Marihuana im Einmachglas
25-Jähriger verkauft Drogen an Minderjährigen. Dieser fotografiert stolz das Gras-Lager
Eigentlich dienen Einmachgläser dazu, Marmelade, Gemüse oder Omas Rindsrouladen längere Zeit aufzubewahren, um das Eingeweckte dann zu verspeisen, wenn der Kühlschrank gerade nichts hergibt. So ziemlich alles lässt sich einwecken. Das dachte sich wohl auch ein 25-jähriger Neu-Ulmer, der kurzerhand ein Ein-LiterWeck-Glas zur Aufbewahrung von 80 Gramm Marihuana hernahm. Um dieses drehte sich alles am Amtsgericht Neu-Ulm. Dort musste sich ein 25-Jähriger vor dem Schöffenrichter verantworten, der wenige Gramm Gras an einen Minderjährigen verkauft haben soll.
Mit der typischen Karriere eines Drogendealers konnte der 25-Jährige nicht dienen – im Gegenteil: Nach seinem Abschluss an der Mittelschule in Senden unterstützte er zu Hause seine Mutter bei der Pflege seines schwerkranken Vaters. Mit Nebenjobs verdiente er sich Geld dazu, ehe er eine Ausbildung zum Fachlagerlogistiker machte und unmittelbar danach zum Teamleiter ernannt wurde.
Jedoch habe der frühe Tod seines Vaters ihn etwas aus der Bahn geworfen, sagte der Neu-Ulmer. „Ich hab’ dann mal das Kiffen ausprobiert.“Dabei blieb es offenbar nicht. Er bestätigte, dass er zweimal Gras verkauft habe. Jedoch habe er nicht gewusst, dass sein Gegenüber erst 17 Jahre alt war. Alles Quatsch, war sich Richter Thomas Mayer sicher. Denn der junge Drogenkonsument sagte selbst vor Gericht aus, etwa 30- oder 40-mal zu Hause mit dem 25-Jährigen „Brettspiele gespielt“und ab und zu an der Konsole gezockt zu haben. Auch über Privates hätten die beiden ab und zu gesprochen.
Und dann wäre da noch die Sache mit dem Weck-Glas: Das nämlich fotografierte der 17-Jährige stolz mit seinem Handy und verschickte es an einen Kumpel. Entdeckt hat er das ungewöhnliche Gras-Lager bei jenem 25-jährigen Neu-Ulmer. Für Mayer war das ein weiteres Indiz dafür, dass der Mann tiefer in der hiesigen Drogenszene steckt, als er zugab. Auch eine Feinwaage, mehrere Tütchen mit Verschluss und etliche Stängel der Hanfpflanze in der Wohnung erhärteten den Verdacht. Aus Letzteren, so der 25-Jährige vor Gericht, habe er sich gelegentlich Tee gemacht.
Doch weder der Staatsanwalt noch Richter Mayer glaubten an die Unschuld des Mannes – jedoch an dessen Willen, künftig ein drogenfreies Leben zu führen. Mayer verurteilte den 25-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er 1400 Euro an die Diakonie bezahlen und die Drogenberatungsstelle besuchen.