Frau klaut Parfüm Proben aus Magazinen
Jetzt stand sie vor Gericht
Weil sie in einem Illertisser Supermarkt Kosmetik-Proben aus Frauen-Zeitschriften einpackte, ohne diese zu bezahlen, musste eine 54-Jährige, am Dienstag Richter Thomas Mayer im Neu-Ulmer Amtsgericht Rede und Antwort stehen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Diebstahl.
Laut Staatsanwalt war die Angeklagte im Oktober 2016 in einem großen Illertisser Supermarkt unterwegs. Als sie am Regal der Frauen-Zeitschriften vorbei schlenderte, griff sie zu. Sie nahm jedoch nicht die Magazine, sondern nur deren Probe-Päckchen, gefüllt mit Parfümen, Duschgels und Ähnlichem. Aus sieben Zeitschriften soll die 54-Jährige die kleinen Päckchen gestohlen haben, ohne die Magazine zu kaufen oder heimlich einzustecken. Der Schaden: 26 Euro, da die Zeitschriften ohne die KosmetikProben nicht mehr verkauft werden konnten.
„Stimmt dieser Vorwurf?“, fragte Mayer die Angeklagte – sie bejahte und blickte verschämt zu Boden. „Was waren denn das für Proben?“. „Ja, eben Parfüm und Cremes und so“, antwortete die Vöhringerin. „Ich hatte Angst um meinen Sohn, er hat Lähmungen im linken Arm und Schmerzen“, bemühte sie sich zögerlich um eine plausible Erklärung. Vor einigen Jahren sei er am Hirn operiert worden. Am Tag der Tat habe er erneut über Schmerzen geklagt – da sei sie so verzweifelt und neben sich gewesen, dass sie die Dinge geklaut habe.
„Das ist schon nachvollziehbar, dass man da große Sorgen hat“, sagte der Richter. „Aber dann klaut man doch nicht!“Sie wisse selbst nicht mehr, warum sie die Päckchen gestohlen habe, aber sie stehe zu der Tat, gab die sichtlich nervöse Angeklagte zu. Mayer ermahnte sie, denn die Frau hat nicht zum ersten Mal zugegriffen, ohne zu zahlen: Schon zweimal musste die 54-Jährige laut Vorstrafenregister Geld wegen Diebstahls zahlen – die jüngste Strafe ist fünf Jahre her.
Der Beschluss des Richters: eine Geldbuße in Höhe von 1500 Euro. Die Angeklagte muss die Summe nun an den Frauen-Notruf in NeuUlm zahlen. „Kriegen Sie das hin?“, fragte Mayer nachdrücklich. „Das muss klappen. So sparen Sie sich die Verurteilung.“Das Verfahren gegen die Frau wurde eingestellt, weil der Schaden gering sei und die Vorstrafe fünf Jahre zurückliege, erklärte Mayer.