßen beschrieben: „Unter dem Vlies waren die Tiere skelettiert, abgemagert. Wir gehen davon aus, dass sie nicht mehr fressen konnten.“Gegen den Vater wurde anschließend ein Haltungsverbot ausgesprochen (wir haben berichtet).
Vor dem Prozessbeginn am Montag hatte sich die Verteidigung – Rechtsawalt Bernhard Mussgnug und Rechtsanwalt Michael Schneider – mit Staatsanwalt Frank Grundke darauf verständigt, mit Geständnissen strafmildernde Umstände für die beiden Angeklagten sowie eine deutliche Verkürzung des Prozesses zu erwirken. Mit Erfolg: So wurden die einzelnen Verstöße der beiden gegen das Tierschutzgesetz zusammengefasst und die Anklage gegen den Vater wegen Bedrohung des Kreisveterinärs
Laufer fallen gelassen. Das bedeutete für Vater und Sohn Zugeständnisse des Gerichts bei der Findung des Strafmaßes, aber auch eine Abkürzung des Verfahrens. Ansonsten hätte der als Zeuge geladene Kreisveterinär detailliert den Zustand jedes der betroffenen Schafe schildern müssen – die Schafherde in besagtem Fall umfasst rund 350 Tiere.
Emotionale Regungen waren bei beiden Angeklagten während der Verhandlung nicht auszumachen, selbst bei den Ausführungen des Kreisveterinärs zum Gesundheitszustand der Tiere und den Lebensbedingungen in der sengenden Hitze im Sommer 2019 nicht. Auch äußerten sich Vater wie Sohn nur über ihre Anwälte zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft.
Die Geständnisse in vollem Umfang gaben die Verteidiger für ihre Mandanten ab. Nicht einmal das letzte Wort nutzte der Sohn vor Gericht, um die Taten wenigstens im Nachhinein ins Licht der Reue zu rücken. Er verzichtete schlicht darauf.
Amtsrichter Thomas Straub verurteilte den Vater sowie den Sohn wegen Tierquälerei und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 3600 Euro beziehungsweise 4900 Euro. Dass die Tiere in den aufgezeigten Fällen Qualen hatten erleiden müssen, das „leuchtet auch dem Laien ein. Es geht hier um Lebewesen, die ein Recht darauf haben, nicht gequält zu werden“, schloss Straub die Urteilsbegründung.