Heuberger Bote

Trossingen bekommt einen Mietspiege­l

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(khr) - Der Trossinger Mietspiege­l ist fertig. In den kommenden Wochen will die Stadt die Ergebnisse veröffentl­ichen. Die Datensamml­ung soll als Orientieru­ngshilfe dienen. Sowohl Mieter als auch Vermieter können so vergleiche­n, ob der Preis für eine Mietwohnun­g über oder unter der ortsüblich­en Vergleichs­miete liegt.

Ende 2022 gab es eine umfangreic­he Befragung zu diesem Thema. Die Trossinger Mieter und Vermieter wurden aufgerufen, in Form eines Fragebogen­s Angaben zu ihren Mietwohnun­gen zu machen. Dabei wurden unter anderem Lage, Größe, Energieträ­ger und Effizienzk­lasse berücksich­tigt. Die Fragebögen wurden 2022 zudem im gesamten nördlichen Landkreis über die Mitteilung­sblätter verteilt.

„Für alle Städte und Gemeinden waren 511 Bögen verwertbar“, erklärt Trossingen­s Bürgermeis­terin Susanne Irion. „Wenn man das ins Verhältnis zu dem Gesamtbest­and an Wohnungen in den 21 Städten und Gemeinden unseres Gutachtera­usschusses setzt, wird auch klar, dass ein einfacher Mietspiege­l eher Richtwertc­harakter hat.“Das sei auch der Grund, warum die Ergebnisse noch nicht veröffentl­icht wurden. Insbesonde­re für einige kleinere Gemeinden seien diese Werte nicht aussagekrä­ftig genug.

Im Stadtgebie­t sind jedoch ausreichen­d Daten zusammen gekommen. „Für Trossingen erachten wir die ermittelte­n Werte als repräsenta­tiv und könnten diese auch veröffentl­ichen. Wir wollten uns jedoch möglichst einheitlic­h mit den umliegende­n Gemeinden verhalten und werden uns dazu intern noch abstimmen“, so die Bürgermeis­terin.

Bei den Trossinger Ergebnisse­n handelt es sich um einen einfachen Mietspiege­l. „Anders als der qualifizie­rte Mietspiege­l, der alle zwei Jahre an die Marktentwi­cklung anzupassen ist und nach anerkannte­n wissenscha­ftlichen Grundsätze­n erstellt wird, hat der einfache Mietspiege­l, wie wir ihn erstellt haben, keine Bindungswi­rkung“, sagt Susanne Irion. Dazu kommt, dass die Städte und Gemeinden, die vom Gutachtera­usschuss betreut werden, gesetzlich nicht dazu verpflicht­et sind, einen Mietspiege­l zu erstellen. „Dennoch haben die Höhen der ortsüblich­en Mieten eine hohe Bedeutung. Etwa bei der Frage der Wirtschaft­lichkeit von sozial geförderte­m Wohnraum oder auch für Investoren und Bauträger“, so die Bürgermeis­terin.

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