Heuberger Bote

Der „alte Lappen“kommt weg

Leser erzählen ihre Geschichte­n – Führersche­in musste nur selten gezeigt werden

- Von Lisa Klebaum

- Bald ist Schluss mit den alten Papierführ­erscheinen. Ab 2022 verlieren die „Lappen“schrittwei­se ihre Gültigkeit und müssen durch den einheitlic­hen Kartenführ­erschein der Europäisch­en Union ersetzt werden. Einige unserer Leser sind noch im Besitz des alten Führersche­ins und verbinden viele schöne und auch lustige Geschichte­n damit.

Gisela Frick-Hesse erinnert sich noch genau an den Tag ihrer Prüfung im Jahr 1972. Denn damals „wurde am gleichen Tag die schriftlic­he und praktische Prüfung, genauso wie der Sehtest abgelegt“, sagt sie. Ein Unterfange­n, das nicht ganz problemlos verlief. Schließlic­h bekam sie ihre erste Brille bereits mit drei Jahren, da sie auf ihrem linken Auge nur rund 15 Prozent sieht. „Eine Beeinträch­tigung war meinem Fahrlehrer damals aber nicht aufgefalle­n. Das wundert mich ehrlich gesagt bis heute“, erzählt sie.

Den Sehtest, den sie dann am Tag ihrer Prüfung beim TÜV ablegen musste, bestand sie nicht. „Erst nach dem Gutachten eines Augenarzte­s, das in den Führersche­in eingetrage­n werden musste, bekam ich ihn – zwei Tage später“, erzählt Gisela FrickHesse. Wirklich vorzeigen musste sie ihn aber seit 1972 kaum - höchstens drei Mal. Abgeben möchte die Tuttlinger­in ihn aber trotzdem nicht, erzählt sie: „Ich lasse ihn entwerten. Er kommt dann zu den anderen Dokumenten ins Familienal­bum“.

Auch Lutz Beisel darf noch einen grauen Führersche­in sein Eigen nennen. Allerdings ist das nicht mehr der Originale, den er damals 1962 bei der Prüfung in Altenahr, im Landkreis Ahrweiler, bekommen hat. „Mir ist fünf Jahre später meine Tasche samt Führersche­in in Pforzheim gestohlen worden“erinnert er sich. Deshalb musste er im Jahr 1967 in Waiblingen, wo er zu der Zeit wohnte, einen Ersatzführ­erschein beantragen. Der Grund, weshalb in dem Dokument sowohl zwei Orte, als auch zwei Daten eingetrage­n sind.

Wirklich oft vorzeigen musste er seinen Führersche­in nicht. „Vielleicht ein oder zwei Mal in den vergangene­n 20 Jahren“, schätzt er. Dass er ihn umtauschen muss, hatte er auch gar nicht auf dem Schirm. „Ich hatte vor kurzem einen kleinen Unfall. Der Polizist vor Ort sagte mir dann, dass mein Führersche­in nicht mehr lange gültig sei. Sonst hätte ich den Umtausch vielleicht sogar verschlafe­n“, sagt Beisel und schmunzelt.

Ulrike Odenwäller verbindet mit ihrem Führersche­in gleich mehrere Geschichte­n „zum Schmunzeln und Staunen“, wie sie sagt. Aufgrund einer Erkrankung ihres Vaters durfte sie ihre Prüfung bereits mit 17 Jahren ablegen. „Voraussetz­ung für die Antragstel­lung war eine amtsärztli­che Untersuchu­ng zur Feststellu­ng der Fahrtaugli­chkeit“, erinnert sie sich. Nachdem sie gründlich untersucht worden war, attestiert­e der Arzt ihr damals die „frühzeitig­e Fahrtaugli­chkeit“. Allerdings mit einer Bedingung: „dass ich bis zu meinem 18. Geburtstag nicht schneller als 100 Kilometer pro Stunde fahren darf“, erzählt Ulrike Odenwäller. Genau so ist es auch in ihrem Führersche­in vermerkt.

Über das Attest war die damals 17Jährige so glücklich, dass Sie sich laut eigenen Angaben keine Gedanken über die Sinnhaftig­keit dieser Auflage gemacht hat. „Wo sollte ich in und um Tuttlingen denn schneller als 100 Kilometer pro Stunde fahren?“fragt sie sich heute. Nachdem sie dann geheiratet hatte, ist Ulrike Odenwäller gleich zum Landratsam­t gegangen und wollte den Namen in ihrem Führersche­in ändern lassen. „Die Dame am Schalter reagierte barsch“, erinnert sie sich. Schließlic­h brauche man den Namen nicht ändern lassen und das Amt hätte viel zu tun, wenn sie nach jeder Hochzeit die Namen ändern müssten, zitiert Ulrike Odenwäller die damalige Mitarbeite­rin. Oft vorzeigen musste sie ihren Führersche­in nicht. Genauer gesagt nur ein einziges Mal. „Und das liegt auch schon wieder 22 Jahre zurück“, sagt sie.

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FOTO: MAIKE DAUB Seinen originalen Führersche­in hat man Lutz Beisel in Pforzheim geklaut. Er bekam stattdesse­n einen Ersatzführ­erschein ausgestell­t.
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FOTO:PRIVAT Gisela Frick-Hesse hat den Vermerk in ihrem Führersche­in, dass sie zum Fahren ein „geeignetes Augenglas“tragen müsse.
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FOTO: PRIVAT Ulrike Odenwäller hat den Führersche­in schon mit 17 Jahren machen dürfen – mit Einschränk­ungen.

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