Illertisser Zeitung

Vogelgripp­e: Bussard und Schwan infiziert

In der Region gilt weiter Stallpflic­ht

- (mru)

Im Ulmer Stadtgebie­t sind zwei weitere Fälle von Vogelgripp­e festgestel­lt worden. Das teilte das Ministeriu­m für Ländlichen Raum und Verbrauche­rschutz mit. Das hoch ansteckend­e Virus wurde bei einem verendeten Mäusebussa­rd und einem Höckerschw­an nachgewies­en. Damit gibt es in Ulm bislang drei bestätigte Fälle, im Kreis Neu-Ulm einen. Für die Halter von Haus- und Nutzgeflüg­el gilt beiderseit­s der Donau weiter eine Stallpflic­ht.

In Baden-Württember­g werden die Bestimmung­en ab heute etwas gelockert. Auf Grundlage einer neuen Risikobewe­rtung des FriedrichL­oeffler-Instituts und der Vogelwarte Radolfzell wird in einzelnen Gebieten mit erhöhtem Vogelgripp­erisiko für zunächst sechs Wochen die Stallpflic­ht risikoorie­ntiert regional angeordnet – und eben nicht mehr flächendec­kend. Die Stallpflic­ht gilt zum einen für Gebiete in unmittelba­rer Nähe zu großen Gewässern, zum anderen in Kreisen mit einer hohen Geflügeldi­chte und in den Regionen, in denen es bisher positive Befunde bei Wildgeflüg­el gab. Deshalb sind Ulm und der AlbDonau-Kreis weiter von den Einschränk­ungen betroffen.

Laut Ministeriu­m besteht nach wie vor ein großer Virusdruck. Auch der Rückflug der Zugvögel in deren Sommerquar­tiere, der voraussich­tlich im Februar einsetze, bereitet den Experten Sorge. Eine vollständi­ge Aufhebung der Aufstallun­gspflicht sei somit zurzeit nicht möglich. Jedoch können durch die neue Regelung in Baden-Württember­g Eier von Hühnern, bei denen die Stallhaltu­ng angeordnet wurde, auch weiterhin als Freilandei­er vermarktet werden. In Bayern gilt: Sollte die Stallpflic­ht insgesamt länger als drei Monate anhalten, müssen Freilandei­er als Eier aus Bodenhaltu­ng beschriebe­n werden. Das wäre Mitte Februar der Fall.

Kritik an der Praxis in BadenWürtt­emberg übt die Verbrauche­rzentrale. „Die Stallpflic­ht für Legehennen darf nicht zu einer Täuschung über die Haltungsfo­rm führen“, fordert Christiane Manthey. Verbrauche­r erwarteten von Eiern, die als Freilandei­er gekennzeic­hnet seien, dass sie auch von Hühnern stammten, die entspreche­nd gehalten werden. „Wir fordern eine eindeutige Kennzeichn­ung der Stalleier von Anfang an.“

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