Urteil: Rocker muss ins Gefängnis
Er tötete einen Rivalen in Heidenheim
Für die tödlichen Schüsse bei einer Rockerfehde in der schwäbischen Kleinstadt Heidenheim muss der Vizechef einer Straßengang 13 Jahre hinter Gitter. Das Landgericht in Ellwangen verurteilte den 26-Jährigen am Mittwoch wegen Totschlags und versuchten Totschlags. Für die von der Staatsanwaltschaft geforderte Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe seien die Beweise nicht hinreichend gewesen, erläuterte der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg.
Es habe zwar deutliche Hinweise für juristisch relevante Mordmerkmale wie niedere Beweggründe und Heimtücke gegeben, jedoch hätten nicht alle Zweifel daran ausgeräumt werden können. Daher sei zugunsten des Angeklagten von Totschlag statt von Mord auszugehen, so Ilg.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Rüstem Z. als „Vizepräsident“der Heidenheimer Rockergang Black Jackets den 29-jährigen „Vizepräsidenten“der Ulmer Gang United Tribunes im April auf der Straße mit drei Schüssen getötet und dessen 25-jährigen Bruder durch einen Schuss schwer verletzt hatte. Das Argument des Angeklagten, er habe sich bedroht gefühlt, wies der Richter als unglaubwürdig zurück.
Die Verhandlung wurde wie schon einmal im November von einem Großaufgebot von bewaffneten Polizisten geschützt – sowohl im Saal als auch in den Straßen rings um das Gerichtsgebäude. Unter den Zuschauern waren etliche Mitglieder der verfeindeten Gruppierungen. Hintergrund der Auseinandersetzung war, dass die United Tribunes den Black Jackets nicht die Vorherrschaft in Heidenheim überlassen wollten.