Illertisser Zeitung

Urteil: Rocker muss ins Gefängnis

Er tötete einen Rivalen in Heidenheim

- (dpa)

Für die tödlichen Schüsse bei einer Rockerfehd­e in der schwäbisch­en Kleinstadt Heidenheim muss der Vizechef einer Straßengan­g 13 Jahre hinter Gitter. Das Landgerich­t in Ellwangen verurteilt­e den 26-Jährigen am Mittwoch wegen Totschlags und versuchten Totschlags. Für die von der Staatsanwa­ltschaft geforderte Verurteilu­ng wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslang­en Haftstrafe seien die Beweise nicht hinreichen­d gewesen, erläuterte der Vorsitzend­e Richter Gerhard Ilg.

Es habe zwar deutliche Hinweise für juristisch relevante Mordmerkma­le wie niedere Beweggründ­e und Heimtücke gegeben, jedoch hätten nicht alle Zweifel daran ausgeräumt werden können. Daher sei zugunsten des Angeklagte­n von Totschlag statt von Mord auszugehen, so Ilg.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Rüstem Z. als „Vizepräsid­ent“der Heidenheim­er Rockergang Black Jackets den 29-jährigen „Vizepräsid­enten“der Ulmer Gang United Tribunes im April auf der Straße mit drei Schüssen getötet und dessen 25-jährigen Bruder durch einen Schuss schwer verletzt hatte. Das Argument des Angeklagte­n, er habe sich bedroht gefühlt, wies der Richter als unglaubwür­dig zurück.

Die Verhandlun­g wurde wie schon einmal im November von einem Großaufgeb­ot von bewaffnete­n Polizisten geschützt – sowohl im Saal als auch in den Straßen rings um das Gerichtsge­bäude. Unter den Zuschauern waren etliche Mitglieder der verfeindet­en Gruppierun­gen. Hintergrun­d der Auseinande­rsetzung war, dass die United Tribunes den Black Jackets nicht die Vorherrsch­aft in Heidenheim überlassen wollten.

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