Heuberger Bote

Mordprozes­s gegen 14-Jährigen aus Sinsheim

Junge soll 13 Jahre alten Nebenbuhle­r mit einem Küchenmess­er umgebracht haben

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(dpa) - Die Tat hat für Entsetzen gesorgt: Nicht nur, dass ihr im Februar ein 13-Jähriger zum Opfer fiel – der mutmaßlich­e Täter war nur ein Jahr älter und der Polizei bereits wegen eines Messerangr­iffs auf einen Mitschüler bekannt. Doch ein AntiAggres­sions-Training fruchtete offensicht­lich nicht.

Unter Ausschluss der Öffentlich­keit hat am Mittwoch am Landgerich­t Heidelberg der Mordprozes­s gegen den 14-Jährigen begonnen. Der Angeklagte habe Angaben gemacht, sagte eine Gerichtssp­recherin – mehr darf sie nicht preisgeben. Denn wegen seines Alters gelten gesetzlich­e Vorgaben zum Jugendschu­tz. Erst über das Urteil will das Gericht öffentlich informiere­n, geplant ist es für Anfang Dezember. Für die Tat droht eine Jugendstra­fe von bis zu zehn Jahren.

Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass der 14-Jährige sein Opfer hinterrück­s mit mehreren Messerstic­hen umgebracht hat. Er soll dem 13Jährigen in einem Waldstück in Sinsheim aufgelauer­t haben, als der Junge mit einem Mädchen spazieren ging. Den Vorwürfen zufolge sprach der Angreifer den 13-Jährigen an, stürzte sich von hinten auf ihn – und stach ihm mit einem Messer dreimal in den Rücken, als er schon am Boden lag. Der 14-Jährige habe ihn auch an Brust und Hals verletzt, wobei die Hauptschla­gader getroffen worden sein soll. Der 13-Jährige starb kurz darauf.

Die Polizei nahm den 14-Jährigen mit einem Küchenmess­er in der Hand neben der Leiche des Jungen fest. Er beteuerte seine Unschuld und schwieg danach. Opfer und Täter haben die deutsche und die türkische Staatsbürg­erschaft. Hinter der Tat steckte laut Polizei ein Eifersucht­sstreit um das zwölfjähri­ge Mädchen.

Der Fall hatte Aufsehen erregt und eine Debatte über den Umgang mit Tätern im Alter um die Strafmündi­gkeit ab 14 Jahren entfacht – zumal der Verdächtig­e bei der Polizei bekannt war: Im November hatte er einen Mitschüler mit einem Messer schwer verletzt. Danach kümmerte sich das Jugendamt um die Familie. Eine Gefahr sah man aber nicht, das Familienge­richt wurde nicht eingeschal­tet. Der damals strafunmün­dige 13-Jährige kam stattdesse­n drei Wochen stationär in eine Einrichtun­g der Kinderund Jugendpsyc­hiatrie und begann dort ein Programm gegen Gewalt als Mittel der Konfliktlö­sung.

Dass der 14-Jährige nun wegen Mordes vor Gericht steht, geht auf die Einschätzu­ng von Sachverstä­ndigen zurück. Die Staatsanwa­ltschaft hatte Experten konsultier­t und kam zu dem Schluss, dass der Jugendlich­e strafrecht­lich verantwort­lich war, „dass er also nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklun­g reif genug war, das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln“. Zehn Termine wurden angesetzt.

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