„Ich will zurück ins normale Leben“
Reumütiger Drogensüchtiger kann in der Haft eine Therapie machen
Zu zweieinhalb Jahren Gefängnis hat das Memminger Landgericht einen 23-jährigen Mann wegen des Besitzes und Handels mit Drogen verurteilt. Im Rahmen der Haft kann der Verurteilte nun eine Entziehungstherapie machen, um von seiner Sucht loszukommen.
Eigentlich, so auch die Aussage des Angeklagten, habe er ein tolles, zufriedenstellendes Leben geführt. Mit drei Jahren kam der in der Türkei geborene nach Deutschland zu seinen Eltern in die Region Memmingen. Sehr schnell lernte er im Kindergarten und anschließend in der Schule die deutsche Sprache. Auf der Realschule schaffte er sogar die mittlere Reife und durchlief erfolgreich eine Ausbildung in einem maschinenbedienenden Beruf.
Die Firma übernahm ihn, bezahlte ihn gut und war bis zuletzt mit seiner Arbeitsleistung sehr zufrieden. Er nahm auch die deutsche Staatsbürgerschaft an. „Eigentlich hatte ich alles, sogar eine eigene Wohnung. Doch irgendwann habe ich die falschen Leute getroffen“erzählt der 23-Jährige. Mit 16 Jahren habe er erstmals Drogen probiert und sei dann ziemlich bald bei Kokain gelandet.
Ende 2014 hat man ihn beim Drogenhandel erwischt. Damals bekam er allerdings nur eine Geldstrafe. Doch die Polizei war auf ihn aufmerksam geworden. Ein als Zeuge aussagender Polizist berichtete, dass der Angeklagte unter Telefonbeobachtung gestanden sei. Als konkrete Verdachtsmomente vorlagen, durchsuchte die Kripo seine Wohnung – und wurde umfangreich fündig. Die erhebliche Menge von 61 Gramm Kokain sowie Geräte zum Abmessen von Drogen wurden sichergestellt. Das Kokain brauchte er für sich selbst und zum Verkaufen. Außerdem fand die Polizei einen Schlagstock und verschiedene Kampfmesser, die in den Wohnräumen auffällig wie zur Verwendung bereitlagen.
Für den Staatsanwalt erfüllten diese Waffen den Tatbestand des „bewaffneten Drogenhandels“. Er forderte daher die Mindeststrafe von fünf Jahren Haft. Da war im Gesicht des Betroffenen blankes Entsetzen zu sehen.
Das Schöffengericht bewertete die Waffen anders und entschied zugunsten des aufrichtig und geständig wirkenden Angeklagten. Auch der psychiatrische Gutachter bestätigte, „dass der Kokainkonsum noch nicht im Mittelpunkt seines Lebens stand“. Reumütig zeigte sich der Verurteilte: „Ich könnte mit dem Kopf an die Wand schlagen, wie dumm ich war. Ich will weg von den Drogen und wieder zurück zu einem normalen Leben.“Das waren seine Schlussworte.
Zwei Jahre und sechs Monate Haft: So lautete schließlich das Urteil. Wegen der großen Menge der bei ihm gefundenen Drogen war es dem Gericht nicht möglich, die Strafe auf Bewährung auszusetzen. Dennoch baute ihm der Richter eine Brücke in die Zukunft. Weil der 23-Jährige, abzüglich der acht Monate Untersuchungshaft, nur noch weniger als zwei Jahre Haft abzusitzen hat, kann er bereits in diesem Februar mit einer umfangreichen Entziehungstherapie beginnen.