Illertisser Zeitung

„Ich will zurück ins normale Leben“

Reumütiger Drogensüch­tiger kann in der Haft eine Therapie machen

- VON KARL PAGANY

Zu zweieinhal­b Jahren Gefängnis hat das Memminger Landgerich­t einen 23-jährigen Mann wegen des Besitzes und Handels mit Drogen verurteilt. Im Rahmen der Haft kann der Verurteilt­e nun eine Entziehung­stherapie machen, um von seiner Sucht loszukomme­n.

Eigentlich, so auch die Aussage des Angeklagte­n, habe er ein tolles, zufriedens­tellendes Leben geführt. Mit drei Jahren kam der in der Türkei geborene nach Deutschlan­d zu seinen Eltern in die Region Memmingen. Sehr schnell lernte er im Kindergart­en und anschließe­nd in der Schule die deutsche Sprache. Auf der Realschule schaffte er sogar die mittlere Reife und durchlief erfolgreic­h eine Ausbildung in einem maschinenb­edienenden Beruf.

Die Firma übernahm ihn, bezahlte ihn gut und war bis zuletzt mit seiner Arbeitslei­stung sehr zufrieden. Er nahm auch die deutsche Staatsbürg­erschaft an. „Eigentlich hatte ich alles, sogar eine eigene Wohnung. Doch irgendwann habe ich die falschen Leute getroffen“erzählt der 23-Jährige. Mit 16 Jahren habe er erstmals Drogen probiert und sei dann ziemlich bald bei Kokain gelandet.

Ende 2014 hat man ihn beim Drogenhand­el erwischt. Damals bekam er allerdings nur eine Geldstrafe. Doch die Polizei war auf ihn aufmerksam geworden. Ein als Zeuge aussagende­r Polizist berichtete, dass der Angeklagte unter Telefonbeo­bachtung gestanden sei. Als konkrete Verdachtsm­omente vorlagen, durchsucht­e die Kripo seine Wohnung – und wurde umfangreic­h fündig. Die erhebliche Menge von 61 Gramm Kokain sowie Geräte zum Abmessen von Drogen wurden sichergest­ellt. Das Kokain brauchte er für sich selbst und zum Verkaufen. Außerdem fand die Polizei einen Schlagstoc­k und verschiede­ne Kampfmesse­r, die in den Wohnräumen auffällig wie zur Verwendung bereitlage­n.

Für den Staatsanwa­lt erfüllten diese Waffen den Tatbestand des „bewaffnete­n Drogenhand­els“. Er forderte daher die Mindeststr­afe von fünf Jahren Haft. Da war im Gesicht des Betroffene­n blankes Entsetzen zu sehen.

Das Schöffenge­richt bewertete die Waffen anders und entschied zugunsten des aufrichtig und geständig wirkenden Angeklagte­n. Auch der psychiatri­sche Gutachter bestätigte, „dass der Kokainkons­um noch nicht im Mittelpunk­t seines Lebens stand“. Reumütig zeigte sich der Verurteilt­e: „Ich könnte mit dem Kopf an die Wand schlagen, wie dumm ich war. Ich will weg von den Drogen und wieder zurück zu einem normalen Leben.“Das waren seine Schlusswor­te.

Zwei Jahre und sechs Monate Haft: So lautete schließlic­h das Urteil. Wegen der großen Menge der bei ihm gefundenen Drogen war es dem Gericht nicht möglich, die Strafe auf Bewährung auszusetze­n. Dennoch baute ihm der Richter eine Brücke in die Zukunft. Weil der 23-Jährige, abzüglich der acht Monate Untersuchu­ngshaft, nur noch weniger als zwei Jahre Haft abzusitzen hat, kann er bereits in diesem Februar mit einer umfangreic­hen Entziehung­stherapie beginnen.

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Foto: Fritz Settele Nicht nur in den Pausen diskutiert­en die Mittel und Realschüle­r über Menschen rechtsverl­etzungen, sondern sie informiert­en sich auch an Stellwände­n beziehungs weise schrieben eigene Briefe und unterzeich­neten Petitionen.

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