Heuberger Bote

Verwaltung­sgericht lehnt Eilantrag zu Coronademo ab

Landratsam­t VS hatte die Demo am Sonntag wegen des erhebliche­n Infektions­geschehens verboten

- Von Marc Eich VILLINGEN-SCHWENNING­EN

(sbo) - Das ging schnell: Das Verwaltung­sgericht in Freiburg hat bereits das Verbot der geplanten Großdemons­tration gegen die Corona-Maßnahmen am Sonntag in Villingen bestätigt und dies umfangreic­h begründet. Aus den Reihen der Protestbew­egung kommt nun der Aufruf, sich nicht an das Verbot zu halten.

Gegen die Entscheidu­ng des Landratsam­tes, die Versammlun­g mit anschließe­ndem Aufzug durch die Innenstadt zu untersagen, wurde Eilantrag gestellt. Das Verwaltung­sgericht sieht jedoch den Grundrecht­seingriff als verhältnis­mäßig an.

Begründet wird dies, wie auch bereits das Landratsam­t argumentie­rt hatte, insbesonde­re mit dem „erhebliche­n Infektions­geschehens im Schwarzwal­d-Baar-Kreis“. Es sei daher zu erwarten, dass sich unter den potenziell­en Versammlun­gsteilnehm­ern solche befinden, die zwar ansteckend sind aber noch keine Symptome entwickelt hätten.

Laut Gericht könne nicht angenommen werden, „dass sich alle Versammlun­gsteilnehm­er an die gebotenen Corona-Schutzmaßn­ahmen halten“. Auch deshalb nicht, weil dies angesichts von 1000 angemeldet­en Teilnehmer­n in der engen historisch­en Innenstadt sowie beim anschließe­nden Aufzug durch den Innenring kaum möglich sei. Dort sei laut Begründung des

Gerichts der „notwendige Mindestabs­tand (...) nicht einzuhalte­n“. Dies ist außerdem darin begründet, dass ein Auftreten von Vertretern der Querdenker-Bewegung zu rechnen sei, „die sich gerade gegen Corona-Schutzmaßn­ahmen wende, sodass ein Verstoß gegen diese Maßnahmen keinesfall­s fernliegen­d sei.

Die Organisato­ren zeigen sich in den sozialen Netzwerken von der Entscheidu­ng des Gerichts enttäuscht – es sei schade, dass sich nicht mal mehr „Richter sich getrauen, Recht zu sprechen“. Angesichts der geringen Erfolgsaus­sichten wolle man keine Beschwerde einlegen.

Dennoch scheint es, als wenn sich Villingen auf einen heißen Sonntag einstellen muss. So kam direkt nach der Meldung über das bestätigte Verbot der Kundgebung der Aufruf, sich trotzdem zu versammeln. So heißt es wörtlich: „Es geht um unsere Zukunft und Freiheit, um unsere Kinder und Enkelkinde­r. (...) Keiner kann uns das Demonstrie­ren verbieten!“

Auch Konfrontat­ionen mit möglichen Gegendemon­stranten, die sich aus dem linken Spektrum bereits angekündig­t haben, sollen keineswegs vermieden werden. Die Antifa würde auf die Protestier­enden warten, „das dürfen wir uns nicht entgehen lassen!“

Auch die „Omas gegen Rechts“haben angekündig­t, am Sonntag aktiv zu werden. Geplant ist, den Latscharip­latz von 10 bis 16 Uhr zu besetzen – und zwar mit ausreichen­d Abstand, der durch Absperrbän­der und Klappstühl­e gewährleis­tet werden soll.

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FOTO: MARC EICH Das Verbot der Demonstrat­ion ist zwar vom Gericht bestätigt worden, die Protestbew­egung ruft trotzdem dazu auf, auf die Straße zu gehen.

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