Mahler soll in Haft bleiben
79-Jähriger ist krank
Die Staatsanwaltschaft München will eine vorzeitige Haftentlassung des Neonazis Horst Mahler verhindern. Das Landgericht Potsdam hatte entschieden, den 79-Jährigen nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner zehnjährigen Haftstrafe auf Bewährung zu entlassen, wie eine Gerichtssprecherin gestern bestätigte. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft München II Beschwerde eingereicht. Mahler selbst befindet sich seit dem Sommer nicht mehr in der Vollzugsanstalt Brandenburg/Havel. Der 79-Jährige ist schwer erkrankt. Daraufhin wurde der Vollzug seiner Strafe wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts unterbrochen.
Das Urteil hatte 2009 ein bayerisches Gericht gegen den früheren Rechtsanwalt der Roten Armee Fraktion (RAF) verhängt. Deshalb ist die Staatsanwaltschaft München II zuständig.