Tagescafé soll Impulse im Babenhauser Ortszentrum setzen
Marktrat stimmt Plänen zu. Um die Parkplätze entspinnt sich aber eine lange Debatte
Ein Tagescafé ist in Babenhausen „Auf der Wies“im Interesse der Belebung des Ortszentrums absolut wünschenswert. Darüber herrschte im Marktrat in der jüngsten Sitzung Einigkeit. Eine solche Nutzung des ehemaligen Reisebüros stieß auch auf volle Unterstützung des Sanierungsbetreuers für die „Stadtmitte“, Professor Lothar Zettler.
Allerdings entspann sich eine halbstündige Grundsatzdebatte über die laut Stellplatzsatzung nachzuweisenden, aber fehlenden Parkplätze. Dabei gingen die Meinungen deutlich auseinander. Letztendlich sprach Bürgermeister Otto Göppel von der „magischen Zahl vier“, die es abzulösen gelte – zumindest, wenn man lediglich die bayerische Bauordnung zugrunde legt. Doch wo können diese Parkplätze nachgewiesen werden? Aus Alfons Müllers Sicht rächt sich hier die kommunale Stellplatzsatzung. Auch Martin Gleich befand, dass diese „unbedingt zu ändern und für die Sanierungsgebiete andere Kriterien aufzunehmen“seien. Karin Lepschy bezeichnete die Satzung gar als „Investitions-Verhinderungs-Programm“. Aufgrund der gewachsenen Struktur im Innerortsbereich kann laut Thomas Held so gut wie kein Geschäft eigene Parkplätze nachweisen. Vielmehr stünden diese Gebäude vielfach auf den Grenzen. Miriam Unglert sprach sich für eine Reduzierung auf die in der bayerischen Bauordnung festgeschriebene Zahl aus, während Elfriede Rothdach gar vorschlug, dass nur ein Stellplatz als „Kompromiss“nachgewiesen werden muss. Dem wollten die Räte aber nicht folgen.
Eine von Sanierungsbetreuer Zettler vorgeschlagene Variante, die laut Satzung festgeschriebene Ablösesumme von 7500 Euro pro Stellfläche zu reduzieren, stieß nicht nur bei Martina Gleich auf heftigen Widerstand und wurde umgehend verworfen. Karin Lepschy ist diese Summe schon immer zu hoch, während andere, wie Josef Deggendorfer, darauf verwiesen, dass diese Beträge durchaus den Kosten für das Anlegen neuer Parkplätze entspre- chen. Diese Parkmöglichkeiten gelte es dann aber möglichst in der Nähe des jeweiligen Bauprojekts zu realisieren.
Das Ganze ist für Quirin Rothdach eine „sehr heikle“Angelegenheit. Werner Sutter schlug vor, über eine „Stundung“der Ablösesumme nachzudenken. Eine Entscheidung darüber fiel aber in öffentlicher Sitzung nicht. Vielmehr wurde be- schlossen, der Nutzungsänderung in ein Tagescafé zuzustimmen und die Ablöse von vier Stellplätzen festzuschreiben – wobei die finanzielle Regelung aber offen blieb.
Außerdem zeigten sich die Räte mit einer Außenbewirtung einverstanden, allerdings nur mit beweglichen Möbeln. Dies hat aber die Voraussetzung, dass eine Restfläche des Gehwegs mit einer Breite von zwei Metern eingehalten wird. Feste Verbauungen oder Pflanzbeete sind nicht erlaubt. Zudem regte Dieter Miller an, die Außenbewirtung mit dem Zusatz „jederzeitiger Widerruf“aus Gleichheitsgründen mit anderen Gastronomen zu genehmigen.
Auf alle Fälle sprechen die Planungsvorgaben in diesem Sanierungsgebiet nicht gegen die Nutzungsänderung.