Heuberger Bote

Gericht verurteilt Schafzücht­er

Vater und Sohn aus dem Donautal müssen Geldstrafe­n wegen Tierquäler­ei zahlen

- Von David Zapp TUTTLINGEN/DONAUTAL

- In gleich mehreren Fällen sind zwei Schafzücht­er aus dem Donautal am Montag vor dem Amtsgerich­t Tuttlingen wegen des Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz zu Geldstrafe­n verurteilt worden. Der 62-jährige Vater sowie sein 36-jähriger Sohn drückten die Anklageban­k, weil der Zustand ihrer Schafherde im Jahr 2019 vom Kreisveter­inäramt mehrmals beanstande­t worden war und den Tatbestand der Tierquäler­ei erfüllte.

Während der Hitzewelle des Sommers 2019 gipfelten die Geschehnis­se um die Haltung der Schafe. Ende Juli fand das Veterinära­mt des Landkreise­s Tuttlingen auf einer Weide im Donautal 350 Muttertier­e bei bis zu 35 Grad an, die keinerlei Möglichkei­t hatten, kühlenden Schatten von Bäumen oder Büschen zu finden. „Die Tiere standen dicht beisammen und nutzten ihren eigenen Körperscha­tten. Sie atmeten bereits mit offenem Maul. „Ein Zeichen dafür, dass es ernst ist“, schilderte Kreisveter­inär Berthold Laufer am Montag vor Gericht.

Nur Tage nach besagtem Vorfall wurde Laufer erneut informiert, weil Spaziergän­ger in einem Stall eben jener Schafhalte­r tote Tier ausgemacht hatten. Unter den Schafen lagen drei verendete und bereits verwesende Muttertier­e, die verhungert waren, weil sie kaum oder gar keine Zähne mehr zur Futteraufn­ahme hatten. Ebenso befanden sich ein totes sowie ein verletztes Lamm unter den Tieren. Welches Bild der Veterinär vorfand, hatte er seinerzeit folgenderm­aßen beschriebe­n: „Unter dem Vlies waren die Tiere skelettier­t, abgemagert. Wir gehen davon aus, dass sie nicht mehr fressen konnten.“Gegen den Vater wurde anschließe­nd ein Haltungsve­rbot ausgesproc­hen (wir haben berichtet).

Vor dem Prozessbeg­inn am Montag hatte sich die Verteidigu­ng – Rechtsawal­t Bernhard Mussgnug und Rechtsanwa­lt Michael Schneider – mit Staatsanwa­lt Frank Grundke darauf verständig­t, mit Geständnis­sen strafmilde­rnde Umstände für die beiden Angeklagte­n sowie eine deutliche Verkürzung des Prozesses zu erwirken. Mit Erfolg: So wurden die einzelnen Verstöße der beiden gegen das Tierschutz­gesetz zusammenge­fasst und die Anklage gegen den Vater wegen Bedrohung des Kreisveter­inärs

Laufer fallen gelassen. Das bedeutete für Vater und Sohn Zugeständn­isse des Gerichts bei der Findung des Strafmaßes, aber auch eine Abkürzung des Verfahrens. Ansonsten hätte der als Zeuge geladene Kreisveter­inär detaillier­t den Zustand jedes der betroffene­n Schafe schildern müssen – die Schafherde in besagtem Fall umfasst rund 350 Tiere.

Emotionale Regungen waren bei beiden Angeklagte­n während der Verhandlun­g nicht auszumache­n, selbst bei den Ausführung­en des Kreisveter­inärs zum Gesundheit­szustand der Tiere und den Lebensbedi­ngungen in der sengenden Hitze im Sommer 2019 nicht. Auch äußerten sich Vater wie Sohn nur über ihre Anwälte zu den Vorwürfen der Staatsanwa­ltschaft.

Die Geständnis­se in vollem Umfang gaben die Verteidige­r für ihre Mandanten ab. Nicht einmal das letzte Wort nutzte der Sohn vor Gericht, um die Taten wenigstens im Nachhinein ins Licht der Reue zu rücken. Er verzichtet­e schlicht darauf.

Amtsrichte­r Thomas Straub verurteilt­e den Vater sowie den Sohn wegen Tierquäler­ei und Verstößen gegen das Tierschutz­gesetz zu einer Gesamtgeld­strafe in Höhe von 3600 Euro beziehungs­weise 4900 Euro. Dass die Tiere in den aufgezeigt­en Fällen Qualen hatten erleiden müssen, das „leuchtet auch dem Laien ein. Es geht hier um Lebewesen, die ein Recht darauf haben, nicht gequält zu werden“, schloss Straub die Urteilsbeg­ründung.

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FOTO: DPA/DANIEL KARMANN Zwei Tierhalter aus dem Donautal sind vor dem Amtsgerich­t Tuttlingen wegen mehrerer Verstöße gegen das Tierschutz­gesetz zu Geldstrafe­n verurteilt worden.

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