Heuberger Bote

Talheim gestaltet seine Homepage neu

Letzte Überarbeit­ung ist mehr als zehn Jahre her

- TALHEIM Von Jan Scheibe

- Die Homepage der Gemeinde Talheim soll neugestalt­et werden. Neben einem neuen Layout will die Gemeinde künftig ein einheitlic­hes Erscheinun­gsbild abgeben, nicht nur im analogen, sondern auch im digitalen Bereich. „Wir sind bei sozialen Medien aktuell noch nicht präsent, wollen aber auch diese Kanäle bedienen“, meinte Bürgermeis­ter Andreas Zuhl in der Sitzung am Mittwochab­end.

Zunächst gestaltet die Firma „Matoma Internet Consulting“aus Trossingen, mit der bereits ein Rahmenvert­rag besteht, die Internetse­ite um. Zusätzlich soll die neue Datenschut­zverordnun­g Geltung finden und die Homepage auch auf Handys und anderen mobilen Endgeräten besser dargestell­t werden. Die letzte grundlegen­de Überarbeit­ung war 2010.

Die zweite Veränderun­g im digitalen Bereich betrifft den Server. „Für den jetzigen Server bestehen keine Garantien mehr. Er kann jederzeit ausfallen und deswegen müssen wir schnell handeln“, machte Zuhl die Dringlichk­eit klar. Den Server von 2016 soll nun ein Leasing-Modell mit der Firma „Komm.ONE“ersetzen. Die Kosten für den vier Jahre währenden Vertrag belaufen sich auf 28 300 Euro. Darunter fallen neben der Serverhard­ware mit rund 15 400 Euro auch Installati­onskosten von 6400 Euro und Lizenzgebü­hren von 6500 Euro an. Das Leasing der Serverhard­ware hat aufgrund der kurzen Haltbarkei­t (rund drei bis vier Jahre) gegenüber dem Kauf den Vorteil kostengüns­tiger zu sein, so die Verwaltung. Dem Antrag wurde ebenso wie bei der Erneuerung der Homepage einstimmig zugestimmt.

Schlussend­lich wurde die Hauptsatzu­ng der Gemeinde Talheim geändert. Neben einigen veränderte­n

Begriffen auf Empfehlung des Gemeindeta­ges, sind die Wertbeträg­e, bis zu welchen Beträgen und Fristen die Verwaltung den Gemeindera­t konsultier­en muss, an die Maßstäbe aus umliegende­n Kommunen angepasst worden. Die zweite Veränderun­g betrifft das Sitzungsfo­rmat. So können Gemeindera­tssitzunge­n künftig auch digital stattfinde­n. Dies solle aber nur in unbedingt notwendige­n Fällen geschehen. Nun sei lediglich die rechtliche Grundlage geschaffen, damit dies grundsätzl­ich möglich wäre, erläuterte Zuhl.

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