Illertisser Zeitung

Wenn Steinchen fliegen

Beschädigt Splitt das Auto, stellt sich die Haftungsfr­age

- VON SABRINA SCHATZ

Viele Autofahrer stehen derzeit mit dem Winter auf Kriegsfuß. Denn Windschutz­scheibe, Unterboden und Lack stehen unter Beschuss. „Ping“– und das Auto ist vom Steinchen getroffen. Ein Sprung im Glas und rostrote Löcher im Lack sind Spuren des Kampfes. Noch gefährlich­er wird es, wenn der Splitt dick auf der Straße liegt. „Dann verliert der Reifen an Haftung und man kann beim Bremsen ins Rutschen kommen“, sagt Andreas Hölzel vom ADAC. Das gelte besonders für Zweiradfah­rer.

Rollsplitt wird heute hauptsächl­ich auf Geh- und Radwegen, Nebenstraß­en und in alpinen Gebieten gestreut. Von viel befahrenen Straßen wurde er vor Jahren verbannt. Martin Bigelmaier von der Straßenmei­sterei Gersthofen erklärt: „Der Splitt ist auf den Wiesen und Äckern gelandet und hat die Kanalisati­on belastet.“Deshalb komme dort Streusalz zum Einsatz.

Liegen dennoch Steinchen auf der Straße, sind deren Eigentümer für die Verkehrssi­cherung zuständig, bei Kreisstraß­en etwa der Landkreis. Er muss mit Schildern und Tempolimit­s auf den Splitt hinweisen. Zudem muss er die Steinchen im Frühjahr so bald wie möglich wieder entfernen. Autofahrer sollten das Tempo drosseln und Abstand halten, rät Hölzel. Wenn trotzdem ein Steinchen in die Scheibe kracht und den Lack beschädigt, haftet der Autofahrer in der Regel selbst. Denn auch wenn ein anderes Auto den Splitt hochgeschl­eudert hat, ist die Schuldfrag­e schwierig. Sascha Straub von der Verbrauche­rzentrale Bayern sagt: „Damit die Haftpflich­tversicher­ung des anderen greift, müsste man die Schuld erst einmal nachweisen. Das ist meist nicht möglich.“Ob ein Fahrer die Kosten für die Schäden alleine tragen muss, hänge von dessen Kfz-Versicheru­ng ab – bei Glasschäde­n haftet zum Beispiel die Teilkaskov­ersicherun­g.

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