Heuberger Bote

Ewiger Streit ums liebe Geld und die Verteilung der Lasten

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Wenn die Ministerpr­äsidenten an diesem Dienstag mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) über das geplante Entlastung­spaket beraten, könnte es laut werden. Eine Verständig­ung wird jedenfalls nicht erwartet. Es geht ums Geld, klar, schließlic­h stehen jetzt ja 200 Milliarden Euro im Abwehrschi­rm zur Verfügung. Da werden auch die Länder ihren Teil wollen. Es geht aber auch um die grundsätzl­iche Frage, ob die Finanzvert­eilung zwischen Bund und Ländern noch gerecht ist.

Nein, findet Bundesfina­nzminister Christian Lindner (FDP). Die zunehmende Finanzieru­ng von Länderhalt­ssituation aufgaben durch den Bund habe zu einer „finanzpoli­tischen Schieflage geführt“, klagte er kürzlich. Als Beispiele nannte er die Milliarden­pakete aus Berlin unter anderem für Bildung, Kinderbetr­euung, Regionalve­rkehr und Kommunales. „Das sind alles wichtige Aufgaben, aber eben keine originären Zuständigk­eiten des Bundes“, so Lindner. Protest kam umgehend, unter anderem von Baden-Württember­gs Ministerpr­äsident Winfried Kretsch-mann (Grüne). Die angebliche finanzpoli­tische Schieflage, verkündete er, „gibt es so in Wahrheit nicht“. Unbestreit­bar hat sich die Haus

verschoben. So ist der Anteil des Bunds am Gesamtsteu­eraufkomme­n in den vergangene­n Jahren auf knapp 40 Prozent gesunken. Im ersten Halbjahr 2022 erzielten die Länder zusammen einen Überschuss von mehr als 20 Milliarden Euro. Kein einziger Landeshaus­halt lag in den roten Zahlen. Der Bund schrieb dagegen in derselben Zeit ein Minus von über 52 Milliarden Euro. Kretschman­n und andere führen das vor allem auf die Ausnahmesi­tuationen Corona und Ukraine-Krieg zurück: Den Löwenantei­l der milliarden­schweren Stützungsm­aßnahmen übernahm der

Bund – sogar die 2,5 Milliarden Euro Kosten für das 9-Euro-Ticket, obwohl der öffentlich­e Nahverkehr Ländersach­e ist. Für die Länderfürs­ten dagegen verhält sich die Sache umgekehrt: Der Bund habe sich in den vergangene­n Jahren immer wieder in „originäre Landeszust­ändigkeite­n“eingemisch­t, und diese dann mit den langfristi­gen Kosten allein gelassen. Zum Beispiel bei der Anhebung der Qualitätss­tandards in Kitas oder der Digitalisi­erung der Schulen. In der Folge verkamen die Bund-Länder-Verhandlun­gen immer mehr zu einem reinen Kostenstre­it. (eha)

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