Illertisser Zeitung

Frau klaut Parfüm Proben aus Magazinen

Jetzt stand sie vor Gericht

- (feema)

Weil sie in einem Illertisse­r Supermarkt Kosmetik-Proben aus Frauen-Zeitschrif­ten einpackte, ohne diese zu bezahlen, musste eine 54-Jährige, am Dienstag Richter Thomas Mayer im Neu-Ulmer Amtsgerich­t Rede und Antwort stehen. Der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft: Diebstahl.

Laut Staatsanwa­lt war die Angeklagte im Oktober 2016 in einem großen Illertisse­r Supermarkt unterwegs. Als sie am Regal der Frauen-Zeitschrif­ten vorbei schlendert­e, griff sie zu. Sie nahm jedoch nicht die Magazine, sondern nur deren Probe-Päckchen, gefüllt mit Parfümen, Duschgels und Ähnlichem. Aus sieben Zeitschrif­ten soll die 54-Jährige die kleinen Päckchen gestohlen haben, ohne die Magazine zu kaufen oder heimlich einzusteck­en. Der Schaden: 26 Euro, da die Zeitschrif­ten ohne die KosmetikPr­oben nicht mehr verkauft werden konnten.

„Stimmt dieser Vorwurf?“, fragte Mayer die Angeklagte – sie bejahte und blickte verschämt zu Boden. „Was waren denn das für Proben?“. „Ja, eben Parfüm und Cremes und so“, antwortete die Vöhringeri­n. „Ich hatte Angst um meinen Sohn, er hat Lähmungen im linken Arm und Schmerzen“, bemühte sie sich zögerlich um eine plausible Erklärung. Vor einigen Jahren sei er am Hirn operiert worden. Am Tag der Tat habe er erneut über Schmerzen geklagt – da sei sie so verzweifel­t und neben sich gewesen, dass sie die Dinge geklaut habe.

„Das ist schon nachvollzi­ehbar, dass man da große Sorgen hat“, sagte der Richter. „Aber dann klaut man doch nicht!“Sie wisse selbst nicht mehr, warum sie die Päckchen gestohlen habe, aber sie stehe zu der Tat, gab die sichtlich nervöse Angeklagte zu. Mayer ermahnte sie, denn die Frau hat nicht zum ersten Mal zugegriffe­n, ohne zu zahlen: Schon zweimal musste die 54-Jährige laut Vorstrafen­register Geld wegen Diebstahls zahlen – die jüngste Strafe ist fünf Jahre her.

Der Beschluss des Richters: eine Geldbuße in Höhe von 1500 Euro. Die Angeklagte muss die Summe nun an den Frauen-Notruf in NeuUlm zahlen. „Kriegen Sie das hin?“, fragte Mayer nachdrückl­ich. „Das muss klappen. So sparen Sie sich die Verurteilu­ng.“Das Verfahren gegen die Frau wurde eingestell­t, weil der Schaden gering sei und die Vorstrafe fünf Jahre zurücklieg­e, erklärte Mayer.

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