Vogelgrippe: Bussard und Schwan infiziert
In der Region gilt weiter Stallpflicht
Im Ulmer Stadtgebiet sind zwei weitere Fälle von Vogelgrippe festgestellt worden. Das teilte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit. Das hoch ansteckende Virus wurde bei einem verendeten Mäusebussard und einem Höckerschwan nachgewiesen. Damit gibt es in Ulm bislang drei bestätigte Fälle, im Kreis Neu-Ulm einen. Für die Halter von Haus- und Nutzgeflügel gilt beiderseits der Donau weiter eine Stallpflicht.
In Baden-Württemberg werden die Bestimmungen ab heute etwas gelockert. Auf Grundlage einer neuen Risikobewertung des FriedrichLoeffler-Instituts und der Vogelwarte Radolfzell wird in einzelnen Gebieten mit erhöhtem Vogelgripperisiko für zunächst sechs Wochen die Stallpflicht risikoorientiert regional angeordnet – und eben nicht mehr flächendeckend. Die Stallpflicht gilt zum einen für Gebiete in unmittelbarer Nähe zu großen Gewässern, zum anderen in Kreisen mit einer hohen Geflügeldichte und in den Regionen, in denen es bisher positive Befunde bei Wildgeflügel gab. Deshalb sind Ulm und der AlbDonau-Kreis weiter von den Einschränkungen betroffen.
Laut Ministerium besteht nach wie vor ein großer Virusdruck. Auch der Rückflug der Zugvögel in deren Sommerquartiere, der voraussichtlich im Februar einsetze, bereitet den Experten Sorge. Eine vollständige Aufhebung der Aufstallungspflicht sei somit zurzeit nicht möglich. Jedoch können durch die neue Regelung in Baden-Württemberg Eier von Hühnern, bei denen die Stallhaltung angeordnet wurde, auch weiterhin als Freilandeier vermarktet werden. In Bayern gilt: Sollte die Stallpflicht insgesamt länger als drei Monate anhalten, müssen Freilandeier als Eier aus Bodenhaltung beschrieben werden. Das wäre Mitte Februar der Fall.
Kritik an der Praxis in BadenWürttemberg übt die Verbraucherzentrale. „Die Stallpflicht für Legehennen darf nicht zu einer Täuschung über die Haltungsform führen“, fordert Christiane Manthey. Verbraucher erwarteten von Eiern, die als Freilandeier gekennzeichnet seien, dass sie auch von Hühnern stammten, die entsprechend gehalten werden. „Wir fordern eine eindeutige Kennzeichnung der Stalleier von Anfang an.“